Nach der universitären Benutzungsordnung „Parkplätze“ i.d.F. vom 19.05.2020 können Mitarbeitende der Universität Tübingen einen Parkplatz beantragen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
a) Gehbehinderung (aG‑, G-, BI- und H-Vermerk).
b) Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen oder Versorgung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren. […]
c) Ehrenamtliche Helfer in Katastrophenschutzdiensten, die auf Abruf Dienstleistungen erbringen müssen.
d) Personen, die nachweislich ihr eigenes Kraftfahrzeug oft für dienstliche Zwecke einsetzen müssen.
e) Ungünstige Verbindung zwischen Wohnort und Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Als verbindliche Grundlage dient die Ortsliste.
HINWEIS: Die Erfüllung eines Kriteriums begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung eines Parkplatzes. Mitarbeitende des Theologicum, die mindestens eines der o.g. Kriterien erfüllen, können sich bei Bedarf gern an die GSV (seminarverwaltungspam prevention@theologien.uni-tuebingen.de) wenden. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Alternativ können alle Mitarbeitenden der Universität Tübingen nach einer Vorabprüfung ihrer Berechtigung durch die Zentrale Verwaltung auch direkt bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) einen Parkplatz beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.