Handreichung des Kultusministeriums zum Schulpraxissemester nach GymPO I
- Was ist das Praxissemester?
Das Praxissemester ist eine Praxisphase, die Sie in der Regel an einem allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (berufliche Schule) in Baden-Württemberg absolvieren. Hierzu gehören besuchte Unterrichtsstunden (Hospitationsstunden) sowie eigene Unterrichtsversuche.
- Wie lange dauert das Praxissemester?
Das Schulpraxissemester (SPS) beginnt im September mit Beginn des neuen Schuljahres und dauert im gymnasialen Master of Education 12 Wochen, im beruflichen Master of Education 10 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie den Termin des Beginns bei Ihrer Urlaubsplanung.
- Kann ich für das Praxissemester beurlaubt werden?
Nein, denn das Praxissemester ist integraler Bestandteil des Lehramtsstudiums, das 16 ECTS erbringt. Für eine Zeit als Assistant-Teacher (PAD) erkundigen Sie sich bitte gesondert.
- Muss ich mich bei der Auswahl einer Schule an das Einzugsgebiet meines Studienortes halten?
Nein, Sie können Ihre Bewerbung für das Praxissemester an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium (berufliche Schule) in ganz Baden-Württemberg richten. Die verpflichtenden Begleitveranstaltungen finden an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, das der jeweiligen Schule zugeordnet ist, statt.
- Kann ich das Praxissemester auch an einer Beruflichen Schule absolvieren?
Ja, Sie können das Praxissemester auch an einer Beruflichen Schule absolvieren. Beachten Sie, dass es keinerlei Auswirkungen auf ihre spätere Laufbahn hat, ob Sie an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Beruflichen Schule ihr Praxissemester gemacht haben. Voraussetzung hierfür ist, dass an dieser Beruflichen Schule die von Ihnen studierten Unterrichtsfächer angeboten werden. Die Begleitveranstaltungen des Seminars finden dann an den Seminaren für Berufliche Schulen statt.
- Wann und wie bewerbe ich mich um einen Praxissemesterplatz? Ist es möglich sich gleichzeitig an verschiedenen Schulen zu bewerben?
Alle Informationen zur Bewerbung zum Praxissemester finden Sie hier. Beachten Sie, dass Sie sich immer nur an einer Schule bewerben können. Sollten Sie sich an mehreren Schulen gleichzeitig bewerben, kann das zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
- Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?
Für weiterführende Fragen ist das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien Tübingen) zuständig. Ansprechpartner:innen und Kontaktdaten finden Sie in unserer Lehramtsbroschüre.
- Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich das Orientierungspraktikum gemacht habe?
Ja, das ist möglich.
- Ist es möglich das Praxissemester im Ausland oder in einem anderen Bundesland zu absolvieren?
Sie können das Praxissemester an einer deutschen Schule im Ausland absolvieren, nicht aber in einem anderen Bundesland. Beachten Sie, dass die Tätigkeit als Assistant Teacher im Ausland als Praxissemester anerkannt wird. Informationen speziell zum Assistant Teacher finden Sie hier. In beiden Fällen werden von 13 verpflichten Wochen Praktikumszeit 9 Wochen anerkannt, so dass Sie zusätzlich zur im Ausland verbrachten Zeit ein vierwöchiges Anschlusspraktikum in Baden-Württemberg absolvieren müssen. In beiden Fällen müssen die Begleitveranstaltungen am Seminar nach- bzw. vorgeholt werden.
- Wie bewerbe ich mich für das vierwöchige Anschlusspraktikum?
Die Bewerbung erfolgt über das genannte Bewerberportal zum Praxissemester. Beachten Sie aber, dass die Schule entscheidet, wann Sie diese vier Wochen ablegen.
- Gibt es Kriterien, die meinen Bewerberstatus verbessern, wie z.B. die Semesterzahl?
Nein, es gibt keine Kriterien, die den Bewerberstatus verbessern. Sie sind selbst für die Organisation bzw. Integration des Praxissemesters in Ihren Studienverlauf zuständig. Daher müssen Sie es ggf. in Kauf nehmen, eine längere Strecke zur Schule zu fahren.
- Gilt bei der Bearbeitung der Bewerbungen die Reihenfolge der Bewerbungseingänge?
Nein, in der Regel beginnen die Schulen mit der Bearbeitung der Bewerbungen erst am zweiten Tag der Bewerbungsfrist. Dabei werden alle am ersten Bewerbungstag abgegebenen Bewerbungen ohne Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es ist somit nicht erforderlich, gleich nach Mitternacht am ersten Bewerbungstag eine Bewerbung zu tätigen!
- Muss ich das Praxissemester im fünften Semester ablegen? Bis wann habe ich Zeit es abzulegen?
Es ist eine allgemeine Empfehlung das Praxissemester im fünften Semester abzulegen. Vorweisen müssen Sie das Praxissemester erst zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.
- Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester, wie z.B. die Zwischenprüfung?
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester. D.h., Sie müssen weder Ihre Zwischenprüfung noch fachdidaktische Veranstaltungen vorweisen.
- Verfällt mein „Praxissemesterschein“, wenn ich einen Fachwechsel vornehme, nach dem Praxissemester?
Sollten Sie die Fächerkombination nach dem Praxissemester wechseln, führt dies nicht zu einem Verfall des „Praxissemesterscheins“.
- Ist es möglich das Praxissemester nicht zu bestehen?
Ja, seit der Einführung der GymPO I müssen Sie das Praxissemester bestehen. Falls Sie es nicht bestehen sollten, können Sie das Praxissemester ein weiteres Mal wiederholen. Danach droht die Exmatrikulation.
- Müssen die universitären fachdidaktischen Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht werden?
Nein, Sie müssen keine universitären fachdidaktischen Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht haben. Das Absolvieren solcher Veranstaltungen ist lediglich eine Empfehlung. Beachten Sie, dass die fachdidaktischen Veranstaltungen des Seminars hier nicht mit eingeschlossen sind, da es sich um außeruniversitäre Veranstaltungen handelt, die während des Praxissemesters absolviert werden müssen.
- Wie bewerbe ich mich für das Praxissemester im Ausland?
Für ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland nehmen Sie selbst Kontakt mit der Schule auf. Für eine Tätigkeit als Assistant Teacher müssen Sie sich beim PAD bewerben.
- Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich Abitur gemacht habe?
Nein, Sie dürfen sich nicht an einer Schule bewerben, die Sie als Schüler:in besucht haben.
- Ich studiere drei Fächer. Kann ich mich dann auch an einer Schule bewerben, die das Ergänzungsfach nicht anbietet?
In den Fällen in denen nach §8 GymPO I keine Dreifach-Kombination nötig ist, können Sie sich auch an einer Schule bewerben, die ihr drittes Fach nicht anbietet. Relevant sind in diesem Fall nur ihre beiden Hauptfächer (HF's).
- Kann ich während des Praxissemesters auch universitäre Veranstaltungen besuchen?
Grundsätzlich ist dies zu bejahen. Beachten Sie aber, dass Sie für das Praxissemester möglicherweise sehr viel Zeit benötigen. Daher ist es meist nur ratsam, Blockseminare, die im Januar und Februar stattfinden, zu besuchen.
- Muss ich mich für das Praxissemester im Campussystem anmelden?
Ja, Sie müssen sich in Campus für das Praxissemester anmelden, da es um "bestanden" (b) oder "nicht bestanden" (nb) geht. Das Prüfungsamt geht zunächst von "bestanden" aus. Sollte ein Praxissemester nicht bestanden sein (von der Schulleitung abhängige Entscheidung), wird die Schule mit dieser Information auf das Prüfungsamt zugehen.