Vor der Exkursion ist eine Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die Tätigkeiten vor Ort zu erstellen und dies zu unterweisen, sowie zu dokumentieren: https://uni-tuebingen.de/de/7833
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung tragen die Vorgesetzten bzw. die Exkursionleitung
Nach dem staatlichen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und daraus folgende Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen
Auslandsversicherung abschließen, da die Unfallkasse nur Unfälle übernimmt, die während der Arbeit, also im Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert sind
Evakuierungskonzept über mögliche Drittländer - hier mögliche Visumspflicht beachten
Übersicht Teilnehmende der Exkursion: wer ist aktuell wo von wann bis wann?
Erreichbarkeit möglicher Ansprechpartner (Eltern, Partner,.....) je Teilnehmende. Variante: Kontaktdaten der Teilnehmenden bleiben in einem verschlossenen Umschlag an der Universität, dieser wird nach Beendigung der Exkursion ungeöffnet vernichtet
Informationsfluss bei sich ändernder Reisewarnung sicherstellen
Gegebenenfalls körperliche Eignung vorab "testen", wie zum Beispiel bei einer gemeinsamen Wanderung vorab
"private Sportgeräte,...." vorab durch Fachgeschäft auf Aktualität prüfen lassen
Grunsätzliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Versicherungsschutz erhalten Sie vom Dezernat VI: https://uni-tuebingen.de/de/673
Während der Exkursion oder Dienstreise
Während der Exkursion ist die Gefährdungsbeurteilung gegebenenfalls anzupassen, erneut zu unterweisen, sowie zu dokumentieren: https://uni-tuebingen.de/de/7833