Web-Styleguide Uni Tübingen

Web-Styleguide

Das Corporate Design (CD) der Universität Tübingen ist für alle ihre Einrichtungen verbindlich. Damit auch die Einrichtungen der Universität, die ihre Website mit einem eigenem Server bzw. außerhalb des Universitäts-TYPO3 betreiben, das Corporate Design der Universität nutzen können, stellt die Hochschulkommunikation diesen Web-Styleguide zur Verfügung. Im Styleguide finden Sie alle Gestaltungselemente, einige Musterseiten sowie die Navigationsstruktur im Online-CD der Universität Tübingen. Der Styleguide muss als "Living Styleguide" verstanden werden – das Universitäts-TYPO3 wird permanent weiterentwickelt und so können sich auch einzelne Elemente und Funktionen im Styleguide ändern.

Für redaktionelle Hinweise beachten Sie bitte die Online-Hilfe im TYPO3-Backend bzw. die Redakteurshandbücher auf der Homepage (Achtung: Anmeldung im Intranet erforderlich).

 Wichtig

Bevor Ihre Website online geht, schicken Sie sie bitte zur Freigabe an die zentrale Onlineredaktion, E-Mail ordspam prevention@uni-tuebingen.de. Die Onlineredaktion prüft dann, ob das Online-Corporate Design korrekt verwendet wurde.

Voraussetzungen

Wer darf einen eigenen Server / eine Website außerhalb des Universitäts-TYPO3 betreiben?

In seltenen Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, dass Institutionen einen eigenen Webserver bzw. eine eigene Website außerhalb des Universitäts-TYPO3 betreiben. Dies bedarf allerdings der ausdrücklichen Genehmigung durch die Hochschulkommunikation. Begründete Ausnahmefälle liegen vor, wenn technische Anforderungen, die das Universitäts-TYPO3 nicht erfüllen kann (zum Beispiel Bezahlfunktion o.ä.), zwingend notwendig sind. 

Muss ich das Corporate Design der Universität für meine Website nutzen?

Damit die Universität nach außen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auftritt, ist das Corporate Design der Universität für alle ihre Einrichtungen verbindlich – auch bei einer eigenen Website außerhalb des Universitäts-TYPO3. 

Folgende Ausnahmen sind denkbar, bedürfen aber einer Genehmigung durch die Hochschulkommunikation:

  • Es handelt sich um ein Gemeinschaftprojekt mit anderen Universitäten, bei dem alle Partner gleichrangig sind und das daher nicht im Corporate Design einer einzigen Universität erscheinen kann. Ist die Universität Tübingen beim Projekt hingegen federführend, also übernimmt sie beispielsweise die Sprecherfunktion eines SFB, sollte das Projekt im Corporate Design der Universität Tübingen sein.
  • Eine Fachgesellschaft richtet eine Tagung oder Konferenz in Kooperation mit einer Einrichtung der Universität Tübingen aus. Dann kann die Veranstaltungs-Website im Corporate Design der Fachgesellschaft gestaltet werden.

Wer darf das Corporate Design der Universität nicht nutzen?

Studierende und Fachschaften dürfen das Logo und das CD der Universität nicht für eigene Belange (eigene Homepages, Referate, Hausarbeiten, Präsentationen o. ä.) nutzen. Sie arbeiten im eigenen Namen, nicht im Namen der Universität. Fachschaften dürfen ihre Website im zentralen Universität-TYPO3 betreiben, insofern die Fakultät bzw. der Fachbereich die Verantwortung dafür übernimmt.

Worauf muss ich bei meiner Website im Corporate Design auf alle Fälle achten?

  • Beim Unilogo:
    • Es muss immer vorhanden sein, wenn eine Einrichtung zur Universität gehört.
    • Es muss immer links oben stehen.
    • Es darf nicht verändert werden.
    • Es muss auf die Startseite der Universitäts-Homepage https://uni-tuebingen.de/ bzw. https://uni-tuebingen.de/en/ verlinken.
    • Weitere Informationen zur Wort-Bild-Marke (Achtung: Intranet-Anmeldung erforderlich)
  • Farben:
    • Es sind nur Farben erlaubt, die dem Corporate Design der Universität entsprechen. Dabei sollte eine Webseite vorrangig in den Primärfarben Karminrot und Anthrazit gehalten sein. Ergänzend kann auch die Primärfarbe Mattgold oder eine der offiziellen Sekundärfarben genutzt werden.
    • Weitere Informationen zu den CD-Farben (Achtung: Intranet-Anmeldung erforderlich)
  • Schrift:
    • Auf Websites muss die Open Sans als Schrift verwendet werden. Bei Printmedien setzt die Universität die Schriften Arial, Trajan oder FF Zwo ein.
  • Eigene Logos:
    • Sämtlichen universitären Einrichtungen ist es per Rektoratsbeschluss grundsätzlich untersagt, eigene Logos zu entwickeln und zu führen. Als Logo gelten dabei sämtliche Wortmarken oder Wort-Bild-Marken.
    • Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Rektorat zulässig.
    • Ausgeschlossen ist der Einsatz von Zweitlogos für Fakultäten, universitäre  Zentren, Institute, Forschungsvorhaben aller Art sowie Studiengänge oder Lehrangebote.
  • Template:
    • Das Template der Startseite der Universitäts-Homepage https://uni-tuebingen.de/ ( = volle Breite) darf für keine andere Seite eingesetzt werden. Die Templates, die genutzt werden dürfen, finden Sie auf den Unterseiten des Styleguides.

Organisatorische Fragen

Wie bekomme ich einen Server?

Für Einrichtungen, die zur Universität Tübingen gehören, gibt es beim ZDV die Möglichkeit, einen eigenen Server/Webhost zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Die Pflege eines eigenen Servers und Content-Management-Systems (CSM) ist sehr arbeitsintensiv und es sollte gewährleistet sein, dass es in Ihrer Einrichtung Mitarbeiter/innen gibt, die das Knowhow und die Zeit haben, sich dauerhaft darum zu kümmern (technisch, redaktionell und rechtlich). ZDV und Hochschulkommunikation können bei einem eigenen Server/ einer Website außerhalb des Universitäts-TYPO3 keinen Support anbieten.

Was muss ich rechtlich beachten?

Datenschutzerklärung und Impressum

Jede Homepage braucht eine Datenschutzerklärung und ein Impressum. Als Betreiber einer eigenen Homepage sind Sie dafür verantwortlich und müssen sich darum kümmern.

Es reicht nicht, wenn Sie pauschal auf die zentrale Universitätswebseite verweisen – Sie müssen eine eigene, für Ihre Seiten passende Datenschutzerklärung sowie ein Impressum erstellen. Unter Umständen läuft die Datenverarbeitung auf Ihren Seiten ganz anders ab als auf der Universitäts-Website. Entsprechend muss das in der Datenschutzerklärung zum Ausdruck kommen. Zudem tragen Sie die inhaltliche Verantwortung für den Webauftritt – auch das muss ersichtlich sein (inklusive Kontaktdaten). Die rechtliche Verantwortung bei allen Einrichtungen der Universität gem. § 5 TMG, § 55 RStV trägt die Rektorin. Bei der Erstellung der Datenschutzerklärung kann Sie der Datenschutzbeauftragte der Universität unterstützen, E-Mail datenschutzspam prevention@uni-tuebingen.de.

Barrierefreiheit

Öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden Sie Möglichkeiten, Ihre Seiten auf Barrierefreiheit zu testen sowie Informationen zur Erstellung barrierefreier Inhalte und Dokumente: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Praxishilfen/Informationstechnik/informationstechnik_node.html.

Zudem brauchen Webseiten öffentlicher Einrichtungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Eine Mustererklärung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/header-und-footer/erklaerung-zur-barrierefreiheit/

Weitere Informationen finden Sie bei der Überwachungsstelle Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: https://bw-medial-barrierefrei.de/

Urheberrecht

Bei der Ausgestaltung der Webseiten mit Bildern/Fotos, Grafiken, Anfahrtsskizzen etc. ist stets das Urheberrecht, bei Fotoaufnahmen von Personen zudem das Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Urheberrechtlich geschützte Werke sind grundsätzlich nicht frei nutzbar und dürfen daher nicht einfach aus dem Internet heruntergeladen und auf eigenen Webseiten eingestellt werden. D. h. vor jeder Nutzung eines Bildes, einer Grafik, etc. ist vorab zu prüfen, ob das gewünschte Werk rechtlich geschützt ist; ggf. ist der Urheber bzw. Rechteinhaber ausfindig zu machen.

Der Urheber / der Rechteinhaber (z.B. bei Fotos der Fotograf oder die Bildagentur) muss der Nutzung und Veröffentlichung zustimmen, und für die Übertragung der Nutzungsrechte erhält er im Regelfall ein Honorar. Vorsicht: Bitte stellen Sie sicher, dass alle gewünschten Nutzungsarten mit dem Honorar abgegolten sind. Wenn Sie ein Bild zum Beispiel für eine Druckpublikation erworben haben, dürfen Sie es nicht automatisch auch im Internet verwenden! Das kann u. U. sogar für ein bei einem Fotografen in Auftrag gegebenes Porträt der eigenen Person gelten. Das verwendete Werk ist stets mit der Urheberbezeichnung zu versehen, zum Beispiel "Foto: Fotograf XY / Bildagentur XY".

Auch bei der Nutzung von Bildern/Fotos aus Plattformen sind vorab sorgfältig die geltenden Nutzungsbestimmungen zu prüfen, denn möglicherweise ist eine vermeintlich kostenfreie Nutzung für die gewünschte Verwendung nicht gegeben.

Recht am eigenen Bild

Abgebildete Personen haben im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Recht am eigenen Bild. Außerdem ist auch bei Fotoaufnahmen von Personen der Datenschutz gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Das heißt, dass die Veröffentlichung von Personenbildern nur mit der Einwilligung der Abgebildeten zulässig ist. Denken Sie daran, vorab die Einwilligung einzuholen, vor allem, wenn Bilder zunächst in einem nichtöffentlichen Rahmen (z. B. bei einer Feier) entstanden sind und dann im Internet weltweit sichtbar veröffentlicht werden sollen.

Merkblatt zur Nutzung von Fotos im Web

Namen und Kontaktdaten von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen

Beachten Sie bei der namentlichen Nennung sowie beim Einstellen von Fotos von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Datenschutz. Die Veröffentlichung von solchen persönlichen Daten ist nur möglich, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit  einverstanden sind.

Im Zweifelsfall kann Sie die Rechtsabteilung der Universität Tübingen bei rechtlichen Fragen beraten.

Sie suchen nach Vorgaben für Printmaterialien?

Hier geht es zum Corporate Design für Printprodukte der Universität Tübingen. Dort finden sich auch nähere Informationen zu Farben und der Wort-Bild-Marke sowie Gestaltungsvorlagen und -muster.