Die Universität Tübingen hat nach § 4a Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) für ihre Mitglieder und Angehörigen eine Ansprechpartnerin und einen Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung zu bestellen.
Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 folgende Personen bestellt:
- Frau Prorektorin Professorin Dr. Karin Amos als Ansprechpartnerin für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung,
- Herrn Kanzler Dr. Andreas Rothfuß als Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung.
Ab Januar 2025 werden ein Nachfolger und eine Nachfolgerin bekannt gegeben.