Uni-Tübingen

Was ist eigentlich die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat nach dem Gesetz die besonderen Interessen der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, FSJlerInnen/FÖJlerInnen) unter 25 Jahren, sowie der Arbeitnehmer unter 18 Jahren gegenüber dem Personalrat wahrzunehmen, damit der Personalrat deren Anliegen in seiner Personalratsarbeit angemessen berücksichtigen kann.

Allgemeine Aufgaben: