Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine ärztliche Vorstellung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen entsteht.
Zur Abwicklung des Unfalles gibt es für Beschäftigte, Beamt*innen und Studierende unterschiedliche Formulare.
Anzeige eines Arbeitsunfalls von Beschäftigten
Anzeige eines Arbeitsunfalls von Beamt*innen
Beschäftigte und Beamt*innen senden das ausgefüllte und von der Führungskraft unterschriebene Formular an die Personalabteilung. Eine Kopie der Anzeigen der Beschäftigten leitet die Personalabteilung zur Unfalluntersuchung an die Abteilung Arbeitssicherheit weiter. Wir untersuchen die Ursachen von Arbeitsunfällen und schlagen präventive Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle vor.
Formulare für die Unfallanzeige von Studierenden können Sie auf der Seite des Studierendenwerks herunterladen (https://www.my-stuwe.de/versicherungen/). Bei einem Unfall im Rahmen einer Lehrveranstaltung muss die lehrverantwortliche Person die Unfallanzeige unterschreiben.