Uni-Tübingen

FAQ BIP Finanzierung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Finanzierung der CIVIS Blended Intensive Programmes. Ihre Frage ist nicht dabei? Schauen Sie bitte auf den Info-Seiten vorbei. Im Zweifel, schreiben Sie uns eine E-Mail: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Sollten Sie inhaltliche Fragen haben, melden Sie sich bitte bei der Programmkoordinator:in des BIPs.

Wer darf an einem CIVIS BIP teilnehmen bzw. kann finanziell gefördert werden?

Um an einem BIP-Programm teilnehmen zu dürfen und sich für ein Erasmus+ Stipendium zu qualifizieren, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Sie sind ordentlich an der Universität Tübingen während der Bewerbungsphase eingeschrieben sowie während der kompletten BIP-Programmlaufzeit (virtuelle und physische Phase).
  • Sie streben einen Studienabschluss an der Universität Tübingen an. Als exchange student können Sie nur an BIPs teilnehmen, deren Präsenzphase in Tübingen stattfindet
  • Die physische Phase des BIP darf sich nicht mit einem anderen Studierendenprogramm bzw. Auslandsaufenthalt (z.B. Erasmus-Auslandssemester) überschneiden.
  • Sie müssen an beiden Teilen des Programms, virtuell und physisch, teilnehmen
  • Wurden Sie für 2 BIPs ausgewählt, dürfen sich die physischen Phasen nicht überschneiden und zeitlich nicht aneinander angrenzen
  • Sie müssen mindestens 3-6 ECTS im BIP Kurs erreichen. Sie müssen sich die ECTS Punkte aber nicht anrechnen lassen.
  • Die Teilnahme ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero-Grant-Studierende')möglich, sofern die Erasmus+ Bedingungen erfüllt sind. 

Ich bekomme ein Stipendium. Kann ich gefördert werden?

  • Sie dürfen nicht gleichzeitig weitere Stipendien beziehen wie Erasmus+, DAAD-Stipendium, BW-Stipendium, PROMOS etc.
  • Kombinierbar sind Studienstipendien wie bspw. Studienstiftung, Bafög etc.
  • Kontaktieren Sie uns, dann besprechen wir ob und in welcher Form eine Teilnahme möglich ist: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Ich bin Doktorand:in. Kann ich teilnehmen bzw. gefördert werden?

  • Bitte erkundigen Sie sich zunächst auf der CIVIS-Webseite, ob das BIP für Doktorand:innen geöffnet ist.
  • Immatrikultierte Doktorand:innen können regulär als Studierende an dem BIP teilnehmen.
  • Nicht immatrikulierte Promovierende dürfen teilnehmen, wenn Sie einen alternativen Nachweis der Hochschulzugehörigkeit erbringen können.

Was ist ein Reisetag und wie viele Reisetage darf ich beantragen?

Wir fördern fünf Aufenthaltstage à 79 € Erasmus+ Förderung. Zusätzlich dazu können Sie bei Bedarf sog. Reisetage (à 79 €) beantragen. Bei nachhaltigen Reisen können je nach Entfernung bis zu sechs Reisetage beantragt werden. Bei Standardreisen bis zu 2 Reisetagen. 

Zusätzlich zu den Reisetagen fördern wir Sie mit einer Fahrtkostenpauschale. Pauschale bedeutet, dass wir nicht Ihre realen Kosten übernehmen, sondern pauschal entsprechend der Entfernung von Tübingen zur Gastuniversität fördern.

OrtDistanz in kmgreen travel Reisetage“Standardreise” Reisetage
 <25011
Lausanne
Salzburg
Brüssel
250 - 49921
Marseille
Rom
500 - 99931
Glasgow
Stockholm
Madrid
Bukarest
1000 - 149941
Athen
Sfax
Casablanca
1500 - 399951
Dakar
Kampala
Johannesburg
Maputo
> 400062

 

Muss ich Tickets einreichen?

Nein. Aber bitte bewahren Sie Reisebelege, z.B. Nachweise für Green Mobility für fünf Jahre auf. Diese Aufbewahrungspflicht gilt auch für das Social Top Up.

Wann bekomme ich das Geld?

Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium wird in zwei Raten ausbezahlt (80% / 20%). 

Die erste Rate (80 Prozent) wird erst ausbezahlt, wenn Sie das Certificate of Attendance einreichen – also nach dem Aufenthalt. Wir bitten Sie daher unbedingt eine Vorfinanzierung für den Aufenthalt einzukalkulieren. 

Die zweite Rate (20 Prozent) erhalten Sie, wenn Sie alle geforderten Dokumente eingereicht haben.

Ich habe den Überblick verloren. Wo kann ich nachschauen?

Sie haben schon unsere Webseite und dieses FAQ gefunden – good job!

Sie können in dieser Checkliste nachschauen. 

Bei Fragen zum Inhalt des BIPs wenden Sie sich an die Programmkoordinator:in. 

Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich an Ihre Erasmus-Fachkoordinator:in und/oder Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Bei Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich an civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Ich brauche keine ECTS. Muss ich trotzdem einen "Proof of recognition" / Anerkennungsnachweis abgeben?

Ja, Sie müssen trotzdem ein Dokument abgeben. Sagen Sie in diesem Fall bitte Bescheid, es gibt hierfür eine Erklärung über Verzicht/Aufschub der Anerkennung Ihrer Leistung. Bescheid geben an: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Was ist der Unterschied zwischen "Transcript of Records" und "Proof of recognition"?

Das Transcript of Records bestätigt Ihnen, ob Sie das BIP bestanden haben und wird von der Gastuniversität ausgestellt. Entweder mit Note oder mit pass/fail.

Das Proof of Recognition bestätigt Ihnen, dass Sie sich das BIP anrechnen lassen können. Dafür bitte entweder ein Transcript (alma) einreichen (Sie dürfen die restlichen Kurse schwärzen) oder eine Bestätigung der Fachkoordinator:in. 

Sie brauchen keine ECTS? Sie müssen bitte trotzdem ein Dokument abgeben. Sagen Sie in diesem Fall bitte Bescheid, es gibt hierfür eine Verzichtserklärung. Bescheid geben an: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Ist das „Certificate of Attendance“ das gleiche wie das "Transcript of Records"?

Nein. Das Certificate of Attendance bestätigt Ihnen den Aufenthalt. Das Transcript of Records bestätigt Ihnen, dass Sie das BIP vollständig absolviert haben. Sie müssen bitte beide Dokumente einreichen.

Ich kann doch nicht an dem BIP teilnehmen. Was muss ich tun? Bekomme ich trotzdem Geld?

Bitte melden Sie sich selbstständig bei der Programmkoordinator:in des BIPs ab. 

Sagen Sie anschließend im Erasmus-Team Bescheid (civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de).