Der Freispruch – Eine Unbekannte des Kriminaljustizsystems?
Eine empirische Untersuchung zur rechtstatsächlichen Bedeutung des Freispruchs nach Untersuchungshaft und seinen Auswirkungen.
The Acquittal - An Unknown of the Criminal Justice System? An Empirical Study of the Practical Meaning of Acquittals after Pretrial Detention and its Effects.
DFG-gefördert, Förderzeitraum Oktober 2014 – Oktober 2017.
Ziel der Untersuchung ist die Analyse von Freisprüchen im Strafverfahren, im Speziellen von Freisprüchen nach vorangegangener Untersuchungshaft. Auch wenn nur rund 3 Prozent der Strafverfahren pro Jahr mit einem Freispruch enden, sind die absoluten Zahlen durchaus beachtlich: so werden jährlich etwa 27.000 Personen in der Bundesrepublik freigesprochen, wobei sogar bei ca. 300 Personen pro Jahr eine Untersuchungshaft vorangeht.
Im Unterschied zu der medialen Relevanz (z. B. Kachelmann-Prozess) findet das Thema Freispruch in der kriminologischen und strafrechtlichen Forschung bislang eher wenig Beachtung. Das vorliegende Forschungsprojekt soll in dieser Hinsicht für Abhilfe sorgen. Im Kern soll der Frage nachgegangen werden, ob es sich bei den meisten Freisprüchen (nach Untersuchungshaft) um einen „unvermeidbaren Reibungsverlust der Gerechtigkeit“ (Merbreier 1970), oder um vermeidbare Irrtümer handelt.
Methodisch ist das Forschungsprojekt in drei Teile gegliedert: erstens erfolgt eine Querschnittsanalyse in Form einer bundesweiten Vollerhebung aller Freisprüche nach Untersuchungshaft eines Kalenderjahres. Zweitens wird anhand von bestehenden Statistiken (insbesondere der Strafverfolgungsstatistiken) analysiert, inwieweit sich Verfahren mit Freisprüchen von anderen Verfahrensausgängen unterscheiden. Drittens werden die Ursachen solcher Fälle durch Interviews mit Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern erörtert
Pressemitteilung / press release
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