Der Studiengang Magister ist nicht modularisiert. Die bis zur Zwischenprüfung zu erbringenden Leistungen sind identisch mit der Zwischenprüfungsordnung des Diplomstudiengangs, Artikel 1, Absatz 2 (1). Ein Übersichtsblatt, auf dem dies noch einmal zusammengefasst ist, findet sich unter den Materialien.