Nach der KI-Verordnung bzw. dem AI-Act (Verordnung (EU) 2024/1689) muss die Universität durch Schulungsmaßnahmen sicherstellen, dass alle Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Tools und KI-Systemen befasst sind, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenzen vorweisen können (Artikel 4 KI-VO). Auch wenn viele Beschäftigte und Studierende bereits einen professionellen Umgang mit KI pflegen, sind alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Universität mit KI-Tools und KI-Systemen in Berührung kommen, verpflichtet, das folgende Schulungsangebot zu absolvieren.
Die Universität bietet ein gemeinsam mit den anderen baden-württembergischen Landesuniversitäten entwickeltes KI-Grundschulungsmodul an, das Sie auf den beiden folgenden Plattformen finden:
Moodle: https://moodle.zdv.uni-tuebingen.de/course/section.php?id=23352
und
ILIAS: https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php/crs/5405117
Bitte lassen Sie sich nach erfolgter Fortbildung eine Teilnahmebestätigung ausstellen (siehe unten in den FAQ), da wir diese u.U. bei einer Überprüfung einfordern müssen.
Die KI-Grundlagenschulung ist auch auf Englisch verfügbar (siehe unten in den FAQ).