Orientierungsstudium für geflüchtete ukrainische Studierende
Die Universität Tübingen bietet ein Orientierungsstudium für geflüchtete ukrainische Studierende an. Sie können in diesem Zeitraum Lehrveranstaltungen besuchen, auch einzelne Prüfungen ablegen und sich an der Universität orientieren. Wir bemühen uns, Ihnen Studierende unserer Universität aus Ihrem Fachbereich zu vermitteln, die Ihnen zur Seite stehen und sie beraten. Sie können sich bei diesem Aufenthalt in Präsenz an unserer Universität aufhalten und sich gegebenenfalls auch für ein weiteres Fachstudium vorbereiten.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert auf seiner Homepage über aktuelle Einreise- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen für Personen aus der Ukraine.
Stadt Tübingen: Unterbringung, Versorgung, Sozialleistungen
Informationen und Fragen zu Unterbringung, Versorgung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, soziale und sprachliche Unterstützung etc. in der Stadt und in dem Landkreis Tübingen.
Die Universität sucht Wohnraum für geflüchtete ukrainische Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wenn Sie ein Angebot für Studierende haben, setzen Sie sich bitte mit dem Housing Team der Universität in Verbindung: Manuel Hengge (Dezernat IV), +49 7071 29-76579. Wenn Sie ein Angebot für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an welcomecenterspam prevention@uni-tuebingen.de.
Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD)
Der DAAD hat aktuelle Informationen zu DAAD-Maßnahmen und -Förderprogrammen für ukrainische Studierende und Forschende auf seiner Website zusammengestellt.
Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen bietet seit dem Sommersemester 2016 in Kooperation mit dem Career Service und dem studentischen Rechtsberatungverein "Refugee Law Clinic Tübingen" das Ausbildungsprogramm „Human Rights Law in Practice“ an.
Geflüchtete können sich bei juristischen Fragen direkt an die Refugee Law Clinic wenden.
Die Angebote des Welcome Centers für internationale Forschende stehen selbstverständlich auch den Wissenschaftler:innen aus der Ukraine zur Verfügung. Bitte melden Sie sich beim Welcome Center der Universität Tübingen an.
Informationen zu Formalitäten, zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts, Unterkunft, persönliche Ansprechpartner:innen und allgemeine Informationen zu Tübingen finden Sie auch auf der Website des Tübingen Research Campus (TRC).
Chancengerechtigkeits-Stipendien für Studierende & Promovierende
Zielgruppe: Ukrainische Personen, die durch den Krieg in der Ukraine zur Flucht gezwungen wurden oder die in Deutschland aufgrund des Kriegs in Not geraten sind
Stipendiensätze:
Studierende: mind. 300 – max. 934 Euro/Monat
Promovierende: mind. 300 – max. 1.200 Euro/Monat
Förderdauer:
Befristet bis 31.12.2024 Antragsstellung:
1. Immatrikulationsbescheid 2. Motivationsschreiben das die folgenden Informationen beinhaltet:
Kontaktdaten, Matrikelnummer, Nationalität
Aktueller Aufenthaltstitel (z.B. §16/§24)
Grund für finanzielle Notlage
Aktuelle und frühere Förderung
3. Nachweis über besondere Herausforderungen im Studium zum Beispiel:
Unterlagen zur nachvollziehbaren Erklärung der Notwendigkeit erhöhter Ausgaben durch besondere Umstände in der Lebenssituation (falls zusätzlich zu Bafög oder SGB II Leistungen)
Ablehnungsbescheid vom Bafög-Amt und/oder JobCenter
4. Transkript und Abschlusszeugnisse:
Aktuelles Transkript zur Beurteilung des Studienfortschritts und der akademischen Leistungen
Master-Studierende: Kopie vom Bachelor-Abschlusszeugnis
Promovierende: Kopie vom Master-Zeugnis (ohne zusätzliches Transcript).
Buddy-Programm für geflüchtete ukrainische Studierende
Die Universität Tübingen bietet ein gesondertes Buddy-Programm für aus der Ukraine geflüchtete Studierende an. Hierbei werden Tübinger Studierende mit Studierenden aus der Ukraine in Kontakt gebracht. Ziel ist es, eine Erstbetreuung für geflüchtete Studierende anzubieten. Die Tübinger Buddys haben in der Regel passende Fremdsprachenkenntnisse. Die Erstbetreuung durch den Tübinger Buddy umfasst das Abholen am Ankunftsort in Tübingen, Begleitung zur vermittelten Unterkunft sowie Orientierung und Unterstützung bei den ersten Schritten in Tübingen: z. B. Impfung, deutsche SIM-Karte, Orientierung in der Stadt und an der Universität. Bei Bedarf werden Beratungsangebote z. B. bei gesundheitlichen, psychischen und rechtlichen Problemen vermittelt. Bei Sprachbarrieren ist eine Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen möglich.
Interessierte für dieses Buddy-Programm kontaktieren für weitere Informationen und Anmeldung bitte Manuel Hengge.
An der Universität immatrikulierte Studierende aus der Ukraine können sich für die regulären Kurse der Abteilung Deutsch als Fremdsprache einschreiben.
„Wir blicken mit Entsetzen und großer Sorge auf die Geschehnisse in Kiew und dem ganzen Land“
Die Universität Tübingen solidarisiert sich gemeinsam mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen aus aller Welt in der scharfen Verurteilung des russischen Angriffs auf die Ukraine. „Wir blicken mit Entsetzen und großer Sorge auf die Geschehnisse in Kiew und dem ganzen Land und werden Studierende sowie Forschende in Not unterstützen,“ so Professorin Monique Scheer, Prorektorin für Internationales. Die Universität ist in Kontakt mit ihren Kooperationspartnern und -partnerinnen an der Taras Schewtschenko Universität Kiew, bietet im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei Scholars at Risk Betreuungsangebote an und wird sich um Unterstützung für geflüchtete Studierende und Forschende bemühen. Zurzeit halten sich keine Tübinger Studierenden im Rahmen unseres Austauschabkommens in Kiew auf. Mit vier Tübinger Studierenden, die sich gerade in Moskau aufhalten, ist das International Office im Austausch.
An der Universität Tübingen sind derzeit insgesamt 52 Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit eingeschrieben, darunter 14 Promotionsstudierende. Die Universitätsleitung ist in Gedanken bei ihnen und ihren Familien in dieser hoch unsicheren Zeit. Mit ihrer Solidaritätsbekundung, auch gemeinsam mit ihrer Europäischen Universitätsallianz CIVIS, bekräftigt sie die im Leitbild der Universität festgehaltene Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde, der Meinungs- und Redefreiheit sowie der Freiheit von Wissenschaft und Forschung.