Optische Strahlung
Künstliche optische Strahlung im Sinne dieser Verordnung ist jede optische Strahlung, die von künstlichen Strahlungsquellen ausgeht.
Optische Strahlung ist jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 Nanometer bis 1 Millimeter.
Das Spektrum der optischen Strahlung wird unterteilt in ultraviolette Strahlung, sichtbare Strahlung und Infrarotstrahlung:
kohärente optische Strahlung (Laserstrahlung):
Laserstrahlung ist durch einen Laser erzeugte kohärente optische Strahlung. Laser sind Geräte oder Einrichtungen zur Erzeugung und Verstärkung von kohärenter optischer Strahlung.
Inkohärente künstliche optische Strahlung:
Ist jede künstliche optische Strahlung außer Laserstrahlung.
- Ultraviolette Strahlung ist die optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 bis 400 Nanometer (UV-Strahlung).
Das Spektrum der UV-Strahlung wird unterteilt in- UV-A-Strahlung (315 bis 400 Nanometer),
- UV-B-Strahlung (280 bis 315 Nanometer) und
- UV-C-Strahlung (100 bis 280 Nanometer).
- Sichtbare Strahlung ist die optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 380 bis 780 Nanometer.
- Infrarotstrahlung ist die optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 780 Nanometer bis 1 Millimeter (IR-Strahlung).
Das Spektrum der IR-Strahlung wird unterteilt in- IR-A-Strahlung (780 bis 1 400 Nanometer),
- IR-B-Strahlung (1 400 bis 3 000 Nanometer) und
- IR-C-Strahlung (3 000 Nanometer bis 1 Millimeter).
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV
Ansprechpartner
Anton Matter
Isotopenlabor & Strahlenschutz
Optische Strahlung OStrV.
E-Mail, Tel 07071 29 80520
Auf der Morgenstelle 24
72076 Tübingen