Als NachwuchsgruppenleiterIn können Sie durch die Leitung einer selbständigen Nachwuchsgruppe eigene Forschungsprojekte initiieren und umsetzen und sich so für eine Professur oder eine andere Leitungsposition qualifizieren.
Vier zentrale Themen für NachwuchsgruppenleiterInnen
Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter werben ihre Stelle (in der Regel 5 Jahre) sowie die zusätzlichen Mittel für Doktoranden- und/oder Postdoc-Stellen selbst ein. Zudem werden die Forschungsprojekte mit einer guten Ausstattung und eigenem Budget ausgestattet, sodass Sie und Ihr Team Ihr spezielles Forschungsvorhaben umsetzen können. Die Programme bieten damit sehr attraktive Bedingungen, daher ist die die Konkurrenz entsprechend groß. Nutzen Sie daher die Beratung der Forschungsförderung an der Universität Tübingen Anträgen bei den unterschiedlichen Förderprogrammen.
In den letzten Jahren sind diese Positionen sehr begehrt geworden, um sich für eine Professur zu qualifizieren. Die Hochschulgesetzgebungen sehen neben der Habilitation und der Juniorprofessur auch andere wissenschaftliche Tätigkeiten vor zu denen auch die Leitung einer Nachwuchsgruppe gehört. Allerdings gibt es hier große Unterschiede in den einzelnen Fachbereichen.
Für die Bewerbung um ein Nachwuchsgruppenprogramm sind eine überdurchschnittlich bewertete Promotion, weitere einschlägige Publikationen, internationale Forschungserfahrungen, mindestens zwei Jahre Erfahrung als Postdoc sowie ein Forschungsvorhaben nötig. Die wichtigsten Förderprogramme sind in Deutschland das Emmy-Noether Programm der DFG und auf EU-Ebene die ERC-Starting-Grants. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Nachwuchsgruppen und schreibt regelmäßig Forschungsprogramme aus. Daneben bieten auch Stiftungen vielseitige Förderprogramme und Preise. Viele Universitäten richten auch eigenen Nachwuchsgruppen ein und schreiben entsprechende Stellen im Rahmen der Exzellenzstrategie oder Landesprogrammen aus.
Zu den Aufgaben einer Nachwuchsgruppenleiterin oder eines Nachwuchsgruppenleiters kann neben der Forschung und der Leitung ihres Teams auch die Betreuung von Promotionen von Doktoranden und Abschlussarbeiten von Studierenden als auch die Übernahme von Lehrveranstaltungen sein. Um diese Leitungsposition gut auszufüllen, ist frühzeitige Beschäftigung mit den Themen Betreuung und Führung unerlässlich. Die Graduiertenakademie Tübingen biete regelmäßig Kurse in beiden Themenbereichen an.
Je nach Förderprogramm stehen, ähnlich wie bei der Juniorprofessur, nach der Hälfte des Förderzeitraums eine Zwischenevaluation an. Dabei wird von GutachterInnen geprüft, ob die Nachwuchsgruppe fortgeführt wird und die Mittel für die restliche Laufzeit bewilligt werden.
Researcher Development Program
Zusätzlich zu diesen Förderformaten bietet die Graduiertenakademie im Researcher Development Program ein breites Workshopprogramm aus den Bereichen interkulturelle Kompetenzen, Karriere, Förderprogramme und Führung.
Fördermöglichkeiten
Für die finanzielle Förderung des Nachwuchses gibt es verschiedene Informations- und Beratungsmöglichkeiten an der Universität. Sie sind DoktorandIn, Postdoc oder HabilitandIn und möchten sich über Finanzierungsmöglichkeiten informieren?
Weitere interessante Anlaufstellen an der Universität Tübingen
Fachliche Schwerpunkte: Entsprechend den Instituten Personenkreis: Vorgesehen für Postdocs ab dem dritten Jahr nach der Promotion Besonderheiten: Kein zentrales Programm, sondern reguläre Karrierestufe. Ausschreibung von Stellen erfolgt jeweils über die Institute. Die Stellen sollen nach Möglichkeit mit einer Tenure-Option versehen sein.
Schwerpunkte: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr Zielgruppe: 2 bis 6 Jahre nach der Promotion, mind. 6 Monate Auslandsaufenthalt Förderdauer: 5 Jahre Finanzieller Rahmen: Mind. 250.000 Euro pro Jahr Besonderheiten: Tenure-Option, begleitendes Fortbildungs- und Mentoringprogramm, Nachwuchsgruppenleiter sollen gemeinsam durch Zentrum und Hochschule bestellt werden.
Schwerpunkte: Industrienahe und anwendungsorientierte Forschung Antragsberechtigte: Postdocs und Professoren Förderdauer: 5 Jahre Finanzieller Rahmen: Max. 2,5 Mio. Euro Besonderheiten: Zwei Antragsrunden pro Jahr, jährlich werden bis zu 8 Gruppen aufgenommen. Kandidaten und Institut entwickeln den Antrag gemeinsam. Institut trägt 50 Prozent des Förderumfangs, Zentrale die anderen 50 Prozent. Gruppe sollte im zweiten Teil der Förderphase eigene Erträge erwirtschaften. Maßgeschneidertes Weiterbildungsprogramm, Perspektive für eigene Gruppe im Fraunhofer-Institut.
Fachliche Schwerpunkte: Keine Antragsberechtigte: 2-7 Jahre nach der Promotion Förderdauer: 5 Jahre Finanzieller Rahmen: Bis zu 1,5 Mio. Euro (in Ausnahmefällen bis zu 2 Mio. Euro) Besonderheiten: EU-weites Förderinstrument. Für den Antrag benötigen Sie einen „Host Commitment Letter“ Ihrer Gasteinrichtung, dass sie „antragstellender Rechtsträger“ ist und Ihnen angemessene Forschungsbedingungen bietet. Antragstellung über das elektronische Einreichungssystem der Europäischen Kommission, sollte in englischer Sprache erfolgen.
Fachliche Schwerpunkte: Orientieren sich an den Instituten Antragsberechtigte: Bis zu 7 (Medizin: 9) Jahre nach der Promotion, Auslandserfahrung erwünscht Förderdauer: 5 + 2 + 2 Jahre Finanzieller Rahmen: offen Vergütung: W2 (beamtenrechtsähnliche Stellung) Besonderheiten: Es gibt institutseigene Forschungsgruppen (werden von den einzelnen Max-Planck-Instituten ausgeschrieben), themenoffene Forschungsgruppen (zentrale Ausschreibung) und Minerva-Gruppen (ausschließlich für Wissenschaftlerinnen); Bewerbung und Empfehlungsschreiben in englischer Sprache; Bewerbung in elektronischer Form; bei zentralen Bewerbungen zuvor Kontakt mit dem gewünschten Institut aufnehmen.
Fachliche Schwerpunkte: Keine Antragsberechtigte: 2 bis 4 Jahre nach der Promotion, mindestens 12 Monate Forschungsaufenthalt im Ausland oder gleichwertige internationale Kooperation Förderdauer: 5 Jahre, in Einzelfällen 6 Jahre Finanzieller Rahmen: Keine finanzielle Obergrenze Finanzieller Rahmen:
Besonderheiten: Forschungseinrichtung, zu der man kommen will, muss einen Mustervertrag abschließen. Antragstellung jederzeit möglich; Juniorprofessoren können eine Gruppenfinanzierung beantragen.
Antragsberechtigte: Promotion vor max. vier Jahren; Anbindung an eine Forschungsinstitution in Deutschland; erfolgter Wechsel des akademischen Umfelds; Auslandsaufenthalt
Förderdauer: max. 5 (+3) Jahre oder 6 (+2) Jahre
Finanzieller Rahmen:
Besonderheiten: Gefördert wird außergewöhnliche, risikobehaftete Wissenschaft zwischen etablierten Forschungsfeldern, Förderung von Wissenschaftsvermittlung und -kommunikation; besondere familienbezogene Leistungen; Zusatzförderung für geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler; Weiterbildungsmaßnahmen