Konferenzen im Strafvollzug. Eine dogmatisch-empirische Untersuchung
Dissertation Dr. Sarah Hausmann
Das StVollzG normiert in § 159, dass der Anstaltsleiter einer Justizvollzugsanstalt zur „Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes“ sowie zur „Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzuge“ Konferenzen mit den an der Behandlung maßgeblich Beteiligten durchführt. Auch in den mittlerweile geltenden Ländergesetzen bzw. dem Musterentwurf von zehn Bundesländern zum Landesstrafvollzugsgesetz vom 23.08.2011 sind Konferenznormen enthalten, welche teils nahezu wortgleich mit § 159 StVollzG sind, teils aber auch erhebliche Unterschiede aufweisen. Die Vollzugsplankonferenz stand vergleichsweise oft im Fokus der Rechtsprechung und des Schrifttums, der Konferenz zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzuge wurde bisher jedoch weniger Beachtung geschenkt. Diese Arbeit sollte gerade auch der zweiten Art von Konferenz wissenschaftliche Aufmerksamkeit widmen und insgesamt wissenschaftliches Neuland betreten in einem Bereich, der erstaunlicherweise bisher auch von der Strafvollzugsliteratur wenig beachtet wurde, obwohl er eine hohe Praxisrelevanz aufweist.
Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine Standortbestimmung, welche die gesetzlichen Normierungen der Konferenzen aufzeigt, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeitet und auch die Rolle von Verwaltungsvorschriften im Strafvollzug thematisiert.
Sodann wird die historische Entwicklung des Konferenzsystems seit der Dienst- und Vollzugsordnung von 1961 nachgezeichnet, woraus sich unter anderem interessante Ansätze auch für eine zukünftige Regelung ableiten lassen.
Im dritten Kapitel werden einzelne Problemkreise thematisiert, wie z. B. die Teilnehmer der Konferenz, der Abstimmungsmodus und auch die grundsätzliche Frage, wann Konferenzen abgehalten werden müssen.
Danach erfolgt die Darstellung der Ergebnisse, welche mittels einer bundesweiten Onlineumfrage unter Leiterinnen und Leitern von Justizvollzugsanstalten eruiert wurden. Der Abhandlung würde ein bedeutender Teil fehlen, wenn nicht auch die Umsetzung des Konferenzsystems in der täglichen Praxis des Justizvollzugs Einzug in diese Arbeit gefunden hätte. Die Umfrage lässt aufgrund ihres sehr großen Rücklaufs neue und erkenntnisreiche Einblicke in den Konferenzalltag der Justizvollzugsanstalten Deutschlands zu.
Ziel der Dissertation ist es, anhand der gewonnenen Erkenntnisse aus der Untersuchung des theoretischen Rahmens und der praktischen Umsetzung des auf § 159 StVollzG beruhenden Konferenzsystems zu erörtern, inwiefern (legislatorischer) Handlungsbedarf besteht. Dieses Ziel wird durch das letzte Kapitel erfüllt, in welchem die Ergebnisse der theoretischen Erarbeitung mit den Erkenntnissen aus der Praxis verglichen werden. Die Dissertation mündet in einem Vorschlag für eine Konferenznorm.
Erstgutachten: Prof. Dr. Jörg Kinzig
Zweitgutachten: Prof. Dr. Rüdiger Wulf
Rigorosum: 06. Februar 2012
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