Ein Arbeitsunfall ist definiert als Körperschädigung durch eine plötzlich auftretende Einwirkung auf den Körper von außen. Der Unfall muss bei einer versicherten Tätigkeit auftreten. Die Schädigung muss kausal auf die Einwirkung zurückzuführen sein. Wegeunfälle (Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück) sind wie Arbeitsunfälle versichert. Zur Verhütung von Arbeitsunfällen stehen von den Unfallversicherungsträgern herausgegebene Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zur Verfügung.
Das Verhalten bei Arbeitsunfällen wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-1: "Grundsätze der Prävention" im Dritten Abschnitt geregelt.
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden. Diese sind in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt.