unter dem Titel „Strukturen der Forschungsfinanzierung an deutschen Hochschulen“ hat der Wissenschaftsrat Ende Januar ein Positionspapier vorgelegt, das die Diskussion in den kommenden Jahren stark prägen wird. Das wichtigste Beratungsgremium auf dem Feld der deutschen Wissenschaftspolitik macht darin unmissverständlich deutlich, mit welchen strukturellen Problemen vor allem forschungsstarke Universitäten seit Jahren konfrontiert sind: „Das aktuelle System der Forschungsfinanzierung, in dem Drittmittel ein ähnliches Gewicht gewonnen haben wie Grundmittel für Forschung, ist an seine Grenzen gelangt.“ Notwendig sei eine Neujustierung von Grund- und Projektfinanzierung.
Knapp acht Milliarden Euro nahmen die deutschen Universitäten 2020 in Form von Drittmitteln ein. Bei besonders erfolgreichen Einrichtungen wie der Universität Tübingen bewegt sich der Anteil der Drittmittel am Gesamtbudget seit einigen Jahren auf die Marke von 40 Prozent zu. Sie sind Ausweis der Forschungsstärke und unerlässlich, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein. Ohne diese Form der Finanzierung wären große, oft interdisziplinär angelegte Verbundprojekte nicht durchführbar.
Doch ein hoher Anteil von Drittmitteln bleibt nicht ohne Folgen. Eine davon ist die wachsende Zahl befristeter Arbeitsverträge vor allem von Nachwuchskräften in der Forschung. Ebenso beanspruchen die Prozesse um die Akquise, Verwaltung, Abrechnung und Berichtsanforderungen durch die verschiedenen Geldgeber einen hohen Anteil der Arbeitszeit von Forschenden und in der Administration.
Eine andere Konsequenz sind versteckte infrastrukturelle Kosten, die letztlich aus dem Grundhaushalt der Universität finanziert werden müssen. Mehr Drittmittel bedeuten zwangsläufig mehr Flächenbedarf für Büros und Labore, mehr Verwaltungsaufwand maßgeblich im Finanz- und Personalbereich, mehr Ausgaben für Energie, Technik und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Doch nur ein Teil dieser Kosten kann bislang aus Drittmitteln bestritten werden.
Immerhin gewähren die beiden größten deutschen Fördereinrichtungen, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, pauschale Zusatzmittel, um die indirekten Projektkosten abzufedern. Doch selbst diese Pauschalen von 20 beziehungsweise 22 Prozent der Fördersumme decken die realen Kosten nur etwa zur Hälfte ab. Diese seit Jahren bekannte strukturelle Unterfinanzierung universitärer Forschung wird akut, wenn wie derzeit eine Inflationsrate von 8 bis 10 Prozent die finanziellen Spielräume der Universitäten massiv einschränkt.
Die Forderungen, die sich aus dieser Situation ergeben, liegen klar auf der Hand und werden auch im Positionspapier des Wissenschaftsrats adressiert. Zum einen: alle Fördereinrichtungen sollten in Zukunft ihrer Verantwortung für das Gesamtsystem nachkommen und sich über Projekt- oder Programmpauschalen an den indirekten Kosten der Forschung angemessener als bisher beteiligen. Zum anderen: alle Fördereinrichtungen sollten die Pauschalen bis 2030 schrittweise auf 40 Prozent der Fördersumme erhöhen.
Die Effekte der hier vom Wissenschaftsrat skizzierten Reform wären kaum zu überschätzen. Denn eine derart gestaltete, realistische Finanzierung von Forschungsprojekten würde den Universitäten neue Spielräume eröffnen. Mehr Mittel aus der Grundfinanzierung könnten in die langfristige strategische Weiterentwicklung der Universität fließen. Mehr Stellen unterhalb der Professur könnten als Dauerstellen angelegt und besetzt werden. Das Gesamtsystem Universität, seit zwei Jahrzehnten im Dauerstress, könnte eine spürbare Erholung erfahren.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre des Newsletters.
Ihre
Professorin Dr. Karla Pollmann, Rektorin