Um ein Lehramtsstudium mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik zu ermöglichen, kooperiert die Universität Tübingen mit Partnerhochschulen in Stuttgart und Trossingen. Das heißt Bildende Kunst bzw. Musik werden an der Partnerhochschule studiert, das zweite allgemeinbildende Fach kann an der Universität Tübingen studiert werden.
Wo werden die bildungswissenschaftlichen Module (BWS) belegt?
Während klar ist, dass das künstlerische Fach (Musik/Bildende Kunst) an der Kooperationshochschule und das allgemeinbildende Zweitfach an der Universität Tübingen belegt werden, wird die Belegungsmöglichkeit der bildungswissenschaftlichen Module im Lehramtsstudium (BWS) je nach Kooperationsvereinbarung abhängig von der Kooperationshochschule und dem jeweiligen Studienabschnitt (B. Ed. oder M. Ed.) wie folgt gehandhabt:
Kunststudium in Kooperation mit der abk Stuttgart:
B. Ed.: BWS (12 CP) wird an der Universität Tübingen belegt
M. Ed.: BWS (27 CP) wird an der abk Stuttgart belegt
Musikstudium in Kooperation mit der HMDK Stuttgart:
BWS wird komplett an der Universität Tübingen belegt (B. Ed. 12 CP / M. Ed. 33 CP)
B. Ed.: bis zu 6 CP können an der HMDK Stuttgart absolviert werden
M. Ed.: bis zu 12 CP können an der HMDK Stuttgart absolviert werden
Musikstudium in Kooperation mit der MH Trossingen:
Studierende dürfen selbst entscheiden, ob BWS vollständig an der Universität Tübingen oder der HM Trossingen absolviert wird (B. Ed. 12 CP / M. Ed. 33 CP)
Semesterbeitrag an der Universität Tübingen im Künstlerischen Lehramt
Aufgrund der gleichzeitigen Einschreibung an zwei Hochschulen im Studium für das Künstlerische Lehramt, muss für jedes Semester an beiden Institutionen der Semesterbeitrag entrichtet werden. Um die dadurch entstehenden Kosten möglichst gering zu halten, zahlen Sie in diesem Studiengang an der Universität Tübingen einen reduzierten Semesterbeitrag.
Die folgende Aufstellung zeigt Ihnen, welche Beiträge Sie im künstlerischen Lehramt an der Universität Tübingen entrichten müssen:
Studium in Kooperation mit der ABK Stuttgart
Studium in Kooperation mit der HMDK Stuttgart
Studium in Kooperation mit der MH Trossingen
Beitrag für Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
inklusive Solidarbeitrag für Semesterticket “naldo”
hälftig: 39,50 €
vollständig: 28,80 €
hälftig: 39,50 €
vollständig: 28,80 €
vollständig: 79,00 €
vollständig: 28,80 €
Verwaltungskostenbeitrag
befreit
befreit
befreit
Studierendenschaftsbeitrag
vollständig: 12,00 €
vollständig: 12,00 €
vollständig: 12,00 €
reduzierter Gesamtbeitrag an der Uni Tübingen
80,30 €
80,30 €
119,80 €
Welchen Betrag Sie an Ihrer Künstlerischen Hochschule entrichten müssen, erfahren Sie dort vor Ort.
Wichtige Hinweise
Kombinationsmöglichkeiten:
Bildende Kunst > Entweder mit einem allgemeinbildenden Fach (an der Universität Tübingen) oder mit dem Verbreiterungsfach Bildende Kunst/intermediales Gestalten (an der abk Stuttgart).
Musik > Entweder mit einem allgemeinbildenden Fach (an der Universität Tübingen) oder mit dem Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik (an der Musikhochschule).
Eine Übersicht der allgemeinbildenden Fächer findet sich hier.
Bildende Kunst und Musik können als Lehramtsfächer nicht miteinander kombiniert werden.
Bildende Kunst und Musikkönnen nicht alsErweiterungsfach (EF) studiert werden.
Eine Einschreibung an der Universität Tübingen in das allgemeinbildende Fach kann erst stattfinden, wenn nach einer erfolgreichen Bewerbung für Bildende Kunst oder Musik eine Zulassung oder Einschreibung für dieses Fach vorliegt. Beachten Sie dabei, dass für zulassungsbeschränkte allgemeinbildende Fächer rechtzeitig eine Bewerbung an der Universität Tübingen durchgeführt werden muss.
Für die künstlerischen Fächer ist eine Aufnahmeprüfung an der jeweiligen Kunst-/Musikhochschule abzulegen.
Im Künstlerischen Lehramt hat der Bachelorstudiengang eine Regelstudienzeit von acht Semestern, da insgesamt 240 CP erbracht werden müssen; der Masterstudiengang umfasst umfasst 120 CP und hat daher eine Regelstudienzeit von vierSemestern.