Tübingen School of Education (TüSE)

Das Erweiterungsfach (EF) im Vorbereitungsdienst

Wird das Referendariat mit einem zusätzlichen Erweiterungsfach (EF) (Drittfach) angetreten, gelten folgende Hinweise:

  • Das M. Ed.-Zeugnis für das Erweiterungsfach (EF) kann ab 2024 bis zum 31.03. auf dem Regierungspräsidium nachgereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes im Erweiterungsfach (EF) nicht möglich.
     
  • Wird der Vorbereitungsdienst im Erweiterungsfach (EF) nicht direkt zusammen mit den Fächern des regulären Lehramtsstudiums (erstes und zweites Hauptfach) absolviert, kann die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach (EF) erst erlangt werden, wenn man mit den ersten beiden Fächern nach Abschluss des Referendariats in den Schuldienst gemündet ist und eine unbefristete Stelle hat. Ein zweiter Vorbereitungsdienst, nur für das Erweiterungsfach (EF), ist nicht möglich.
     
  • Wenn Sie drei Fächer im Hauptfachumfang (HFU) erfolgreich studiert und abgeschlossen haben, legen Sie gegenüber der Seminarleitung bis zum 1. April des Jahres schriftlich fest, welche zwei Fächer Ihre Pflichtfächer und welches Fach als zusätzliches drittes Fach fortgeführt wird. Hierbei sind die möglichen Fächerkombinationen der zwei Pflichtfächer gemäß den Regelungen der Lehramtsstudiengänge zu beachten, die auch Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst sind. In Ihren beiden Pflichtfächern müssen Sie mindestens 60 Stunden gemäß § 13 Absatz 3 GymPO unterrichten und in Ihrem zusätzlichen dritten Fach – egal ob Haupt- oder Beifach – gemäß § 29 GymPO mindestens 25 Stunden. Dabei sind alle Schulstufen, für die Sie die Lehrbefähigung erwerben wollen, abzudecken. Der Übungslehrauftrag für das zusätzliche Fach ist eine Mehrbelastung. Daher ist es im Ausnahmefall nach Genehmigung durch die Seminarleitung möglich, einen Teil dieser Verpflichtung (etwa 5 Stunden) noch zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes abzuleisten (Quelle).

Da wir als Universität an dieser Stelle nur Informationen dritter Stellen weitergeben können, sind diese Angaben ohne Gewähr. Melden Sie sich bei weiteren Fragen zum Erweiterungsfach (EF) im Vorbereitungsdienst entweder bei Ihrem zuständigen Regierungspräsidium oder bei Ihrem zuständigen Seminar für Aus- und Fortbildung.