Uni-Tübingen

Ein starkes Netz: Gewählte Personen für Gleichstellung und Diversität

Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte wird vom Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Sie ist Professorin (oder aus dem wissenschaftlichen Dienst) und nebenamtlich tätig. Die Grundordnung der Universität ermöglichst bis zu 11 gewählte Stellvertretungen - drei auf zentraler Ebene und acht auf dezentraler Ebene (für die sieben Fakultäten und das Zentrum für Islamische Theologie).  

Die drei Stellverteterinnen auf zentraler Ebene entlasten die Universitäts­gleich­stellungs­beauftragte in den zentralen Gremien, durch die Übernahme von Schwerpunktthemen und den regelmäßigen Austausch.

Die acht dezentralen Stellvertretungen in den Fakultäten sind zumeist personenidentisch mit den Fakultätsgleichstellungsbeauftragten. Sie beraten und unterstützen in dezentralen Gremien und sind Ansprechpersonen für alle die Gleichstellung betreffenden Fragen oder Konflikte in Dekanaten und in den Fakultäten und Fächern. An den Fakultäten gibt es aufgrund der Vielzahl von Aufgaben ebenfalls Gleichstellungskommissionen in denen Fachbereiche und / oder verschiedene Statusguppen vertreten sind.

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Mit dieser großen Zahl an Stellvertretungen hat die Universität Tübingen ein Alleinstellungsmerkmal!

Die Senatsgleichstellungskommission ist eine beratende Kommission des Senats, die sich paritätisch aus Mitgliedern der im Senat vertretenden Gruppen zusammensetzt. Sie wird geleitet von der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und unterstützt durch den Beirat der Fakultäts­gleichstellungs­beauftragten. 

Zusammen bilden sie ein starkes Netz aus Gleichstellungaktiven.

Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte

Professorin Dr. Ingrid Hotz-Davies hat am 16. November 2023 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Tübingen übernommen. Der Senat votierte einstimmig ohne Gegenstimmen und Enthaltungen für die Anglistin, die Professorin Ruth Scoralick im Amt nachfolgt. Es ist bereits die dritte Amtszeit für Hotz-Davies, die bereits von 2002 bis 2006 sowie von 2014 bis 2019 als Gleichstellungsbeauftragte fungiert hatte. Von 2007 bis 2011 war sie Sprecherin der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen Baden-Württembergs. 

Hotz-Davies sagte in ihrer Dankesrede, sie sei sehr glücklich, dass sie die Universität noch einmal als Gleichstellungsbeauftragte begleiten dürfe: „Gleichstellung und die praktische Wertschätzung der Diversitäten dieser Universität sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir gut und erfolgreich miteinander forschen, lehren und voneinander lernen können." Die Anglistin verwies auch auf den anstehenden Prozess der Exzellenzbewerbung. Hier könne sie auf umfangreiche Erfahrungen aus dem letzten Bewerbungsprozess zurückgreifen. 

Ingrid Hotz-Davies wurde 1961 in München geboren. Sie studierte Anglistik und Germanistik in München sowie an der Dalhousie University in Halifax (Kanada), wo sie 1993 promoviert wurde. Von 1993 bis 2001 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der LMU München. Nach der Habilitation im Jahr 2000 wurde sie ein Jahr später als Professorin für englische Literatur an die Universität Tübingen berufen. Seit 2013 ist sie Co-Direktorin des Zentrums für Gender- und Diversitätsforschung (ZGD) in Tübingen. Im Mittelpunkt ihrer Forschung stehen die Literatur der frühen Neuzeit, Literatur von Frauen aus der Zeit von etwa 1600 bis 2000, Techniken des subversiven Schreibens, queer studies sowie Affekt und Literatur.

Die Universitätsgleichstellungsbeauftragte ist nach dem Landeshochschulgesetz zuständig für Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Studium.

Professorin Dr. Ingrid Hotz-Davies wird bei der Umsetzung ihrer Aufgaben als Universitätsgleichstellungsbeauftragte vom Team Equity (Gender, Diversity, Care) unterstützt.

Die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Universität stellen sich vor:

Stellvertretende Universitäts-Gleichstellungsbauftragte apl. Professorin Dr. Heike Oberlin

Aktuell bin ich als akademische Oberrätin und außerplanmäßige Professorin Leiterin der Abteilung für Indologie des Asien-Orient-Instituts der Philosophischen Fakultät.

Ich studierte Indologie und Ethnologie (davor Germanistik, Kunstgeschichte und Empirische Kulturwissenschaft) in Tübingen und promovierte in Würzburg mit einer Arbeit über die südindische Sanskrittheatertradition Kūṭiyāṭṭam (Ernst-Waldschmidt-Preis 2008). Zurück in Tübingen, schloss ich im Mai 2013 meine Habilitation ab und erhielt die „venia legendi“ für Indologie, im Dezember 2016 wurde ich schließlich zur außerplanmäßigen Professorin ernannt.

Parallel und eng verflochten mit meinem akademischen Werdegang studierte ich von 1995 bis 2001 das Kūṭiyāṭṭam-Sanskrittheater in Theorie und Praxis an der südindischen Tanztheaterakademie Kerala Kalamandalam und lernte die Sprache Malayalam. Mein Hauptaugenmerk lag auf der Entwicklung der Schauspielerinnen und der weiblichen Rollenfiguren und erweiterte sich auf Gender Studies in Südasien. Diese Schwerpunkte führen nun meine Doktorandinnen aus Kerala fort. Ich trete nach wie vor als Kūṭiyāṭṭam-Schauspielerin auf, halte Vorträge und gebe Lecture-Demonstrations an Universitäten, Theatern und Schulen. 2018 wurde ich von der Landesregierung Keralas im Rahmen des „Erudite Program“ als „Scholar in Residence“ geehrt, 2019 zeichnete mich der Indian Council of Cultural Relations mit dem „Gisela-Bonn-Preis“ für besondere Leistungen auf dem Gebiet der deutsch-indischen Beziehungen aus.

Seit Jahren wirke ich in diversen Gremien mit; aktuell bin ich etwa Sprecherin der „Landesvertretung Akademischer Mittelbau an den Universitäten in Baden-Württemberg“, Uniratsmitglied und DHV-Ansprechperson an der Uni Tübingen. In den fünf Jahren, in denen ich das Wahlamt der Gleichstellungsbeauftragten der Philosophischen Fakultät innehatte (2014-2019), lernte ich ganz unmittelbar die Vielfalt an gleichstellungsrelevanten Themen und Problemen im universitären Alltag kennen, die von fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten über sexuelle Belästigung, die Einführung genderneutraler Toiletten oder die Verwaltung von Reisekostenbeihilfen für Nachwuchswissenschaftlerinnen bis zu Gleichstellungsthemen in Berufungsverfahren reicht. Als „first generation academic“ möchte ich den Aspekt der Chancengleichheit und das Thema Leistungsgerechtigkeit verstärkt in meine Gleichstellungsarbeit an der Universität Tübingen einbringen, um „latente Exzellenz“ zu finden zu fördern.

Stellvertretende Universitäts-Gleichstellungsbeauftragte apl. Professorin Dr. Ursula Offenberger

Ich bin seit 2023 akademische Rätin und außerplanmäßige Professorin am Methodenzentrum der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wo ich den Arbeitsbereich Qualitative Methoden und Interpretative Sozialforschung verantworte.

Seit meinem Studium von Soziologie, Skandinavistik und Gender Studies in Tübingen und an der Humboldt-Universität Berlin befasse ich mich neben methodischen Fragen der empirischen Sozialforschung mit Fragen der Geschlechtersoziologie, bezogen auf die Themen Arbeit, Organisation, Profession, Wissenschafts- und Technikforschung. Dadurch habe ich ein Verständnis erlangt von Mechanismen geschlechtsbezogener Ungleichheit, von denen auch die Universität als Organisation nicht ausgenommen ist.

Als Postdoc an der Universität St. Gallen habe ich empirisch untersucht, wie das Streben nach Exzellenz an Schweizer und deutschen Hochschulen verbunden wird mit Bemühungen um mehr Chancengleichheit: Es entstehen sowohl Synergien als auch Reibungsflächen zwischen beiden Anliegen. In meiner Gleichstellungsarbeit an der Universität Tübingen möchte ich dazu beitragen, dass universitäre Organisationsentwicklung Gleichstellung als selbstverständlichen, hilfreichen, wenn auch manchmal unbequemen Teil ihrer Arbeit begreift. Die Arbeit wird uns dabei nicht ausgehen, denn: Reformen sind immer unvollständig.

Stellvertretende Universitäts-Gleichstellungsbeauftragte Professorin Dr. Annika Goeze

work in progress, coming soon!

Die Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten und ihre Kommissionen:

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten

Die Universität Tübingen gliedert sich in sieben Fakultäten und das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh). Diese nehmen ihre Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend autonom im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung wahr - aufgrund dieser Autonomie muss auch die Gleichstellungspolitik dezentral auf Fakultätsebene institutionalisiert sein. Die jeweiligen Kommissionen und weiterführende Informationen zu den Aktivitäten auf Fakultätsebene finden Sie auch unter den untenstehenden Links.

Das sind die aktuellen Fakultätsgleichstellungsbeauftragten:

  • Gleichstellungsbeauftragter der Evangelisch-Theologischen Fakultät (zugleich durch den Senat als Stellvertreter gewählt)
    Prof. Dr. Martin Leuenberger
    Tel.: (07071) 29 - 75253
    Link zur Homepage
  • Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    StR'in Simone Hiller
    Tel: (07071) 29- 74049
    Link zur Homepage
  • Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    Claire Marshall
    Tel: (07071) 29-76121
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    Prof. Dr. Birgit Derntl
    Tel: (07071) 29 - 85437
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  • Gleichstellungsbeauftragter der Philosophischen Fakultät (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    Prof. Dr. Sam Featherston
    Tel: (07071) 29- 72377
    Link zur Homepage
  • Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
    Prof. Dr. Martin Biewen (durch den Senatgewählte Stellvertreterin: Karin Bürkert)
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät
    Dr. Annette Denzinger (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    Tel: (07071) 29- 72958
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  • Gleichstellungsbeauftragte des Zentrums für Islamische Theologie
    Prof. Dr. Lejla Demiri (zugleich durch den Senat als Stellvertreterin gewählt)
    Tel: (07071) 29-75367
    Link zur Homepage

 

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten

Die meisten Fakultäten regeln die Wahl ihrer Gleichstellungsbeauftragten, deren Aufgaben sowie die gleichstellungspolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen der Fakultät in einem Fakultätsgleichstellungsplan.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden vom Fakultätsrat gewählt, gleichzeitig übernehmen sie vielfach die Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer nach §4 LHG geregelten Aufgaben auf Fakultätsebene. Sie sind daher zweifach legitimiert: Zum einen als Vertreterin der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und zum anderen als durch den Fakultätsrat gewählte Fakultätsgleichstellungsbeauftragte.

Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten folgende:

  • Beratung des Fakultätsvorstands, des Fakultätsrats und der Fakultätsangehörigen in allen Fragen der Gleichstellung
  • Unterstützung des Fakultätsvorstands bei der Entwicklung von Gleichstellungsplänen, Gleichstellungsmaßnahmen und Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an der jeweiligen Fakultät
  • Beschwerden über Benachteiligungen/Belästigung als erste, niedrigschwellige Ansprechperson annehmen und ggfs. weiterverweisen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende Maßnahmen, um Benachteiligungen durch Studien- und Arbeitsbedingungen zu beseitigen
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen
  • Organisation von Vorträgen und Ringvorlesungen zu Themen der Frauen- und Geschlechterforschung
  • Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten, z.B. in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren

Wichtige Informationen über die Gleichstellungsarbeit an den Fakultäten finden sich auch in der Handreichung für die Arbeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten

Das ist die Senatsgleichstellungskommission:

Senatskommission zur Gleichstellung der Wissenschaftlerinnen und Studentinnen

Die Senatsgleichstellungskommission ist eine beratende Kommission des Senats, die sich paritätisch aus Mitgliedern der im Senat vertretenden Gruppen zusammensetzt. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wirkungskontrolle von Gleichstellungmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für deren Fortschreibung. Sie unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragten der Universität und der Fakultäten und hat das Vorschlagsrecht für die Wahl der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen gegenüber dem Senat. Die Senatsgleichstellungskommission tagt in der Regel ein bis zweimal im Semester unter der Leitung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten.

Mitglieder der Senatsgleichstellungskommission:

Professorale Mitglieder:

Prof. Dr. Martin Leuenberger, Evangelisch-Theologische Fakultät 
Stellvertreterung: Prof. Dr. Renate Dürr, Philosophische Fakultät

Prof. Dr. Kerstin Pull, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 
Stellvertretung: Prof. Dr. Hannah Markwig, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Wissenschaftlicher Dienst:

Dr. Dr. Carsten Köhler, Medizinische Fakultät

Isis Mrugalla, Philosophische Fakultät
Stellvertretung: Dr. Gero Bauer, Zentrum für Gender- und Diversitätsforschung

Studierende:

Rita Lang
Stellvertretung: Elena Pfister

Sarah-Elisabeth Mayer
Stellvertretung: Pauline Menge

Nichtwissenschaftlicher Dienst:

Gregor Schulte, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Stellvertretung: Nicole Doppstadt, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Margit Fritz, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 
Stellvertreterung: Gabriele Baumann, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 

Die Amtszeit der Kommission endet am 30. September 2025. Studierende bis 30. September 2024.


Lageplan

Gleichstellungsbeauftragte für den wissenschaftlichen Dienst (Diversity, Gender, Care)

Sie finden alle Referentinnen der Gleichstellungsbeauftragten zu den Themen Diversity, Gender, Care in der Wilhelmstrasse 19 (Verfügungsgebäude).