An der Universität Tübingen kann das gesamte Berufungsverfahren bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen. An dem Verfahren sind die Berufungskommission des jeweiligen Fachbereichs, der Fakultätsrat, das Rektorat, die Strukturkommission des Senats, der Senat als Ganzes sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg beteiligt. Von der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung bis zu einem tatsächlichen Berufungsangebot können zwischen vier und sieben Monaten vergehen. Weitere vier Monate kann es bis zur Rufannahme dauern.
Für W3- und Tenure-Track-Professuren: Einholung der Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) auf Grundlage der Stellenbeschreibung
Erstellung des Berufungsvorschlags durch die Berufungskommission (in der Regel bestehend aus drei Kandidat*innen)
Genehmigung des Berufungsvorschlags durch die verschiedenen universitären Gremien (Fakultät, Rektorat, Senat)
Zustimmung des Ministeriums (MWK) zum Berufungsvorschlag (nur bei Vergabe von W3- und Tenure-Track-Professuren)
Berufungsangebot an den*die erstplatzierte*n Bewerber*in