Institut für Kriminologie

Dr. Hassan Alipour

Dr. Hassan Alipour ist 1978 in Shahrekord, Iran, geboren. Sein juristisches Grundstudium absolvierte er von 1996 bis 2000 an der Geisteswissenschaften Fakultät der Universität Guilan. Daran schloss zunächst ein Masterstudium in Strafrecht und Kriminologie (2000-2002) an der Universität Tarbiat Modares Teheran an bevor er von 2003 bis 2009 an der Juristischen Fakultät der Universität Shahid Beheshti Teheran in Strafrecht und Kriminologie promovierte. In seiner  Doktorarbeit bearbeitete er  das Thema “Das Gleichgewicht zwischen nationaler Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten im Gefolge der Terrorismusbekämpfung”. Seit 2009 ist er außerdem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alborz.

Von Oktober 2009 bis August 2015 war er Assistenzprofessor an der Universität Shahrekord und seit Anfang 2016 ist er Assistenzprofessor an der Farabi College Law School (Universität Teheran). Zu seinen Interessensgebieten in Forschung und Lehre gehören die Geschichte des Strafrechts, Verbrechen gegen die soziale und Nationale Sicherheit, Korruption, Terrorismus und vor allem Cyberkriminalität. 

Seit Dezember  2021 befindet er sich bis September 2022 zu einem knapp zehnmonatigen Forschungsaufenthalt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jörg Kinzig, genauer am daran angegliederten Institut für Kriminologie an der Universität Tübingen. Der Titel seines aktuellen Forschungsprojekts lautet: “Vergleichsstudie zur Ermittlung der Bestrafung von Cyberkriminalität im iranischen und deutschen Rechtssystem”. Basierend auf ersten Ergebnissen aus seinem Forschungsprojekt, besteht eine umgekehrte Beziehung zwischen Cyberkriminalität und dem Täter der Cyberkriminalität. Es wird davon ausgegangen, dass ein gefährliches Phänomen (Cyberkriminalität) aus einem geringen Risikofaktor (Cyberkrimineller) entsteht. Während Cyberkriminelle, aufgrund von Einflussfaktoren wie Alter, Geschlecht, Tatortlage, Tatumständen und der persönlichen Reputation häufig eine geringere Bestrafung zu erwarten haben, erhält Cyberkriminalität (schuldige Handlung) in vielen Fällen härtere Strafen aufgrund weitreichenderer Schäden und der einfacheren Begehung einer Vielzahl von Straftaten. Dazu kommt, dass die Aufklärung von Cyberstraftaten die Strafverfolgungsbehörden vor allem durch die Anonymität des Internets vor große Herausforderungen stellt.