Für die nächste Sitzung der Vergabekommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Tübingen können nur Anträge auf
● Weiterbewilligung laufender Stipendien
eingereicht werden.
Eine Verlängerung über die Regelförderungsdauer ist i.d.R. nicht möglich.
Weiterbewilligungsanträge mit den erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens Dienstag, den 10. Dezember 2024 eingereicht werden.
(Original bitte an das Promotionsbüro, Dekanat Philosophische Fakultät, Keplerstr. 2, 72074 Tübingen + digitale Version per Email an promotion@philosophie.uni-tuebingen.de).
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link: Informationen zur Landesgraduiertenförderung
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Neuigkeiten zu Landesgraduiertenförderung / News concerning state postgraduate fellowship funding
Liebe Promovierende, liebe Bewerber:innen für die Landesgraduiertenförderung,
leider hat das Land der Universität kurzfristig starke Mittelkürzungen mitgeteilt, die das Budget der Landesgraduiertenförderung betreffen. Daher können leider keine Neuanträge ab dem Förderzeitraum April 2025 gestellt werden.
Wir bedauern zutiefst, dass wir Ihnen diese Nachricht nicht früher mitteilen und großen Aufwand und Enttäuschung auf Ihrer Seite vermeiden konnten.
Die Dekanin wird Mitte Februar im Rahmen der Doktorandentage über alternative Fördermöglichkeiten für Promovierende informieren.