Die Universität Tübingen ist international breit aufgestellt und nimmt daher am sogenannten Außenwirtschaftsverkehr teil, der den Bestimmungen der Exportkontrolle unterliegt. Universität, Forschende und Administration fallen in zahlreichen Tätigkeitsfeldern unter exportkontrollrechtliche Regelungen. Dazu gehören insbesondere:
- internationale Forschungskooperationen
- Dienstreisen
- Exporte von wissenschaftlichem Gerät, Materialien und Software
- die Entwicklung neuer Technologien
- Wissens- und Datentransfers
- Veröffentlichungen
- die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden
- die Einstellung von Personal
All diese Aktivitäten können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Dabei will die Exportkontrolle nicht den Außenwirtschaftsverkehr oder die Freiheit von Wissenschaft und Forschung einschränken. Vielmehr sollen die Bestimmungen den Missbrauch von sensiblen Forschungsgütern und Knowhow bis hin zur Gefährdung der nationalen Sicherheit verhindern. Kritische Einzelfälle müssen daher erkannt werden, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Schulungsangebot
Die Universität bietet ab dem Herbst 2023 Schulungen für Beschäftigte im Bereich der Exportkontrolle an.
TERMINE:
Die nächste Termine sind geplant für:
Dienstag, 10. September 2024, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Online, Anmeldung über ILIAS
Dienstag, 17. Dezember 2024, 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Online, Anmeldung über ILIAS
Die Schulung sensibilisiert die Teilnehmenden für die Ziele und Vorgaben der Exportkontrolle und zeigt Lösungsansätze für den praktischen Umgang mit der Exportkontrolle an einer Universität auf.
INHALT:
• Vorgaben der Exportkontrolle in der Wissenschaft
• Rechte und Pflichten
• Organisation der Exportkontrolle an einer Universität
• Rechtliche Verantwortung und Herausforderungen
ZIELGRUPPE:
• alle Beschäftigten in Wissenschaft und Verwaltung, die Berührungspunkte mit exportkontrollrechtlich relevanten Vorgängen (s.o.) haben,
• insbesondere auch Beschäftigte aus Bereichen, deren Wissensgebiete im Zusammenhang mit Proliferationsrisiken stehen; u.a. bei Tätigkeiten in oder mit Bezug zu den Bereichen
− Biologie, einschließlich Biotechnologie
− Medizin,
− Chemie und Biochemie,
− Physik,
− Nukleartechnik,
− Energie- und Umwelttechnik,
− Informations- und Kommunikationstechnologie,
− Luft- und Raumfahrt sowie Verfahrenstechnik,
− Maschinenbau,
− Werkstofftechnik,
− Verfahrenstechnik,
− Elektrotechnik