Tübingen School of Education (TüSE)

Staatsexamen/GymPO I

 Prüfungsfristen:

  • Das Lehramtsstudium nach GymPO I läuft mit dem 31. Juli 2024 aus, d. h. die letzten Prüfungen zum Ersten Staatsexamen finden im Frühjahr 2024 statt.
     
  • Im Studium für das Künstlerische Lehramt sowie im Studiengang SozpädCare endet die Frist mit dem 31. Juli 2025, d. h. die letzten Prüfungen zum Ersten Staatsexamen dieser beiden Studiengänge werden im Frühjahr 2025 durchgeführt.
     
  •  Informationen zum Auslaufen der GymPO (S. 742).
 Übersichtsseite des Landeslehrerprüfungsamtes zur ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und beruflichen Schulen

Wechsel in den Bachelor und Master of Education nach endgültig nicht bestandenem Ersten Staatsexamen

Sie haben das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Lehramt an Gymnasien oder das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen in einem Fach oder der Wissenschaftlichen Arbeit/Zulassungsarbeit endgültig nicht bestanden

  • Sie haben in Baden Württemberg studiert:
    Eine Immatrikulation in den Bachelor und den Master of Education Ihres Studienganges ist an der Universität Tübingen nicht möglich. Hingegen bieten andere Universitäten in Baden-Württemberg und andere Bundesländern die die Möglichkeit zum Studium von Bachelor und Master of Education. Sie müssen dabei selbst abklären, ob Sie nach dem Abschluss des Master of Education in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen werden und das (Zweite) Staatsexamen absolvieren können. Zuständig sind in Baden-Württemberg hierfür die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes bei den jeweiligen Regierungspräsidien.
     
  • Sie haben in einem anderen Bundesland studiert:
    Sie können an der Universität Tübingen den Bachelor und anschließend den Master of Education absolvieren; dabei ist die Einschreibung in das Fach, in dem Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, nicht möglich. Sie müssen dabei selbst abklären, ob Sie nach dem Abschluss des Master of Education in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen werden und das (Zweite) Staatsexamen absolvieren können. Zuständig sind in Baden-Württemberg hierfür die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes bei den jeweiligen Regierungspräsidien.

Sie haben das Erste Staatsexamen für das Lehramt an einer anderen Schulform als für das Gymnasium oder das Höhere Lehramt an beruflichen Schulen endgültig nicht bestanden

Sie können an der Universität Tübingen den Bachelor und anschließend den Master of Education absolvieren. Sie müssen dabei selbst abklären, ob Sie nach dem Abschluss des Master of Education in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) aufgenommen werden und das (Zweite) Staatsexamen absolvieren können. Zuständig sind in Baden-Württemberg hierfür die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes bei den jeweiligen Regierungspräsidien.


Archiv: FAQ

Studierende, die ihr Studium zwischen dem Wintersemester (WS) 2010/2011 und dem Sommersemester (SS) 2015 begonnen haben, studieren nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 26.08.2009

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWBS)

Alle Lehramtsstudierenden der GymPO absolvieren ein Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWBS). Darüber hinaus ist es möglich, Erziehungswissenschaft (EZW) als Studienfach (erstes oder zweites Hauptfach oder Fach einer Erweiterungsprüfung) zu wählen. Es besteht hier auch die Möglichkeit, die Wissenschaftliche Arbeit („Zulassungsarbeit“) zu verfassen.

Fremdsprachliche Anforderungen

Fremdsprachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte der GymPO I, dort Anlage A unter Ihrem Studienfach, jeweils gleich zu Beginn unter „Studienvoraussetzungen“. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können in der Regel bis zur Zwischenprüfung nachgeholt werden.

Fächerkombinationsmöglichkeiten

Grundsätzlich sind alle Fächer miteinander kombinierbar, es gelten jedoch, v.a. für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg, einige Ausnahmen: Siehe hierzu § 8 GymPO I.

Schulpraxissemester (SPS) GymPO I

Handreichung des Kultusministeriums zum Schulpraxissemester nach GymPO I

  • Was ist das Praxissemester?

Das Praxissemester ist eine Praxisphase, die Sie in der Regel an einem allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (berufliche Schule) in Baden-Württemberg absolvieren. Hierzu gehören besuchte Unterrichtsstunden (Hospitationsstunden) sowie eigene Unterrichtsversuche.

  • Wie lange dauert das Praxissemester?

Das Schulpraxissemester (SPS) beginnt im September mit Beginn des neuen Schuljahres und dauert im gymnasialen Master of Education 12 Wochen, im beruflichen Master of Education 10 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie den Termin des Beginns bei Ihrer Urlaubsplanung.

Nein, denn das Praxissemester ist integraler Bestandteil des Lehramtsstudiums, das 16 ECTS erbringt. Für eine Zeit als  Assistant-Teacher (PAD) erkundigen Sie sich bitte gesondert.

  • Muss ich mich bei der Auswahl einer Schule an das Einzugsgebiet meines Studienortes halten?

Nein, Sie können Ihre Bewerbung für das Praxissemester an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium (berufliche Schule) in ganz Baden-Württemberg richten. Die verpflichtenden Begleitveranstaltungen finden an demjenigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, das der jeweiligen Schule zugeordnet ist, statt.

  • Kann ich das Praxissemester auch an einer Beruflichen Schule absolvieren?

Ja, Sie können das Praxissemester auch an einer Beruflichen Schule absolvieren. Beachten Sie, dass es keinerlei Auswirkungen auf ihre spätere Laufbahn hat, ob Sie an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Beruflichen Schule ihr Praxissemester gemacht haben. Voraussetzung hierfür ist, dass an dieser Beruflichen Schule die von Ihnen studierten Unterrichtsfächer angeboten werden. Die Begleitveranstaltungen des Seminars finden dann an den Seminaren für Berufliche Schulen statt.

  • Wann und wie bewerbe ich mich um einen Praxissemesterplatz? Ist es möglich sich gleichzeitig an verschiedenen Schulen zu bewerben?

Alle Informationen zur Bewerbung zum Praxissemester finden Sie hier. Beachten Sie, dass Sie sich immer nur an einer Schule bewerben können. Sollten Sie sich an mehreren Schulen gleichzeitig bewerben, kann das zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.

  • Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?

Für weiterführende Fragen ist das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien Tübingen) zuständig. Ansprechpartner:innen und Kontaktdaten finden Sie in unserer Lehramtsbroschüre.

  • Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich das Orientierungspraktikum gemacht habe?

Ja, das ist möglich.

  • Ist es möglich das Praxissemester im Ausland oder in einem anderen Bundesland zu absolvieren?

Sie können das Praxissemester an einer deutschen Schule im Ausland absolvieren, nicht aber in einem anderen Bundesland. Beachten Sie, dass die Tätigkeit als Assistant Teacher im Ausland als Praxissemester anerkannt wird. Informationen speziell zum Assistant Teacher finden Sie hier. In beiden Fällen werden von 13 verpflichten Wochen Praktikumszeit 9 Wochen anerkannt, so dass Sie zusätzlich zur im Ausland verbrachten Zeit ein vierwöchiges Anschlusspraktikum in Baden-Württemberg absolvieren müssen. In beiden Fällen müssen die Begleitveranstaltungen am Seminar nach- bzw. vorgeholt werden.

  • Wie bewerbe ich mich für das vierwöchige Anschlusspraktikum?

Die Bewerbung erfolgt über das genannte Bewerberportal zum Praxissemester. Beachten Sie aber, dass die Schule entscheidet, wann Sie diese vier Wochen ablegen.

  • Gibt es Kriterien, die meinen Bewerberstatus verbessern, wie z.B. die Semesterzahl?

Nein, es gibt keine Kriterien, die den Bewerberstatus verbessern. Sie sind selbst für die Organisation bzw. Integration des Praxissemesters in Ihren Studienverlauf zuständig. Daher müssen Sie es ggf. in Kauf nehmen, eine längere Strecke zur Schule zu fahren.

  • Gilt bei der Bearbeitung der Bewerbungen die Reihenfolge der Bewerbungseingänge?

Nein, in der Regel beginnen die Schulen mit der Bearbeitung der Bewerbungen erst am zweiten Tag der Bewerbungsfrist. Dabei werden alle am ersten Bewerbungstag abgegebenen Bewerbungen ohne Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es ist somit nicht erforderlich, gleich nach Mitternacht am ersten Bewerbungstag eine Bewerbung zu tätigen!

  • Muss ich das Praxissemester im fünften Semester ablegen? Bis wann habe ich Zeit es abzulegen?

Es ist eine allgemeine Empfehlung das Praxissemester im fünften Semester abzulegen. Vorweisen müssen Sie das Praxissemester erst zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.

  • Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester, wie z.B. die Zwischenprüfung?

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für das Praxissemester. D.h., Sie müssen weder Ihre Zwischenprüfung noch fachdidaktische Veranstaltungen vorweisen.

  • Verfällt mein „Praxissemesterschein“, wenn ich einen Fachwechsel vornehme, nach dem Praxissemester?

Sollten Sie die Fächerkombination nach dem Praxissemester wechseln, führt dies nicht zu einem Verfall des „Praxissemesterscheins“.

  • Ist es möglich das Praxissemester nicht zu bestehen?

Ja, seit der Einführung der GymPO I müssen Sie das Praxissemester bestehen. Falls Sie es nicht bestehen sollten, können Sie das Praxissemester ein weiteres Mal wiederholen. Danach droht die Exmatrikulation.

  • Müssen die universitären fachdidaktischen Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht werden?

Nein, Sie müssen keine universitären fachdidaktischen Veranstaltungen vor dem Praxissemester besucht haben. Das Absolvieren solcher Veranstaltungen ist lediglich eine Empfehlung. Beachten Sie, dass die fachdidaktischen Veranstaltungen des Seminars hier nicht mit eingeschlossen sind, da es sich um außeruniversitäre Veranstaltungen handelt, die während des Praxissemesters absolviert werden müssen.

  • Wie bewerbe ich mich für das Praxissemester im Ausland?

Für ein Praktikum an einer deutschen Schule im Ausland nehmen Sie selbst Kontakt mit der Schule auf. Für eine Tätigkeit als Assistant Teacher müssen Sie sich beim PAD bewerben.

  • Kann ich das Praxissemester auch an derjenigen Schule absolvieren, an der ich Abitur gemacht habe?

Nein, Sie dürfen sich nicht an einer Schule bewerben, die Sie als Schüler:in besucht haben.

  • Ich studiere drei Fächer. Kann ich mich dann auch an einer Schule bewerben, die das Ergänzungsfach nicht anbietet?

In den Fällen in denen nach §8 GymPO I keine Dreifach-Kombination nötig ist, können Sie sich auch an einer Schule bewerben, die ihr drittes Fach nicht anbietet. Relevant sind in diesem Fall nur ihre beiden Hauptfächer (HF's).

  • Kann ich während des Praxissemesters auch universitäre Veranstaltungen besuchen?

Grundsätzlich ist dies zu bejahen. Beachten Sie aber, dass Sie für das Praxissemester möglicherweise sehr viel Zeit benötigen. Daher ist es meist nur ratsam, Blockseminare, die im Januar und Februar stattfinden, zu besuchen.

  • Muss ich mich für das Praxissemester im Campussystem anmelden?

Ja, Sie müssen sich in Campus für das Praxissemester anmelden, da es um "bestanden" (b) oder "nicht bestanden" (nb) geht. Das Prüfungsamt geht zunächst von "bestanden" aus. Sollte ein Praxissemester nicht bestanden sein (von der Schulleitung abhängige Entscheidung), wird die Schule mit dieser Information auf das Prüfungsamt zugehen.

Erstes Staatsexamen und Wissenschaftliche Arbeit GymPO I

  • Wann ist der frühstmögliche Zeitpunkt für die Anmeldung der wissenschaftlichen Arbeit? Wann die letzte Möglichkeit?

Sie können Ihre wissenschaftliche Arbeit bereits direkt nach der Zwischenprüfung anmelden oder spätestens bis zur mündlichen Prüfung des Staatsexamens in dem Fach, in dem Sie die wissenschaftliche Arbeit anfertigen.

  • Was ist das sogenannte „Splitting“?

„Splitting“ bedeutet, dass Sie Ihre Prüfungstermine - falls Sie früher als im Studienverlaufsplan vorgesehen fertig werden - aufsplitten können. D.h., Sie haben die Möglichkeit z.B. im 10. Semester die Prüfung - schriftlich und mündlich (WPO) oder mündlich (GymPO I) - in Ihrem ersten Fach und im darauffolgenden Semester die Prüfung in Ihrem zweiten Fach - schriftlich und mündlich (WPO) oder mündlich (GymPO I) - abzulegen.

Für WPO-Studierende gilt:

Sie können Ihre Prüfungstermine auf bis zu vier aufsplitten und so die schriftliche Prüfung in Ihrem ersten Fach im 8. Semester, die mündliche Prüfung Ihres ersten Fachs im 9. Semester usw. ablegen.

  • Ich studieren zwei Hauptfächer (HF'S) mit unterschiedlichen Fachsemesterzahlen. Woher weiß ich, in welchem (Regelstudien)Semester ich bin?

Bei einem versetzt begonnenen Studium der einzelnen Fächer wird ein Mittelwert errechnet. D.h., wenn Sie z.B. im 7. Semester Biologie studieren und im 8. Semester Deutsch, beträgt der Mittelwert 7,5. Da in diesem Fall abgerundet wird, studieren Sie im Hinblick auf die Prüfung im 7. Semester.

  • Wie setzt sich meine Staatsexamensnote zusammen?

Wie sich ihre Staatsexamensnote im Detail zusammensetzt, finden Sie in § 21 der GymPO I.

  • Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?

Für weiterführende Fragen ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig. Ansprechpartner:innen und Kontaktadressen finden Sie in unserer Lehramtsbroschüre, die Sie auf unserer Lehramtsseite unter dem Reiter Studierende nach GymPO I finden.

  • Kann ich meine Staatsexamensnote im Nachhinein verbessern?

Ja, Sie können ihre Note unter bestimmten Voraussetzungen verbessern. Sehen Sie hierzu § 27 der GymPO I.

  • Was passiert, wenn ich durch das erste Staatsexamen fallen sollte?

Sollten Sie beim ersten Mal durch das Staatsexamen fallen, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung einmal zu wiederholen.

  • Fließt mein Erweiterungsfach (EF) mit in die Staatsexamensnote ein?

Nein, Ihr Erweiterungsfach (EF) fließt nicht in die Staatsexamensnote ein.

  • Bleibe ich nach der letzten Prüfung an der Universität Tübingen noch immatrikuliert? Verliere ich z.B. durch das Ablegen der letzten Prüfung meine studentische Krankenversicherung?

Sie bleiben bis zum Ende des Semesters an der Universität immatrikuliert, in dem Sie Ihre letzte Prüfung haben. D.h., Sie haben bis Ende des Semesters - nicht bis zur letzten Prüfung - einen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung.

Vorbereitungsdienst (Zweites Staatsexamen) GymPO I

  • Wie und wo kann ich mich für den Vorbereitungsdienst bewerben?

Informationen zur Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie entweder vom Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Gymnasien Tübingen (Kontaktadressen und Ansprechpartner:innen finden Sie in der Lehramtsbroschüre) oder auf der Internetseite des Kultusportal Baden-Württemberg.

  • Ist es von Bedeutung, ob ich mein Referendariat an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Beruflichen Schule absolviere?

Wenn Sie das Referendariat an einer Beruflichen Schule absolvieren, haben Sie nur nach einer zusätzlichen Prüfung die Möglichkeit an einem allgemeinbildenden Gymnasium zu unterrichten. Wenn Sie das Referendariat jedoch an einem allgemeinbildenden Gymnasium ablegen, haben Sie die Möglichkeit sowohl an einer Beruflichen Schule als auch an einem allgemeinbildenden Gymnasium zu unterrichten.

  • Verliere ich meinen Anspruch auf das Absolvieren des Referendariats, wenn ich mich nicht sofort nach meinem Studium für den Vorbereitungsdienst anmelde?

Nein, Sie verlieren ihren Anspruch nicht, da Sie einen lebenslangen Anspruch besitzen. Nach einer gewissen Zeit zwischen Studienende und Referendariatsbeginn müssen Sie jedoch ein Kolloquium absolvieren.

  • Wo finde ich Informationen zum Betrieb- und Sozialpraktikum, dass für die Bewerbung zum Referendariat benötigt wird?

Alle erforderlichen Informationen sowie die entsprechenden Formblätter finden Sie auf dem Kultusportal Baden-Württemberg.

  • Wer ist für weiterführende Fragen zuständig?

Für weiterführende Fragen ist das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Gymnasien Tübingen (Kontaktadressen und Ansprechpartner:innen finden Sie in der Lehramtsbroschüre) zuständig.

Sonstiges (vor/während/nach dem Lehramtsstudium) GymPO I

  • Wo finde ich das Studiengangverzeichnis der Eberhard Karls Universität Tübingen?

Das Studiengangverzeichnis finden Sie hier (http://www.uni-tuebingen.de/de/344).

  • Bis zu welchem Semester müssen die Veranstaltungen des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums (BWBS), des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (EPG) und der Module Personale Kompetenz (MPK) absolviert werden?

Für eine Übersicht zu den Veranstaltungen des BWBS schauen Sie am besten in unsere Lehramtsbroschüre auf Seite 7f. Sollten Sie den gegebenen Plan nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle des BWBS.

Für die Veranstaltungen des EPG und der MPK gibt es keinen festen Rahmen. Allgemein wird empfohlen, eine Veranstaltung vor dem Praxissemester und eine nach dem Praxissemester zu absolvieren.

Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner:innen, die Sie ebenfalls in unserer Lehramtsbroschüre unter "Ansprechpartner:innen" finden.

  • Ich muss das Latinum und/oder das Graecum nachholen. Bekomme ich hierfür eine Anrechnung auf meine Regelstudienzeit?

Ja, Sie bekommen für das Latinum bzw. Graecum einen Semesterbonus. Sehen Sie hierzu die Seite des Philologischen Seminars.

  • Ich möchte von einer anderen Universität an die Eberhard Karls Universität wechseln. Wer ist zuständig für die Anerkennung von Fachdidaktikscheinen, dem Orientierungspraktikum, Praxissemester, etc.

Am besten konsultieren Sie zuerst das Studierendenekretariat, um herauszufinden, welche Unterlagen für die Einschreibung benötigt werden.

Im nächsten Schritt wenden Sie sich an die Studienfachberater:innen, um dort zu erfragen, welche Scheine Ihnen anerkannt werden können und welche nicht. Eine Liste der Studienfachberater:innen finden Sie hier.

Als letztes wenden Sie sich - bei Bedarf - an die Koordinationsstellen für das BWBS und EPG, um dort in Erfahrung zu bringen, ob Sie sich Leistungen anrechnen lassen können. Für die Anerkennung von etwaigen MPK Veranstaltungen wenden Sie sich an das Zentrum für Lehrer:innenbildung.

Informationsbroschüre Staatsexamen/GymPO I

Download der Broschüre