FAQs zum Lehramtsstudium (GymPO I)
1. Orientierungspraktikum
1. Orientierungspraktikum
Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Informationen zum Orientierungspraktikum der Handreichung entnehmen sollten. Die hier gestellten Fragen und Antworten stellen lediglich einen Auszug aus dieser Handreichung dar und sollen einen schnellen Zugang zu diesen Informationen ermöglichen.
- Was ist das Orientierungspraktikum und wie lange dauert es?
Das Orientierungspraktikum dauert insgesamt zwei Unterrichtswochen und hat das Ziel, angehenden Lehramtsstudierenden einen Orientierung zu geben, wie der Lehrerberuf strukturiert und aufgebaut ist.
- Kann das Orientierungspraktikum auch an einer Beruflichen Schule absolviert werden?
Ja, Sie könne das Orientierungspraktikum auch an einer Beruflichen Schule absolvieren. Beachten Sie, dass das Praktikum nach den Kriterien der Handreichung durchgeführt wird.
- Bis zu welchem Semester muss das Orientierungspraktikum vorgelegt werden?
Falls Sie das Orientierungspraktikum nicht am Anfang bei Einschreibung vorgelegt haben, können Sie dieses beim Studentensekretariat bis zu Beginn des dritten Semesters nachreichen.
- Muss ich mich direkt bei einer Schule um einen Orientierungspraktikumsplatz bewerben oder gibt es wie beim Praxissemester eine zentrale Anmeldung?
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder direkt bei einer Schule zu bewerben oder sich über folgendes Portal zu bewerben.
- Wo reiche ich den "Orientierungspraktikumsschein" ein bzw. nach?
Den Schein müssen sie in der Regel bei Einschreibung dem Studentensekretariat vorzeigen. Falls Sie das Orientierungspraktikum nach Einschreibung absolviert haben, müssen Sie dieses ebenfalls beim Studentensekretariat einreichen.
- Kann ich das Orientierungspraktikum auch in einem anderen Bundesland absolvieren?
Prinzipiell ist dies möglich. Sie müssen nur darauf achten, dass das Praktikum nach den in der Handreichung genannten Kriterien durchgeführt wird. Hierzu sollte der Schule das Formblatt vorgelegt werden, welches hier zu finden ist. Auf dem Formblatt bestätigt die Schule, dass das Orientierungspraktikum gemäß der Handreichung durchgeführt worden ist.
- Kann das Orientierungspraktikum an der Schule absolviert werden, an der die Hochschulreife erworben worden ist?
Nein, es ist nicht möglich, das Praktikum an der Schule zu absolvieren, an der das Abitur erworben worden ist.
Frage nicht dabei? Einfach eine Mail an studienberatung(at)tuese.uni-tuebingen.de. Wir nehmen gerne Ihre Frage auf!
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2. Praxissemester
2. Praxissemester
- Was ist das Praxissemester?
Das Praxissemester ist eine Praxisphase, die Sie in der Regel an einem allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (berufl. Schule) Baden-Württembergs absolvieren. Hierzu gehören besuchte Unterrichtsstunden (Hospitationsstunden) sowie eigene Unterrichtsversuche.
- Wie lange dauert das Praxissemester?
Das Praxissemester dauert insgesamt 13 Wochen. Es beginnt am letzten Freitag in den Sommerferien im September und endet vor den Weihnachtsferien. Bitte berücksichtigen Sie den Termin des Beginns bei Ihrer Urlaubsplanung.
- Kann ich für das Praxissemester beurlaubt werden?
Nein, denn das Praxissemester ist integraler Bestandteil des Lehramtsstudiums, das 16 ECTS erbringt. Für eine Zeit als Assistant-Teacher (PAD) erkundigen Sie sich bitte gesondert.
- Muss ich mich bei der Auswahl einer Schule an das Einzugsgebiet meines Studienortes halten?
Nein, Sie können Ihre Bewerbung für das Praxissemester an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium (berufl. Schule) in ganz Baden-Württemberg richten. Die verpflichtenden Begleitveranstaltungen finden an demjenigen Staatlichen Seminar statt, das der jeweiligen Schule zugeordnet ist.
- Kann ich das Praxissemester auch an einer Beruflichen Schule absolvieren?
Ja, Sie können das Praxissemester auch auf einer Beruflichen Schule absolvieren. Beachten Sie, dass es keinerlei Auswirkungen auf ihre spätere Laufbahn hat, ob Sie auf einem allg. bildenden Gymnasium oder einer Berufliche Schule ihr Praxissemester gemacht haben. Voraussetzung hierfür ist, dass an dieser beruflichen Schule die von Ihnen studierten Unterrichtsfächer angeboten werden. Die Begleitveranstaltungen des Seminars finden dann an den Staatlichen Seminaren für berufliche Schulen statt.
- Wann und wie bewerbe ich mich um einen Praxissemesterplatz? Ist es möglich sich gleichzeitig an verschiedenen Schulen zu bewerben?
Alle Informationen zur Bewerbung zum Praxissemester finden Sie hier. Beachten Sie, dass Sie sich immer nur an einer Schule bewerben können. Sollten Sie sich an mehreren Schulen gleichzeitig bewerben, kann das zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren führen.
- Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?
Für weiterführende Fragen ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien Tübingen) zuständig. Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie in unserer Lehramtsbroschüre.
- Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich das Orientierungspraktikum gemacht habe?
Ja, das ist möglich.
- Ist es möglich das Praxissemester im Ausland oder einem anderen Bundesland der BRD zu absolvieren?
Sie können das Praxissemester an einer deutschen Schule im Ausland absolvieren, nicht aber in einem anderen Bundesland der BRD. Informationen und die Liste deutscher Schulen im Ausland finden Sie hier. Beachten Sie auch, dass die Tätigkeit als Assistant Teacher im Ausland als Praxissemester anerkannt wird. Informationen speziell zum Assistant Teacher finden Sie hier. In beiden Fällen werden von 13 verpflichten Wochen Praktikumszeit 9 Wochen anerkannt, so dass Sie zusätzlich zur im Ausland verbrachten Zeit ein vierwöchiges Anschlusspraktikum in Baden-Württemberg absolvieren müssen. In beiden Fällen müssen die Begleitveranstaltungen am Staatlichen Seminar nach- bzw. vorgeholt werden.
- Wie bewerbe ich mich für das vierwöchige Anschlusspraktikum?
Die Bewerbung erfolgt über das genannte Bewerberportal zum Praxissemester. Beachten Sie aber, dass die Schule entscheidet, wann Sie diese vier Wochen ablegen.
- Gibt es Kriterien, die meinen Bewerberstatus verbessern, wie z.B. die Semesterzahl?
Nein, es gibt keine Kriterien, die den Bewerberstatus verbessern. Sie sind selbst für die Organisation bzw. Integration des Praxissemesters in Ihren Studienverlauf zuständig. Daher müssen Sie es ggfs. in Kauf nehmen eine längere Strecke zur Schule zu fahren.
- Gilt bei der Bearbeitung der Bewerbungen die Reihenfolge der Bewerbungseingänge?
Nein, in der Regel beginnen die Schulen mit der Bearbeitung der Bewerbungen erst am zweiten Tag der Bewerbungsfrist. Dabei werden alle am ersten Bewerbungstag abgegebenen Bewerbungen ohne Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es ist somit nicht erforderlich, gleich nach Mitternacht am ersten Bewerbungstag eine Bewerbung zu tätigen!
- Muss ich das Praxissemester im fünften Semester ablegen? Bis wann habe ich Zeit es abzulegen?
Es ist eine allgemeine Empfehlung das Praxissemester im fünften Semester abzulegen. Vorweisen müssen Sie das Praxissemester erst zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.
- Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester, wie z.B. die Zwischenprüfung?
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester. D.h., Sie müssen weder Ihre Zwischenprüfung noch irgendwelche fachdidaktische Veranstaltungen vorweisen.
- Verfällt mein „Praxissemesterschein“, wenn ich einen Fachwechsel vornehme, nach dem Praxissemester?
Sollten Sie die Fächerkombination nach dem Praxissemester wechseln, führt dies nicht zu einem Verfall des „Praxissemesterscheins“.
- Ist es möglich das Praxissemester nicht zu bestehen?
Ja, seit der Einführung der GymPO I müssen Sie das Praxissemester bestehen. Falls Sie es nicht bestehen sollten, können Sie das Praxissemester ein weiteres Mal wiederholen, danach droht die Exmatrikulation.
- Müssen die universitäre fachdidaktische Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht werden?
Nein, Sie müssen keine universitären fachdidaktischen Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht haben. Das Absolvieren solcher Veranstaltungen ist lediglich eine Empfehlung. Beachten Sie, dass die fachdidaktischen Veranstaltungen des Seminars für Didaktik und Lehrerbildung hier nicht mit eingeschlossen sind, da es sich um außeruniversitäre Veranstaltungen handelt, die während des Praxissemesters absolviert werden müssen.
- Wie bewerbe ich mich für das Praxissemester im Ausland?
Für ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland nehmen Sie selbst Kontakt mit der Schule auf. Für eine Tätigkeit als Assistant Teacher müssen Sie sich beim PAD bewerben.
- Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich Abitur gemacht habe?
Nein, Sie dürfen sich nicht an einer Schule bewerben, die Sie als Schüler besucht haben.
- Ich studiere drei Fächer. Kann ich mich dann auch an einer Schule bewerben, die das Ergänzungsfach nicht anbietet?
In den Fällen in denen nach §8 GymPO I keine Dreifach-Kombination nötig ist, können Sie sich auch an einer Schule bewerben, die ihr drittes Fach nicht anbietet. Relevant sind in diesem Fall nur ihre beiden Hauptfächer.
- Kann ich während des Praxissemesters auch universitäre Veranstaltungen besuchen?
Grundsätzlich ist dies zu bejahen. Beachten Sie aber, dass Sie für das Praxissemester möglicherweise sehr viel Zeit benötigen. Daher ist es meist nur ratsam, Blockseminare, die im Januar und Februar stattfinden, zu besuchen.
- Muss ich mich für das Praxissemester im Campussystem anmelden?
Ja, Sie müssen sich in Campus für das Praxissemester anmelden, da es um "bestanden" oder "nichtbestanden" geht. Das Prüfungsamt geht zunächst von "bestanden" aus; sollte ein Praxissemester nicht bestanden sein (von der Schulleitung abhängige Entscheidung), wird die Schule mit dieser Information auf das Prüfungsamt zugehen.
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3. Erstes Staatsexamen und Wissenschaftliche Arbeit
3. Erstes Staatsexamen und Wissenschaftliche Arbeit
- Wann ist der frühstmögliche Zeitpunkt für die Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit? Wann die letzte Möglichkeit?
Sie können Ihre wissenschaftliche Arbeit bereits direkt nach der Zwischenprüfung anmelden oder spätestens bis zur mündlichen Prüfung des Staatsexamens im Fach, in dem Sie die wissenschaftliche Arbeit anfertigen.
- Was ist das sogenannte „Splitting“?
„Splitting“ bedeutet, dass Sie Ihre Prüfungstermine -falls Sie früher als im Studienverlaufsplan vorgesehen fertig werden- aufsplitten können. D.h., Sie haben die Möglichkeit z.B. im 10. Semester die Prüfung -schriftlich und mündlich (WPO) oder mündlich (GymPO I)- in Ihrem ersten Fach und im darauffolgenden Semester die Prüfung in Ihrem zweiten Fach -schriftlich und mündlich (WPO) oder mündlich (GymPO I)- abzulegen.
Für WPO-Studierende gilt:
Sie können Ihre Prüfungstermine auf bis zu vier aufsplitten und so die schriftliche Prüfung in Ihrem ersten Fach im 8. Semester, die mündliche Prüfung Ihres ersten Fachs im 9. Semester usw. ablegen.
- Ich studieren zwei Hauptfächer mit unterschiedlichen Fachsemesterzahlen. Woher weiß ich, in welchem (Regelstudien)Semester ich bin?
Bei einem versetzt begonnenen Studium der einzelnen Fächer wird ein Mittelwert errechnet. D.h., wenn Sie z.B. im 7. Semester Biologie studieren und im 8. Semester Deutsch., beträgt der Mittelwert 7,5. Da in diesem Fall abgerundet wird, studieren Sie im Hinblick auf die Prüfung im 7. Semester.
- Wie setzt sich meine Staatsexamensnote zusammen?
Wie sich ihre Staatsexamensnote en détail zusammensetzt, finden Sie in § 21 der GymPO I.
- Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?
Für weiterführende Fragen ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig. Ansprechpartner und Kontaktadresse finden Sie in unserer Lehramtsbroschüre, die Sie auf unserer Lehramtsseite unter dem Reiter Studierende nach GymPO I finden.
- Kann ich meine Staatsexamensnote im Nachhinein verbessern?
Ja, Sie können ihre Note unter bestimmten Voraussetzungen verbessern. Sehen Sie hierzu § 27 der GymPO I.
- Was passiert, wenn ich durch das erste Staatsexamen fallen sollte?
Sollten Sie beim ersten Mal durch das Staatsexamen fallen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung einmal zu wiederholen.
- Fließt mein Erweiterungsfach mit in die Staatsexamensnote ein?
Nein, Ihr Erweiterungsfach fließt nicht in die Staatsexamensnote ein.
- Bleibe ich nach der letzten Prüfung an der Universität Tübingen noch immatrikuliert? Verliere ich z.B. durch das Ablegen der letzten Prüfung meine studentische Krankenversicherung?
Sie bleiben bis zum Ende des Semesters an der Universität immatrikuliert, in dem Sie Ihre letzte Prüfung haben. D.h., Sie haben bis Ende des Semesters -nicht bis zur letzten Prüfung- einen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung.
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4. Vorbereitungsdienst (Zweites Staatsexamen)
4. Vorbereitungsdienst (Zweites Staatsexamen)
- Wie und wo kann ich mich für den Vorbereitungsdienst bewerben?
Informationen zur Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie entweder vom Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Gymnasien Tübingen (Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie in der Lehramtsbroschüre) oder auf der Internetseite des Kultusportal Baden-Württemberg.
- Ist es von Bedeutung, ob ich mein Referendariat an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Beruflichen Schule absolviere?
Wenn Sie das Referendariat an einer Beruflichen Schule absolvieren haben Sie nur nach einer zusätzlichen Prüfung die Möglichkeit an einem allgemeinbildenden Gymnasium zu unterrichten. Wenn Sie das Referendariat jedoch an einem allgemeinbildenden Gymnasium ablegen, haben Sie die Möglichkeit sowohl an einer Beruflichen Schule als auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium zu unterrichten.
- Verliere ich meinen Anspruch auf das Absolvieren des Referendariats, wenn ich mich nicht sofort nach meinem Studium für den Vorbereitungsdienst anmelde?
Nein, Sie verlieren ihren Anspruch nicht, da Sie einen lebenslangen Anspruch besitzen. Nach einer gewissen Zeit zwischen Studienende und Referendariatsbeginn müssen Sie jedoch ein Kolloquium absolvieren.
- Wo finde ich Informationen zum Betrieb- und Sozialpraktikum, dass für die Bewerbung zum Referendariat benötigt wird?
Alle erforderlichen Informationen sowie die entsprechenden Formblätter finden Sie auf dem Kultusportal Baden-Württemberg.
- Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?
Für weiterführende Fragen ist das Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Gymnasien Tübingen (Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie in der Lehramtsbroschüre) zuständig.
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5. Sonstiges (vor/während/nach dem Lehramtsstudium)
5. Sonstiges (vor/während/nach dem Lehramtsstudium)
- Wo finde ich das Studiengangverzeichnis der Eberhard Karls Universität Tübingen?
Das Studiengangverzeichnis finden Sie hier (http://www.uni-tuebingen.de/de/344).
- Bis zu welchem Semester müssen die Veranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums (BWBS), des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (EPG) und der Module Personale Kompetenz (MPK) absolviert werden?
Für eine Übersicht zu den Veranstaltungen des BWBS schauen Sie am besten in unsere Lehramtsbroschüre auf Seite 7f. Sollten Sie den gegebenen Plan nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle des BWBS.
Für die Veranstaltungen des EPG und der MPK gibt es keinen festen Rahmen. Allgemein wird im empfohlen, eine Veranstaltung vor dem Praxissemester und eine nach dem Praxissemester zu absolvieren.
Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner, die Sie ebenfalls in unserer Lehramtsbroschüre unter "Ansprechpartner" finden.
- Ich muss das Latinum und/oder das Graecum nachholen. Bekomme ich hierfür eine Anrechnung auf meine Regelstudienzeit?
Ja, Sie bekommen für das Latinum bzw. Graecum einen Semesterbonus. Sehen Sie hierzu die Seite des Philologischen Seminars.
- Ich möchte von einer anderen Universität an die Eberhard Karls Universität wechseln. Wer ist zuständig für die Anerkennung von Fachdidaktikscheinen, dem Orientierungspraktikum, Praxissemester, etc.
Am besten konsultieren Sie zu aller erst das Studentensekretariat, um herauszufinden, welche Unterlagen für die Einschreibung benötigt werden.
Im nächsten Schritt wenden Sie sich an die Studienfachberater, um dort zu erfragen, welche Scheine Ihnen anerkannt werden können und welche nicht. Eine Liste der Studienfachberater finden Sie hier.
Als letztes wenden Sie sich -bei Bedarf- an die Koordinationsstellen für das BWBS und EPG, um dort in Erfahrung zu bringen, ob Sie sich Leistungen anrechnen lassen können. Für die Anerkennung von etwaigen MPK Veranstaltungen wenden Sie sich an das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung.
Ansprechpartner und Kontaktadressen zum BWBS und EPG erhalten Sie in der Lehramtsbroschüre.
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