Das Rhetorikstudium am Seminar für Allgemeine Rhetorik bietet ideale Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland: neben der Vielzahl von ERASMUS- bzw. CIVIS-Partnerschaften des Fachs, profitieren Austauschstudierende unter Erasmus von der finanziellen Unterstützung durch das Mobilitätsstipendium, Studiengeldfreiheit an der Partnerhochschule und Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.
Infoveranstaltungen zum Auslandsstudium
Das International Office möchte Sie über die Möglichkeiten eines Auslandsstudiums im Rahmen der Austauschprogramme der Universität Tübingen informieren. Im Wintersemester finden zu diesem Zweck wieder mehrere Informationsveranstaltungen, unterteilt nach gewünschten Zielregionen, statt.
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltungen über ein Anmeldeformular an. Dieses Formular, sowie ausführliche Informationen finden Sie hier.
Erasmus+ Europa: Dienstag, 18. November 2025, 12 Uhr s.t. Keine Anmeldung notwendig. Link wird auf der Webseite veröffentlicht.
Prioritätenliste mit Platz 1–3 Ihrer Wunsch-Universitäten = 3 Universitäten aus dem Erasmus- und CIVIS-Portfolio (Auswahl siehe unten)
Wunschzeitraum = Semester, in dem/ in denen Sie Ihren Auslandsaufenthalt machen wollen (Ihr Auslandsaufenthalt kann ein oder zwei Semester im akademischen Jahr umfassen)
Alle Dokumente (siehe Inhalt der Bewerbung) müssen fristgerecht in einer einzigen PDF-Datei via Mail an AR Dr. Jutta Beck eingereicht werden: jutta.beckspam prevention@uni-tuebingen.de
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2026/27 ist der 15.02.2026.
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des International Office.
Alle ERASMUS- und CIVIS-Studierenden müssen ein Learning Agreement erstellen und mit dem Fachbereich sowie ihrer Partnerhochschule abstimmen. Es beinhaltet das Kursprogramm, welches an der Partnerhochschule während des Auslandsaufenthalts absolviert werden soll.
Learning Agreement – Vor Beginn des Auslandsaufenthalts
Das Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts dient der Planung der Studienleistungen an der Partnerhochschule. Es kann als Online Learning Agreement (OLA) erstellt werden und ist nur gültig, wenn es von allen Parteien (Studierende, Fachkoordination Heimathochschule, Fachkoordination Partnerhochschule) unterschrieben ist.
Bei der Kurswahl und der Erstellung des Learning Agreement können sich Studierende von der Studiengangsfachberatung sowie der Auslandsfachkoordination beraten lassen.
Learning Agreement Changes – Während des Auslandsaufenthalts
Sollten sich während des Auslandsaufenthalts Änderungen hinsichtlich Ihres Studienprogramms ergeben, stimmen Sie diese bitte sowohl mit uns als auch Ihrer Partnerhochschule ab und reichen daraufhin ein aktualisiertes Learning Agreement ein. Bitte verwenden Sie hierfür die Sektion ‚Changes‘ im Learning Agreement und stellen kein neues Learning Agreement aus. Das aktualisierte Learning Agreement muss bis spätestens fünf Wochen nach Ankunft an Ihrer Partnerhochschule im Mobility Online-Portal hochgeladen werden.
Nach dem Auslandsaufenthalt muss für ein erfolgreiches Anerkennen der Prüfungsleistungen folgendes Dokument ausgefüllt an AR Dr. Jutta Beck (jutta.beck@uni-tuebingen.de) eingereicht werden.
CIVIS will nicht nur die europäische Zusammenarbeit fördern, sondern legt auch einen Schwerpunkt auf die Kooperation mit Partnern in Afrika und im Mittelmeerraum. Mit sechs Universitäten in dieser Region ist CIVIS daher strategische Partnerschaften eingegangen: