Uni-Tübingen

Internationale Bewerbungen für Master Studiengänge

Unser Team unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der Einreichung Ihrer Bewerbung bis zum Beginn Ihrer akademischen Erfahrung an der Universität Tübingen. Erfahren Sie mehr über unsere Programme, Zulassungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren.

Wo können Sie sich bewerben?

Online-Bewerbung für alle Master Studierenden

Für Studiengänge mit Abschluss Master of Arts/Science bzw. Master of Education bewerben Sie sich bitte hier:
Bewerbungsportal ALMA  

Für höhere Semester melden Sie sich bitte unter: study.master@uni-tuebingen.de

Hier finden Sie die Bewerbungsfristen.

Wie können Sie sich bewerben?

Einzureichende Dokumente

Für Masterstudiengänge müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Bachelor-Zeugnis sowie Transcript of Records. Falls das Zeugnis noch nicht vorliegt, kann es durch ein aktuelles Transcript of Records ersetzt werden. Das Bachelor-Zeugnis und das engültige Transcript müssen in diesem Fall aber bis zum Ende des 1. Semesters nachgereicht werden.
  • Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Hochschulzugangsberechtigung, Sekundarschul-Abschlusszeugnis inklusive Notenübersicht und/oder, falls vorhanden, Studiennachweis (Transcript of Records, Abschlusszeugnis) und ggf. eine Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes.
  • Ggf. weitere Dokumente wie Lebenslauf oder Motivationsschreiben. (Sh. Homepage des gewählten Studiengangs). 

Für alle Studiengänge gilt:

Zeugnisse können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Zeugnisse in anderen Sprachen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Zeugnisse in Originalsprache müssen zusammen mit der Übersetzung im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Manche Fachbereiche fordern weitere Dokumente. Informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Studiengangs bzw. wenden Sie sich an die Bewerbungsberater*innen oder die Studienfachberater*innen. Die Unterlagen werden während der Online-Bewerbung eingefordert. Sie können die Online-Bewerbung jederzeit unterbrechen und später weiterführen.

Für manche Studiengänge müssen Sie einen Eignungstest ablegen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs.

Immatrikulation

Sie haben eine Zulassung erhalten und möchten sich immatrikulieren?

Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich in einen einen Master-Studiengang immatrikulieren können.

Bitte beachten Sie, dass wir Zulassungen nicht aufschieben können.

Die Zahlung der Gebühren sowie die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind für eine vollständige Immatrikulation notwendig.

Sprachanforderungen

Studiengänge mit Deutsch als Studien- und Prüfungssprache: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für die Bewerbung zum Studium an der Universität Tübingen

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die zum Universitätsstudium befähigen („Sprachliche Studierfähigkeit“).

Der Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit muss bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss erbracht sein und dem Online-Antrag beigefügt werden. Ohne fristgerecht eingegangenen Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit wird der Online-Antrag abgelehnt.

EU-Staatsangehörige, die eine Studienplatzzusage von Hochschulstart erhalten haben, können sich ohne Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit nicht immatrikulieren. Die Studienplatzzusage wird ohne Sprachnachweis ungültig.

Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

Die sprachliche Studierfähigkeit kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

  • Die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH), mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH 2 oder DSH 3;
  • Den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis 4 oder 5 (Niveaustufe);
  • Den „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  • Die Prüfung „Telc Deutsch C1 Hochschule“.

Die Universität Tübingen bietet Prüfungen und Vorbereitungskurse für die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) an.

Von der DSH bzw. vom TestDaF sind befreit:

  • Inhaberinnen und Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz“ Stufe II bzw. Niveaustufe C1 (DSD II bzw. DSD C1)
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2 „Großes Deutsches Sprachdiplom“ (GDS). Das Goethe-Zertifikat C 2 „Großes Deutsches Sprachdiplom“ (GDS) löst zum 1. Januar 2012 die Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) und das „Kleine Deutsche Sprachdiplom“ (KDS) ab. Liegt das Prüfungsdatum bei den Prüfungen „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP), „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ (KDS) und „Großes Deutsches Sprachdiplom“ (GDS) zum Stichtag 31. Dezember 2016 mehr als 5 Jahre zurück, steht es im Ermessen der Hochschule, das Zeugnis anzuerkennen
  • Bewerberinnen und Bewerber mit einer „Deutschen Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Weitere anerkannte Nachweise  

Zusätzlich sind folgende ausländische Zeugnisse als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (sprachliche Studierfähigkeit) anerkannt:

  • "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" Stufe II bzw. Niveaustufe C1 (DSD II bzw. DSD C1)
  • Goethe-Zertifikat C2 "Großes Deutsches Sprachdiplom" (GDS)
  • "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instiututs München
  • Der Deutschnachweis im französischen „Diplôme du Baccalauréat“, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik vom 10. Juli 1980)
  • Die „US-Advanced Placement-Prüfung“ (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11. September 1992)
  • Das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna
  • Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses („Bilingual Leaving Certificate“) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s
  • Das Zeugnis der polnischen „Matura“, die im Fach Deutsch mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließt
  • Das liechtensteinische Maturitätszeugnis, welches gleichzeitig als Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache anerkannt ist (Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Eberhard Karls Universität Tübingen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit vom 26. August 1988)

Befreiung von DSH bzw. TestDaF  

 

Studiengänge mit Englisch als Studien- und Prüfungssprache

Für internationale Studiengänge, die in englischer Sprache unterrichtet werden, sind unterschiedliche Sprachnachweise notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Studiengangs, welche Englischtests anerkannt sind.

Überprüfung der Zeugnisse

Wenn Sie sich bewerben, werden Ihre Zeugnisse von der Universität Tübingen geprüft und Ihre Noten ins deutsche System umgerechnet. In der Datenbank anabin der deutschen Kultusministerkonferenz (deutsch) sowie in der DAAD-Zulassungsdatenbank (deutsch/englisch) können Sie Ihre Zeugnisse vorab selbst prüfen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen, können Sie sich an die BewerbungsberaterInnen wenden. Letztlich entscheidet die Universität über die Anerkennun

Bewerbungsstatus nachverfolgen

Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, können Sie den Status Ihrer Bewerbung über unser Campus-Management-Portal Alma verfolgen. Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist weitere Dokumente hinzufügen oder bereits hochgeladene Dokumente ersetzen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail study.master@uni-tuebingen.de

Verschiebung Studienstart

Es ist nicht möglich, die Zulassung auf ein anderes Semester zu übertragen. Bitte bewerben Sie sich online für das nächstmögliche Semester und laden Sie Ihren Zulassungsbescheid aus dem vorherigen Semester hoch. Kontaktieren Sie uns umgehend mit Ihrer Bewerbernummer. Die Entscheidung wird dann umgehend getroffen, damit Sie genügend Zeit für das Visumverfahren haben. 

Visum und Aufenthaltserlaubnis

In einigen Ländern dauert die Wartezeit auf einen Termin zur Beantragung des Visums bis zu 12 Monate. Wir bitten Sie deshalb, sich direkt nach Ihrer Zulassung um einen Termin zu bemühen. Falls Sie sich doch nicht immatrikulieren können, kann der Termin storniert werden.

Information on visas and residence permits can be found here: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt 

Studieren in Deutschland

Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/studieren-in-deutschland 

Die durchschnittlichen Ausgaben eines Studierenden an der Universität pro Monat:

Miete364 Euro
Nahrung198 Euro
Transport105 Euro
Sonstiges (Telefon, Krankenkasse usw.)134 Euro
Kulturelle Aktivitäten, Sport etc.85 Euro
Kleidung, Schuhe53 Euro
Lernmittel26 Euro
Gesamtausgaben947 Euro

Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 2017

(Studiengebühren in Baden-Württemberg in Höhe von 1.500 Euro/Semester für Nicht-EU-Bürger*innen sind bei den Ausgaben nicht berücksichtigt.)

Privacy settings

Our website uses cookies. Some of them are mandatory, while others allow us to improve your user experience on our website. The settings you have made can be edited at any time.

or

Essential

in2code

Videos

in2code
YouTube
Google