Diese Chipkarte ist Eigentum der Universität Tübingen. Bei Verlust oder Beschädigung durch unachtsames Verhalten müssen wir Ihnen die entsprechenden Gebühren berechnen (derzeit 15,- €). Bei Kartendefekten aufgrund technischer Fehlfunktionen (z. B. der Semesteraufdruck ist nicht mehr sichtbar) erhalten Sie bei Vorlage der defekten Karte selbstverständlich kostenlosen Ersatz.
Bitte beachten Sie, dass bei Diebstahl oder Verlust der Chipkarte kein Ersatz / Auszahlung des Guthabens möglich ist !
Bei Diebstahl oder Verlust kann das Studierendensekretariat den Studierendenausweis sperren, dazu senden Sie uns den unterschriebenen Antrag für einen Ersatzausweis zu und überweisen die 15,- € auf das Konto der Universitätskasse Baden-Württembergische Bank AG, IBAN: DE29 6005 0101 7477 5036 21, Empfänger ist die Eberhard Karls Universität Tübingen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte ausschließlich Ihre Matrikelnummer an. Nach der Sperrung durch das Studierendensekretariat werden automatisch über Nacht auch das Studierendenwerk zur Sperrung der Bezahlfunktion und die Universitätsbibliothek zur Sperrung der Leihfunktion informiert und die Karte für den Gebäudezugang gesperrt.
Hier erhalten Sie das für einen Ersatzausweis erforderliche Antragsformular.
Alte, defekte Ausweise können Sie zusammen mit diesem Antrag hierher schicken oder in den Hausbriefkasten werfen. Ein neues Passfoto ist für die Erstellung eines Ersatzausweises nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch verwendet werden. Die Erstellung eines Ersatzausweises dauert circa eine Woche. Der neue Ausweis wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Sofern Sie im Universitätsbereich Studierendenausweise finden, schicken Sie diese bitte mit der Hauspost an das Studierendensekretariat oder werfen Sie die Ausweise in den Hausbriefkasten Gebäude Wilhelmstraße 19. Das Studierendensekretariat schickt die Studierendenausweise dann nach Überprüfung den Studierenden zu.