Die Leistungsnachweise für die Anerkennung nach BAföG sind in den Sprechstunden persönlich vorzulegen. Die BAföG-Empfänger sollten dafür das Formular, die Rückmeldebescheinigung für das laufende Semester und einen Ausdruck des Transcripts (Notenübersicht aus Alma) sowie das Zeugnis über den Lateinnachweis mitbringen, falls dieser nicht an der Schule, sondern während des Studiums erbracht wurde.