Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite zum Schwerpunktbereich Steuerrecht!
Das Steuerrecht ist von enormer praktischer Bedeutung. Denn nahezu jeder ökonomisch relevante Sachverhalt des täglichen Lebens ist zumindest mittelbar auch steuerlich erheblich. Demgemäß lohnt eine intensive Beschäftigung mit dieser auch theoretisch interessanten Materie.
Das Tübinger Schwerpunktstudium „Steuerrecht“ bietet Ihnen hierzu eine gute Gelegenheit! Wir vermitteln Ihnen – unter bewußtem Verzicht auf eine erschöpfende Behandlung aller Detailfragen – solide Kenntnisse der Grundstrukturen dieses Rechtsgebietes und der wichtigsten Einzelsteuerarten einschließlich ihrer internationalen und europäischen Bezüge.
Dieses Angebot richtet sich an alle Studierenden; steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Einstieg ist jeweils zum Winter- wie zum Sommersemester möglich (bei Beginn im Sommersemester wird allerdings empfohlen, im vorhergehenden Wintersemester bereits die Vorlesungen Steuerrecht I und II zu hören).
Prof. Dr. Christian Seiler