Uni-Tübingen

FAQ-Bereich

Haben Sie eine spezielle Frage, die auf unseren anderen Websiten für Austauschstudierende nicht beantwortet wird? Ode Sie brauchen Unterstüzung bei all den neuen Informationen? Keine Sorge, wir helfen gerne: Unten finden Sie häufig gestellte Fragen. Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns.

Vorbereitung

Hinweise für besondere Studierendengruppen
Master/PhD-Bewerber zu Forschungszwecken
(Erasmus) Trainees & Freemover

Bewerbung

Fragen zu den Bewerbungunterlagen/-angaben
Learning Agreement & Study Plan
Visumsantrag

Unterkunft

Wichtige Aspekte bei der Unterbringung
Bewerbung / Mietvertragsdauer im Wohnheim
Privatzimmersuche

Aufenthalt

Organisation des Aufenthalts in Tübingen
Aufenthaltserlaubnis / Visumsfragen
Nachweise / Logindaten / Studentenausweis


Vorbereitung

Wie kann ich mich für ein Austauschaufenthalt in Tübingen bewerben und was muss ich tun?

Als Studierender von einer Partneruniversität finden alle wichtigen Informationen zu den Bewerbungsschritten in der Rubik Bewerbung und Vorbereitung. 

Ich bin nicht von einer Partneruniversität, möchte aber für 1 - 2 Semester in Tübingen studieren. Wer kann mir weiterhelfen?

Das International Office (Dezernat V) ist für Studierende von Partneruniversitäten zuständig.

Studierende, die nicht von einer Partneruniversität stammen, können sich eventuell als Freemover bzw. für einen Forschungsaufenthalt von 1 - 2 Semestern bei Dezernat IV bewerben. Das Team Zulassung für internationale Studierende von Dezernat IV zuständig.

Ich möchte ein Erasmus Traineeship an der Universität Tübingen absolvieren. Was muss ich beachten?

Erasmus Trainees bzw Erasmus Internships sind keine regulären Erasmus-Austauschstudierenden, sondern Praktikanten/Trainees, die von Erasmusprogramm finanziert werden  (https://erasmus-plus.ec.europa.eu/opportunities/opportunities-for-individuals/students/traineeships-abroad-for-students). Das Praktikum kann in der freien Wirtschaft, Behörden, NGOs, Forschungseinrichtungen etc. absolviert werden.

Zum SoSe 24 werden die administativen Prozesse bei den Erasmus Trainees neu gestaltet. Aktuelle Informationen werden rechtzeitg bereit gestellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an incomingspam prevention@zv.uni.tuebingen.de.

Ich bin Doktorand*in und würde gerne zum Forschen als Studierendenaustausch nach Tübingen kommen. Was muss ich beachten?

Wenn Sie als Doktorand*in an einem Austauschprogramm teilnehmen möchten, gilt:

  • Es muss eine Vereinbarung zwischen Ihrer Heimathochschule und der Universität Tübingen bestehen.
  • Sie müssen von Ihrer Heimathochschule nominiert werden, um sich bewerben zu können.
  • Wenn Sie zu Forschungszwecken kommen wollen und keine Kurse belegen, benötigen wir eine Betreuungszusage eines*r akademischen Betreuer*in, mit dem/der Sie sich regelmäßig treffen und Ihr Arbeitspensum in ECTS bestätigt. Die Betreuungszusage muss in unserem Bewerbungsportal hochgeladen werden.
  • Der Forschungsaufenthalt muss mindestens 3 Monate dauern.

Weitere Informationen zum allgemeinen Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Wenn Sie ohne einen Austausch-Vertrag nach Tübingen kommen, empfehlen wir Ihnen, sich an das Welcome Center zu wenden.

Ich bin Masterstudierende*r und möchte für Forschungszwecke oder zum Verfassen meiner Masterarbeit nach Tübingen kommen. Was muss ich beachten?

Wenn Sie als Masterstudierende*r an einem Austauschprogramm teilnehmen und zum Forschen / Schreiben Ihrer Thesis nach Tübingen kommen wollen, gilt:

  • Es muss eine Vereinbarung zwischen Ihrer Heimathochschule und der Universität Tübingen bestehen.
  • Sie müssen Ihrer Heimathochschule nominiert werden, um sich bewerben zu können.
  • Wenn Sie zu Forschungszwecken / zum Schreiben Ihrer Thesis kommen wollen und keine Kurse belegen, benötigen wir eine Betreuungszusage eines*r akademischen Betreuer*in, mit dem/der Sie sich regelmäßig treffen und Ihr Arbeitspensum in ECTS bestätigt. Die Betreuungszusage muss in unserem Bewerbungsportal hochgeladen oder per E-mail an uns gesandt werden.
  • Der Forschungsaufenthalt sollte mindestens 3 Monate dauern.

Achtung:

  • Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät akzeptiert in der Regel keine Masterstudierenden, die nur zu Forschungszwecken kommen möchten, sondern Sie müssen als Masterstudierende*r Kurse belegen.
  • Die Juristische Fakultät akzeptieret nur in Ausnahmefällen Masterstudierende, die zur Forschung kommen, aber keine Kurse belegen. Bitte kontaktieren Sie im Bewerbungsprozess die jeweiligen academic advisors.

Weitere Informationen zum allgemeinen Bewerbungsverfahren finden Sie hier.


Bewerbung

Benötige ich einen Reisepass für die Bewerbung?

Wenn Sie ein*e EU-Bürger*in sind, reicht ein gültiger Personalausweis für die Bewerbung aus. Studierende, die aus einem nicht-EU Land kommen, benötigen einen gültigen Reisepass zur Bewerbung. 

Welche Daten soll ich als An- und Abreisedaten angeben?

In Ihrer Bewerbung sind vorläufig die offiziellen Semesterdaten als An- und Abreisedatum eingetragen. Sie werden angepasst, wenn Sie sich nach Ihrer Ankunft und kurz vor Ihrer Abreise persönlich bei der Universität Tübingen im International Office an- bzw. abmelden.

Was ist ein Learning Agreement?

Ein Learning Agreement legt einen Studienplan fest, den Sie im Rahmen eines Erasmus oder CIVIS-Austauschs im Ausland absolvieren. Es enthält eine Liste der Kurse, die Sie besuchen möchten. Ihre Heimatuniversität stellt in der Regel ein Formular für das Learning Agreement zur Verfügung, das Sie verwenden müssen.
Sobald Sie Ihre Kurse ausgewählt haben, muss das Learning Agreement dreifach, vom*n dem*r Studierenden, dem*der academic advisor der Universität Tübingen und der Heimatuniversität unterschrieben werden. Alle drei Unterschriften sind notwendig, sonst ist das Learning Agreement nicht vollständig.

Studierende der Naturwissenschaften und Medizin benötigen bereits im Bewerbungsprozess ein Learning Agreement - bitte lesen Sie dieses FAQ zusätzlich.

Was ist ein 'Study Plan'/Studienplan?

Ein 'Study Plan'/Studienplan führt die zu belegenden Kurse auf. Nur Studierende von Partneruniversitäten aus Übersee (nicht Erasmus oder CIVIS), die an der naturwissenschaftlichen oder medizinischen Fakultät studieren wollen, benötigen diesen Plan für ihre Bewerbung und Zulassung. Sie erhalten das Studienplan-Formular im Bewerberaccount der Mobility Online Datenbank und müssen ihn durch den*die zuständige*n academic advisor bestätigen lassen. Ohne Bestätigung ist der Plan nicht gültig. Siehe auch das nächste FAQ.

Brauche ich einen Study Plan oder ein Learning Agreement für meine Bewerbung?

Learning Agreement: Bewerber*innen eines naturwissenschaftlichen oder medizinischen Faches, die an einem Erasmus oder CIVIS-Austausch teilnehmen, benötigen für ihre Bewerbung ein Learning Agreement.

  • Es muss dreifach unterschrieben sein: Von Ihnen, von der Heimatuniversität und von dem/der academic advisor in Tübingen. Ohne die Unterschriften ist das Dokument nicht gültig.
  • Das Learning Agreement ist ein notwendiges Dokument im Rahmen der Bewerbung und muss mit allen drei Unterschriften innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerberaccount hochgeladen werden.

'Study Plan'/Studienplan: Studierende eines naturwissenschaftlichen oder medizinischen Faches von Partneruniversitäten in Übersee (nicht Erasmus oder CIVIS!) teilnehmen, benötigen für ihre Bewerbung einen Studienplan, der von der Universität Tübingen genehmigt wird

  • Wenden Sie sich für die Bestätigung an den*die academic advisor Ihres Faches
  • Der Studienplan ist ein notwendiges Dokument im Rahmen der Bewerbung und muss mit Bestätigung innerhalb der Bewerbungsfrist  im Bewerberaccount hochgeladen werden.

Bei meinem Visumsantrag muss ich eine Kontaktperson an der Universität Tübingen angeben. Wen kann ich nennen?

Bitte nennen Sie eines der Mitglieder des Incoming Teams als Kontaktperson für den Visumsantrag. Den Namen und die genauen Kontaktangaben finden Sie auf unserer Teamseite. Falls im Antrag nach Geburtsdatum oder Nationalität der Kontaktperson gefragt wird, lassen Sie diese Felder bitte leer: Diese Angaben stehen aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung.

Wie erhalte ich für meinen Visumantrag einen Nachweis, dass ich Kurse auf Englisch bzw. Deutsch besuchen werde?

Der Wortlaut bezüglich der Sprachkenntnisse in unserem Zulassungsbescheid reicht in der Regel als Nachweis für den Visumantrag aus. Das International Office stellt deshalb  keine separaten Nachweise zur Unterrichtssprache aus. Wenn Sie versucht haben, den Zulassungsbescheid einzureichen und eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, dass die Botschaft/das Konsulat diesen Bescheid nicht akzeptiert oder zwingend einen Sprachnachweis verlangt, leiten Sie diese schriftliche Bestätigung der Botschaft/des Konsulats bitte weiter an das Incoming-Team unter incomingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de.

Ich bin aus der Ukraine. Was muss ich für die Einreise, Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis beachten?

Wenn Sie die Ukraine nach Kriegsbeginn verlassen (haben), können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach Paragraph 24 des deutschen Aufenthaltsgesetz als Alternative zur Aufenthaltserlaubnis / Visum zu Studienzwecken (Paragraph 16) beantragen. Falls Sie noch in der Ukraine sind, ist aktuell (Juni 2024) keine Beantragung eines Visums zu Studienzwecken vor Ihrer Einreise nach Deutschland notwendig, sondern Sie können bei einer Einreise bis zum 31.12.2024 Ihren Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tages nach der Einreise in Detuschland beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach §24 ist flexibler als die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und berechtigt z.B. auf Bürgergeld. Wir empfehlen sie daher. Mehr Informationen zu dieser Aufenthaltserlaubnis und Details zur Einreise nach Deutschland für Ukrainer*innen hier:

Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach Ihrer Ankunft in Tübingen unter Schritt 4 der Nächsten Schritte nach der Ankunft.

Stand: 6/6/2024


Unterkunft

Wann und wo kann ich mich für ein Zimmer im Studierendenwohnheim bewerben?

Da es in Tübingen oft schwierig ist, nur für kurze Zeit ein Zimmer zu finden, werden in den Studierendenwohnheimen Kontingente für internationale Austauschstudierende freigehalten. Die Studierendenwohnheime werden nicht von der Universtität Tübingen, sondern von unserem Partnerunternehmen, dem Studierendenwerk betrieben.
Auch wenn Sie noch keinenZulassungsbescheid haben, können Sie sich bereits für ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim bewerben und den Zulassungsbescheid dann nachreichen.
Eine Liste mit allen Stuierendenwohnheimen in Tübingen finden Sie hier.
Um sich online zu bewerben, klicken Sie bitte hier

Achtung: Für Bewerbungen bei unserem Partnerunternehmen, dem Studierendenwerk, das die Studentenwohnheime betreibt, gelten besondere Bewerbungsfristen

  •    Wohnheim-Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 31. Mai
  •    Wohnheim-Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 31. Dezember

Nach diesen Terminen informieren wir unser Partnerunternehmen über die Austauschstudierenden, die ein Zimmer benötigen. Sie können sich natürlich auch nach diesen Terminen bei dem Studierendenwerk für ein Zimmer bewerben. Die Chancen bei einer späten Bewerbung sind jedoch nicht so hoch wie bei einer rechtzeitigen Bewerbung.

Wann bekomme ich Zulassungsbescheid der Universität, der für die Wohnheimsbewerbung notwendig ist?

Sie können sich für einen Wohnheimsplatz bewerben, auch wenn Sie noch keinen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben. Sie reichen dem Studierendenwerk den Zulasungsbescheid nach, sobald Sie ihn einige Wochen nach ihrer Bewerbung bei uns erhalten erhalten haben. Der Zulassungsbescheid wird erst dann ausgestellt, wenn ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind und von uns geprüft wurden.

  • Zulassungsbescheide für das Sommersemester werden in der Regel ab Dezember ausgestellt.
  • Zulassungsbescheide für das Wintersemester werden in der Regel ab Juni ausgestellt.

Für welchen Zeitraum werden die Mietverträge in den Studierendenwohnheimen geschlossen?

Für internationale Studierende gelten die folgenden Mietvertragszeiträume:

  • Sommersemester: März-Juli (August bei Bedarf; September bei Bedarf und Genehmigung durch das Incoming Team)
  • Wintersemester: September-Februar (März bei Bedarf und Genehmigung durch das Incoming Team)

Wenn Sie weitere Fragen zum Wohnen in den Wohnheimen haben, empfehlen wir Ihnen die FAQs der Wohnheimsverwaltung. 

Meine Kurse beginnen im Oktober bzw. April. Muss ich dennoch für September bzw. März Miete bezahlen, auch wenn ich noch nicht angereist bin?

Die Mietverträge mit dem Studierendenwerk sind standardisiert, d.h. internationale Austauschstudierende müssen für September oder März bezahlen, auch wenn Sie in diesen Monaten noch nicht einziehen. Dennoch ist ein Vertrag für ein Wohnheimszimmer im Durchschnitt immer noch günstiger als ein Privatzimmer auf dem regulären Wohnungsmarkt in Tübingen zu mieten.

Ich habe Schwierigkeiten, ein Zimmer zu finden. Wer kann mir helfen?

Wenn Sie kein Zimmer im Studierendenwohnheim bekommen haben und Unterstützung brauchen um ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt in Tübingen zu finden, wenden Sie sich bitte an housingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unseres Housing-Teams.

Achtung: Bei bekannten Online-Platformen wie www.wg-gesucht.de, www.ebay-kleinanzeigen.de etc nimmt die Anzahl der Scam-Angebote zu. Bitte überweisen Sie vorab niemals Geld und senden Sie keine Scans von Ihrem Ausweis, falls dies von Ihnen gefordert wird. Manche Angebote sind zu gut, um wahr zu sein! 

Wenn Sie bei einen Zimmerangebot unsicher sind, kontaktieren Sie bitte housingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de: Das Housing Team hilft bei der Prüfung von verdächtigen Angeboten. Weitere Informationen zu Scam-Angeboten und Fake Ads finden Sie hier.


Aufenthalt

Ich darf visumsfrei einreisen, muss aber einen Aufenthaltstitel beantragen. Welche Optionen habe ich?

Wenn Sie visumfrei nach Deutschland einreisen können, aber generell einen Aufenthaltstitel für Ihre Zeit in Deutschland benötigen, haben Sie folgende Optionen: 

  1. Sie beantragen ein Visum für einen Studienaufenthalt in Deutschland vorab bei der deutschen Botschaft/Konsulat in ihrem Heimatland. Wenn das Visum für die gesamte Studiendauer/Aufenthaltszeit in Deutschland erteilt wird, müssen Sie in Tübingen keine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragen.
     
  2. Sie beantragen eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland und nachdem Sie sich beim Bürgeramt Tübingen persönlich als wohnhaft angemeldet haben: Nach Ihrer Anmeldung bei Bürgeramt können Sie einen Online-Antrag beim Ausländeramt der Stadt Tübingen stellen. Für mehr Informationen siehe unsere nächsten Schritte Nr. 3. und 4. nach der Ankunft.

Ich brauche eine Aufenthaltserlaubnis bzw. habe Visumsprobleme und wohne nicht in Tübingen. Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Wenn Sie nicht in Tübingen gemeldet sind, ist ein anderes Ausländeramt für Sie zuständig:

Ich bin Double Degree Studierende*r mit einem Erasmusstipendium. Was muss ich beachten?

Das Incoming Team des International Office / Dezernat V kümmert sich um reguläre Erasmus-Austauschstudierende. Dezernat IV ist für Double Degree Studierende zuständig. Bei Fragen zur Bewerbung und Einschreibung wenden sich Double Degree Studierende bitte direkt an die Kolleg*innen von Dezernat IV unter study.masterspam prevention@uni-tuebingen.de.

Bei Double Degree Studierenden mit einem Erasmus-Stipendium ist das Incoming Team von Dezernat V für die Bestätigung der Aufenthaltsdauer vor Ort bzw. für die Unterzeichnung des Erasmus Certificate of Arrival / Attendance oder Departure zuständig - sofern Sie bei uns als Erasmus-Studierende*r nominiert wurden. Wenn Ihre Heimatuniversität eine solche Bescheinigung verlangt, vereinbaren Sie zur Unterzeichnung bitte einen persönlichen Termin für Double Degree Studierende mit Erasmus Funding beim Incoming Team.

Wir können Ankunftsdaten bis zu 5 Tage nach Ihrer tatsächlichen Ankunft und Abreisedaten bis zu 5 Tage vor Ihrer tatsächlichen Abreise bestätigen.

Wo erhalte ich die Formulare, die meine An- und Abreise bestätigen?

Das Formular wird von Ihrer Heimatuniversität zur Verfügung gestellt, sofern eine solche Bescheinigung benötigt wird. Das Incoming-Team des International Office Tübingen ist für die Unterzeichnung zuständig. 

Wie erhalte ich die Zugangsdaten für die Lernplatformen Ilias oder Moodle?

Die Zugangsdaten für Ilias und Moddle sind identlisch mit ihren offiziellen studentischen Login-Daten, die Sie beim persönlichen Check-in nach Ihrer Ankunft erhalten. Wenn Sie bereits vor der Ankunft die Zugangsdaten zu Ilias / Moodle für die Kursanmeldung benötigen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Wenden Sie sich direkt per E-Mail an den*die Dozierende*n, welche*r für die Veranstaltung zuständig ist, und bitten Sie um Anmeldung.

  • Geben Sie in dieser E-Mail an, dass Sie Austauschstudent*in sind und nennen Sie Ihre Matrikelnummer
  • Erwähnen Sie außerdem, dass sie ihre Login Daten für Ilias bzw. Moodle erst nach Ihrer Ankunft in Tübingen erhalten werden

Falls Ihnen auf Ihre E-mail mitgeteilt wird, dass ohne Login-Daten keine Anmeldung möglich ist, leiten Sie uns bitte die Email des*der Dozierenden an incoming@zv.uni-tuebingen.de weiter.

Wo finde ich meine Immatrikulationbescheinigung?

Sie können Ihre Immatrikulationsbescheinigung in der ALMA Datenbank runterladen: alma > Mein Studium > Studienservice > Bescheide/Bescheinigungen > Immatrikulationsbescheinigung.
Einen Screenshot Guide für ALMA finden Sie hier.

Ich habe meinen Studierendenausweis gesperrt bzw verloren. Was soll ich tun?

  • Wenn beim Bezahlen mit dem Studierendenausweis eine Fehlermeldung auftritt und der Ausweis zur weiteren Verwendung gesperrt ist, finden Sie in den FAQ des Studierendenwerks eine Erklärung der verschiedenen Fehlercodes und eine Anleitung zur Entperrung des Ausweises.
     
  • Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, können Sie bei den Fundbüros der Universität oder an den Info-/Ausleihtheken der Bibliotheken nachfragen, ob er gefunden wurde.
    Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie eine sogenannte "Verlusterklärung" ausfüllen und beim Studierendensekretariat einreichen. Nur so kann der alte Studierendenausweis gesperrt und ein neuer von Studierendesekretariat erstellt werden. Das Formular für die Verlusterklärung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendesekretariats.

 

Ich bin aus der Ukraine. Wie funktioniert der Antrag auf Bürgergeld?

Wenn Sie Austauschstudierende*r sind, ukrainische Staatsgehörigkeit und einen Aufenthaltstitel nach § 24 des deutschen Aufenthaltsgesetz haben, sind Sie prinzipiell Bürgergeld berechtigt, siehe hier: https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-in-deutschland/finanzierung. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

1. Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II beim Jobcenter. Wenn Sie in Tübingen oder im Landkreis Tübingen gemeldet sind, ist das  Jobcenter Tübingen zuständig. Der Antrag ist digital möglich unter: https://jobcenter-tuebingen.de/digital. Erwähnen Sie auf jeden Fall folgende Zusatzinformation, damit Ihr Antrag nicht sofort abgelehnt wird:

  • Ihren Aufenthaltstitel nach §24 und Ihre ukrainische Nationalität
  • Ihren Status als Austauschstudierende: dass Sie temporär an der Universität Tübingen studieren und keinen Abschluss an der Universität machen.
  • Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes: muss eingereicht werden, damit ihr Antrag auf Bürgergeld Chancen auf Erfolg hat
    • reichen Sie den Ablehungsbescheids des Bafög-Amtes beim Jobcenter mit ein, sofern er ihnen bereits vorliegt, oder
    • informieren Sie das Jobcenter, dass Sie den Bafög-Ablehnungsbescheid nachreichen werden, siehe Punkt 2.

Bürgergeld kann nur ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei Jobcenter eingegangen ist: Wenn Sie z.B. ab April keine Finanzierung mehr haben, aber Ihren Antrag auf Bürgergeld erst im Mai stellen, kann frühestens ab Mai Bürgergeld gezahlt werden -  sofern der Antrag auf Bürgergeld erfolgreich ist.

Wenn das Jobcenter Ihnen mitteilt, dass Sie als Studierende grundsätzlich nicht Bürgergeld berechtigt sind, obwohl Sie dem Jobcenter die oben genannten Informationen bzgl. Ihres ukrainischen Flüchtlingsstatus mitgeteilt haben, informiere Sie bitte das Incoming Team unter incomingspam prevention@zv.uni-tuebingen.de.

2. Für einen erfolgreichen Antrag auf Bürgergeld ist ein Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes notwendig: Stellen Sie daher spätestens parallel zum Bürgergeld-Antrag den Bafög-Antrag beim Bafög-Amt des Studierendenwerks Tübingen- Hohenheim. Da ukrainische Austauschstudierende mit §24 nicht bafögberechtigt sind (weil sie keinen Studienabschluss in Deutschland anstreben), gilt ein vereinfachtes Verfahren. Bitte reichen Sie folgende Dokumente / Informationen ein:

  • Formblatt 1: https://www.my-stuwe.de/bafoeg/formulare.
    • Nachweise zum Einkommen / Vermögen auf Seite 3 und 4  vom Formblatt 1 müssen nicht eingereicht werden, die Formularfelder sind aber wahrheitsgemäß auszufüllen
    • Wenn Sie unter 10.000 € Vermögen besitzen, können Sie das Formular Vereinfachte Vermögensfeststellung (https://www.my-stuwe.de/bafoeg/formulare) einreichen und Seite 4 von Formblatt 1 leer lassen
  • Immatrikulationsbescheinigung nach §9 Bafög
  • erwähnen Sie zusätzlich schriftlich gegenüber dem Bafög-Amt, dass Sie
    • ukrainischen Ausauschstudierende*r mit einem Aufenthaltstitel nach §24 sind
    • den Bafög-Antrag stellen, weil Sie einen Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes für Ihren Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter Tübingen benötigen.

Sobald Sie den Ablehnungsbescheid Ihres Bafög-Antrages erhalten haben, reichen Sie ihn beim Jobcenter für Ihren Antrag auf Bürgergeld ein bzw. nach, siehe Punkt 1.

Stand: 2/2024