Öffentliche Tagung: Theologie des Zusammenlebens Was können Christentum und Islam dazu beitragen?
Fr. 15. April 2016, 9-19 Uhr, Sa. 16. April 2016, 9-13 Uhr, Neue Aula - Großer Senat
In unserer pluralen Gesellschaft leben Menschen unterschiedlichen Glaubens wie dezidiert Nichtreligiöse miteinander. In diesem Kontext steht die jeweilige Glaubensgemeinschaft vor zwei Herausforderungen: Sie hat das Zusammenleben zu akzeptieren und zu fördern, ohne dabei ihre Identität zu verlieren, der sie sich aber je neu vergewissern und die sie gegebenenfalls neu bestimmen muss. Unsere Tagung konzentriert sich auf das Zusammenleben von Christen und Muslimen, das diese in unterschiedlicher Weise fordert. Das „christliche Abendland“ wird durch die Flüchtlinge aus dem „Morgenland“ gesellschaftspolitisch, kulturell und religiös herausgefordert. Für Muslime in Europa ändern sich – in Vergleich zu ihren Heimatländern, die mehrheitlich muslimisch sind – die gesellschaftlichen und religiösen Rahmenbedingungen erheblich. Mit besonderer Brisanz stellen sich die Fragen nach der Identität in einer pluralen Gesellschaft, nach dem Verhältnis von Einheit und Vielfalt, nach der Positionierung gegenüber den Gläubigen anderer Religionen. In zahlreichen Artikeln und auf Tagungen lesen und hören wir oft, dass beide Religionen zu Pluralität und Glaubensfreiheit positiv stehen. Doch die Frage nach einer Theologie des Zusammenlebens wird nicht vertieft. Hier setzt unsere Tagung an. Diese Tagung greift die theologische Herausforderung auf: Welchen Beitrag wollen/sollen die Theologischen Fakultäten und die Zentren für Islamische Theologie leisten? In der Zusammenarbeit des Zentrums für Islamische Theologie mit der Theologischen Fakultäten beider christlicher Konfessionen möchten wir die Arbeit an einer „Theologie des Zusammenlebens“ mit dieser Tagung voranbringen.
Anmeldung:
Um besser planen zu können, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich bis zum 05. April 2016 bei Herrn David Friedrich (david.friedrich@uni-tuebingen.de) für die Tagung „Theologie des Zusammenlebens“ anmelden.