Fachbereich Informatik

Studiengangsübergreifende FAQs am Fachbereich Informatik

Studiengangsspezifische FAQs finden Sie auf den entsprechenden Seiten des jeweiligen Studiengangs.

Antworten

Ich habe eine Frage zum Studium am Fachbereich Informatik: An wen kann und soll ich mich wenden?

Praktisch alle persönlichen Fragen gehen immer zuerst an die Studienberatung. Dies betrifft organisatorische Fragen, Fragen zum Lehrangebot und alle weiteren Fragen. 
Ausnahmen: Fragen, die direkt das Prüfungssekretariatdie Studiendekanin/den Studiendekan oder die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses betreffen. 

Das Prüfungssekretariat ist ausschließlich für die Sachbearbeitung der Prüfungsleistungen zuständig, und Sie sollten sich nur mit Fragen zu den folgenden Themen persönlich an das Prüfungssekretariat wenden:

  • Transcripts und deren Beglaubigung
  • Zeugnisse
  • Bafög-Bescheinigungen
  • Bescheinigungen für Stipendien
  • Reklamation von Notenverbuchungen
  • Einreichen von Attesten bei Krankheit (Prüfungen, Abschlussarbeiten etc.)
  • Anmeldung und Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit

Im Normalfall gibt es keine Fragen, welche direkt an die Studiendekanin/den Studiendekan oder die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden müssen. Direkt an die Studiendekanin/den Studiendekan wenden Sie sich bitte nur, wenn Sie die Aufnahme bestimmter Lehrveranstaltungen in Alma für ein zukünftiges Semester wünschen, d.h. bevor die Veranstaltung begonnen hat. Verwenden Sie dafür bitte immer Ihre Email-Adresse der Universität Tübingen.

Was ist und was machen die Studiendekanin/der Studiendekan, der Prüfungsausschuss, die Studienkommission?

Die Studiendekanin/Der Studiendekan steht der Studienkommission vor und unterstützt und koordiniert bei deren Aufgaben.

Der Prüfungsausschuss behandelt Anträge rund um die Anerkennung von Leistungen, Fristverlängerungen, Nachteilsausgleich etc. Außerdem ist der Prüfungsausschuss zuständig für Täuschungsversuche, Verlust des Prüfungsanspruchs und alles, was die Prüfungsordnung nicht vollständig abdeckt.

Die Studienkommission erarbeitet Empfehlungen, wie sich das Studium weiterentwickeln und Mittel für Forschung und Lehre verwendet werden sollen. Dabei werden Lehrevaluationen und studentische Kritik mit einbezogen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Fachbereichsleitung Informatik.

Wann ist die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses?

Die Prüfungsausschüsse der Informatik tagen vier Mal pro Jahr, jeweils zum Anfang und zum Ende eines Semesters. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Seite des FB Informatik unter "Anerkennungsfälle/Aktuelles" veröffentlicht.

Was muss ich tun, um Studienleistungen aus dem Ausland, einer anderen Universität Deutschlands oder einem anderen Studiengang als dem der Informatik in Tübingen anerkannt zu bekommen?

Die Antwort finden sie auf der Seite des FB Informatik unter "Anerkennung von Studienleistungen"  

Wer entscheidet, ob ich eine Klausur aus einem anderen Studiengang mitschreiben darf? Und wer entscheidet, ob ich mir diese Klausur für mein Studium auch anrechnen lassen darf?

Grundsätzlich entscheidet der Dozent, ob ein:e Student:in eine Klausur mitschreiben darf.
Ob die Klausur dann auch in seinem/ihrem Studienfach angerechnet wird, entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss.

Wie melde ich mich für Prüfungen an?

Sämtliche Prüfungen, auch Praktika, müssen zuvor angemeldet werden.

Die Informationen hierzu finden Sie auf der Downloadseite des Fachbereichs Informatik.

Muss das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen werden?

Nein. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus dem Studienplan, welcher durch die Prüfungsordnung vorgegeben ist. Es ist ohne weitere Probleme möglich, das Studium in mehr Semestern abzuschließen, als die Regelstudienzeit vorgibt.
Das Studium ist zeitlich jedoch begrenzt. Alle Fristen entnehmen Sie bitte dem besonderen Teil der Prüfungsordnungen.

Wie komme ich an Informationen zum Studienangebot?

Das vollständige Veranstaltungsangebot des Fachbereichs Informatik ist unter courses.cs.uni-tuebingen.de abgebildet. Das Angebot für das aktuelle Semester finden Sie auf Alma.
Allgemeine Fragen zum Studienangebot richten Sie bitte an die Studienberatung
Wenn Sie die Aufnahme einer konkreten Lehrveranstaltung in Alma für ein zukünftiges Semester wünschen – damit die Lehrveranstaltung dann für Sie und alle Studierenden der Informatik anrechenbar ist - wenden Sie sich bitte direkt an die Studiendekanin/den Studiendekan. Verwenden Sie bitte immer Ihre E-Mail-Adresse der Universität Tübingen.

Wie finde ich ein Thema für die Abschlussarbeit?

Abschlussarbeiten werden von den einzelnen Arbeitsgruppen des Fachbereichs selbst vergeben. Nehmen Sie hierzu vor Ihrer Abschlussarbeit frühzeitig Kontakt mit den Arbeitsgruppen, deren Themen Sie interessieren, auf. Manche Arbeitsgruppen haben außerdem Themen auf ihrer Website ausgeschrieben.

Kann eine Bachelor-/Masterarbeit auch in einem Unternehmen durchgeführt werden?

Ja, jedoch gibt es zu Abschlussarbeiten in der Industrie folgende Dinge, die beachtet werden müssen:

  • Ein:e Professor:in des Fachbereichs muss die Abschlussarbeit begutachten (Erstprüfer:in). Es ist zwingend nötig dies vor Aufnahme der Arbeit abzuklären.
  • Abschlussarbeiten werden nicht vergütet; nachgewiesene Mehraufwände, die zum Vergleich des Studiums in Tübingen entstehen, dürfen erstattet werden.
  • Abschlussarbeiten werden in der Bibliothek veröffentlicht.
  • Eine formlose Beurteilung der Abschlussarbeit mit Qualitätseinschätzung seitens des Unternehmens soll 4 Wochen nach Abgabe vorliegen.
  • Für Abschlussarbeiten, die extern stattfinden, ist die Kenntnisnahme dieser Anforderungen seitens der beschäftigenden Firma notwendig. Zu diesem Zweck muss eine durch die Firma unterschriebene Ausfertigung eines Dokuments zusammen mit der Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt abgegeben werden. 
    Sie finden dieses Dokument im Download-Bereich des Fachbereichs.
Vergütung externer Abschlussarbeiten

Während ein Praktikum eine freiwillige, externe (berufsnahe) Qualifikation darstellt, ist die Abschlussarbeit eine zentrale akademische Prüfungsleistung. Die Abschlussarbeit wird an der Universität, unabhängig von ihrem Durchführungsort, betreut und geprüft. Da die Abschlussarbeit eine Kernprüfungsleistung darstellt, ist demnach eine Vergütung im Falle eines externen Durchführungsorts nicht zulässig. Die Studierenden werden auch für den Besuch ihrer sonstigen Vorlesungen/Prüfungsleistungen nicht vergütet.
Bzgl. der Finanzierung Ihres Studiums unterstützt das Studierendenwerk gerne weiter (z.B., BAföG https://uni-tuebingen.de/studium/rund-ums-studium/studienfinanzierung/bafoeg/).

Wie muss ich meine Bachelor- oder Masterarbeit anmelden

Anmeldungen von Bachelor- und Masterarbeiten müssen beim Prüfungssekretariat erfolgen. Das Formblatt zur Anmeldung muss nicht persönlich abgegeben werden, es kann auch korrekt adressiert in den Briefkasten des Prüfungsamts geworfen werden. Alles, was im Prüfungssekretariat ankommt, wird mit einem Eingangsstempel mit Datum versehen.

Wo finde ich das Formblatt zur Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit?

Das Formblatt ("Anmeldung Abschlussarbeit") finden Sie im Downloadbereich des Fachbereichs Informatik.

Wo und wie gebe ich meine Bachelor- oder Masterarbeit ab?

Ihre Abschlussarbeit geben Sie bitte wie folgt ab:

  1. in elektronischer Form (eine einzige .pdf-Datei) bei dem für Ihr Studienfach zuständigen Prüfungsamt (Zuständigkeiten und Kontaktdaten). Die .pdf-Datei darf ausschließlich von  Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aus verschickt werden (ein Link zu einer Cloud, Dropbox, etc. ist nicht zulässig) und sie muss die handschriftlich unterschriebene und eingescannte Erklärung (siehe “Erklärung Abschlussarbeit (PDF)" unter ”Formulare Abschlussarbeiten") enthalten (eine digitale Signatur reicht nicht aus).
  2. zusätzlich – wenn von (mindestens) einem/r Gutachter/in oder beiden Gutachter/innen gewünscht – als gedrucktes und gebundenes Exemplar, wobei sich die Anzahl der gedruckten und gebundenen Exemplare danach richtet, wie viele Gutachter/innen eine solches Exemplar wünschen. Wo Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) abgeben, ist abhängig vom Studienfach:
    1. In den Studiengängen Bioinformatik, Informatik, Machine Learning, Medieninformatik und Medizininformatik geben Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) bitte direkt bei dem/der/den Gutachter/in(nen) ab, die ein solches Exemplar wünschen
    2. Im Studiengang Kognitionswissenschaft geben Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) bitte ausschließlich beim Prüfungsamt Kognitionswissenschaft ab, und zwar innerhalb von 4 Werktagen nach Abgabe des elektronischen Exemplars; die Abgabe kann entweder persönlich, per Einwurf in den Briefkasten des Zentralen Prüfungsamtes oder postalisch erfolgen.

Wenn Sie neben der elektronischen Arbeit auch mindestens ein gedrucktes und gebundenes Exemplar abgeben müssen, gilt Folgendes:

  • Das elektronische Exemplar muss exakt mit dem bzw. den gedruckten und gebundenen Exemplar(en) übereinstimmen.
  • Die in das gedruckte und gebundene Exemplar eingebundene Erklärung muss das Original der für das elektronische Exemplar eingescannten, handschriftlich unterschriebenen Erklärung sein. (Wenn Sie zwei gedruckte und gebundene Exemplare abgeben müssen, muss ein Exemplar das Original der handschriftlich unterschriebenen Erklärung enthalten und das andere Exemplar die wortgleiche, ebenfalls handschriftlich unterschriebene Erklärung.)

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Downloadseite.

Ist die Nutzung von Methoden (generativer) Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung einer Abschlussarbeit zulässig?

Die Nutzung von Methoden der (generativen) KI zur Erstellung einer Abschlussarbeit ist für bestimmte Zwecke zulässig. Die Nutzung muss aber korrekt angegeben werden und kann Einfluss auf die Schwerpunkte bei der Bewertung Ihrer Arbeit haben. Zudem muss - je nach Zweck der Nutzung – Ihr/e Betreuer/in explizit zustimmen. Für welche Zwecke die Nutzung von KI erlaubt ist, wie diese dokumentiert werden muss und welche Verantwortung Sie als Autor bei der Nutzung von KI tragen, lesen Sie bitte in der Erklärung nach, welche Sie unterschrieben und eingebunden in Ihre Abschlussarbeit abgeben müssen (siehe „Erklärung Abschlussarbeit (PDF)“ unter “Formulare Abschlussarbeiten”).

Wie bekomme ich ein Transcript of Records (ToR) oder eine Studienverlaufsbescheinigung?

Den ToR finden Sie auf Alma unter “Mein Studium > Leistungen > Bescheinigungen” sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch.
Die Studienverlaufsbescheinigung ist ebenfalls auf Alma unter “Mein Studium > Studienservice > Bescheide/Bescheinigungen” zu finden. 

Wenn Sie nach Exmatrikulation den Zugang zu Alma verloren haben, erhalten Sie beides beim Prüfungssekretariat.

Bekomme ich mein Zeugnis/Urkunde/Transcript of Records von der Universität auch auf Englisch?

Für das Zeugnis, die Urkunde sowie das Transcript of Records (ToR) erhalten sie via Prüfungssekretariat auf Wunsch zusätzlich zur deutschen Version auch eine englische Version. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat.

 

Gibt es einen Mathematik-Vorkurs?

Ja. Der Mathe-Vorkurs vor Beginn des Semesters ist freiwillig. Der Kurs ist eine gute Vorbereitung auf die Mathematik des Grundstudiums. Besonders empfohlen sei er allen Abiturient:innen ohne Mathe-Leistungsfach.
Unabhängig davon bietet Ihnen der Mathematik-Vorkurs eine gute Möglichkeit, erste Kontakte zu Ihren Kommiliton:innen zu knüpfen.
Weitere Informationen zum Mathematik-Vorkurs finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs.

Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Allgemeine Informationen zur Bewerbung für ein Bachelor-/Masterstudium finden sie auf der zentralen Studienseite für Bewerbung und Immatrikulation.

Mit welchen Universitäten gibt es ein Erasmus-Austauschprogramm?

Jeder Fachbereich an der Universität hat einen Erasmus-Koordinator. Hier können Sie die Informationen über das Erasmus-Austauschprogramm des FB Informatik einsehen.

Gibt es auch die Möglichkeit für ein Auslandssemester außerhalb von Europa und Erasmus+?

Ja, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Uni Studieren im Ausland.

Für Auslandsaufenthalte gibt es gesondertes Auslands-Bafög, für das andere Berechnungsgrenzen gelten. Sollten Sie nicht für normales Bafög qualifiziert sein, kann es trotzdem möglich sein, dass Sie Auslands-Bafög erhalten können.

Wie kann ich mein Studium finanzieren?

Bzgl. der Finanzierung Ihres Studiums unterstützt das Studierendenwerk gerne weiter (z.B. BAföG).

Ab dem 3. Semester können Sie sich auch als Tutorin/Tutor bewerben. Die meisten Veranstaltungen benötigen für den Übungsbetrieb Tutorinnen und Tutoren, die bei Korrektur und/oder Leitung von Tutorien unterstützen. Über die Mailingliste info-jobs der Fachschaft Informatik werden immer wieder HiWi- oder Werkstudierenden-Stellen ausgeschrieben.

Wie und wo kann ich als Studentin/Student ein Stipendium erhalten?

Neben fachlicher Leistung ist oftmals auch gesellschaftliches Engagement ein wichtiges Aufnahmekriterium.

Hier können Sie sich informieren: www.stipendiumplus.de sowie www.deutschlandstipendium.de