Uni-Tübingen

Hiring Process

Der Weg zur Ernennung

SCHRITT 1

  • Ruferteilung an den*die Erstplatzierte*n

SCHRITT 2

  • Berufungsverhandlungen 

SCHRITT 3

  • Rufannahme oder Rufablehnung 

Im Falle einer Rufablehnung erhält der*die nächstplatzierte Kandidat*in einen Ruf. Steht kein*e weitere*r Kandidat*in zur Verfügung, wird die Professur erneut ausgeschrieben. 

SCHRITT 4

  • Benachrichtigung der übrigen Bewerber*innen und Rücksendung der Bewerbungsunterlagen 

SCHRITT 5

  • Einreichung der für den Ernennungsvorgang erforderlichen Unterlagen

SCHRITT 6

Überreichung der Ernennungsurkunde und Beginn der Professor*innentätigkeit 


Unterstützung durch die Personalabteilung 
Der endgültige Arbeitsvertrag wird von der Personalabteilung (Abteilung VI) erstellt. Das Sachgebiet 1 ist speziell für die Personalangelegenheit von Beamt*innen zuständig und berät Professor*innen, Vertretungsprofessor*innen sowie Gastprofessor*innen bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag. 

Ablauf und Zeitplan
Weitere Informationen finden Sie unter: Bewerbungs- und Einstellungsverfahren - Ablauf und Zeitplan bis zum Berufungsangebot 

Diensteid 
Nach Ihrer Ernennung zum*zur Beamt*in müssen Sie einen Diensteid leisten. Damit bekennen Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Diensteid begangene Straftaten können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.