Uni-Tübingen

Qualifikation und Voraussetzungen

Bewerber*innen um eine ordentliche W3-Professor*innen müssen nach Abschluss ihrer Promotion herausragende wissenschaftliche Leistungen sowie Forschungskompetenz und Lehrbefähigung nachweisen. Um Professor*in zu werden, ist es in Deutschland nach wie vor üblich zu habilitieren. Bei der Habilitation handelt es sich um eine Prüfung, die von einer Universität abgenommen wird und früher für die Aufnahme einer Laufbahn als ordentliche*r Professor*in zwingend erforderlich war. Heute werden neben einer Habilitation auch andere habilitationsäquivalente Qualifikationen anerkannt, beispielsweise die positive Abschlussevaluation nach einer sechsjährigen Juniorprofessur. Die Habilitation ähnelt einem zweiten Doktorat und beinhaltet das Erarbeiten einer Habilitationsschrift. Diese kann sowohl in Form einer Monografie verfasst als auch kumulativ durch einzelne thematisch zusammenhängende Publikationen erstellt werden. Während Monografien vor allem in den Geisteswissenschaften verbreitet sind, erfolgt die Habilitation in den Natur- und Sozialwissenschaften meist in Form einer „kumulativen Habilitation“. Mit der Habilitation wird außerdem die Lehrbefähigung festgestellt.  

Neben Forschung und Lehre gehören zu den Aufgaben eines*einer Professors*Professorin die Betreuung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Mitarbeit in Gremien auf Fachbereichs-, Fakultäts- und Hochschulebene. Dazu kommen administrative Aufgaben wie die Finanz- und Personalverwaltung.

Für die Bewerbung auf eine Professur werden neben den formalen Anforderungen auch fachspezifische Qualifikationen verlangt. Dazu gehören wissenschaftliche Publikationen in einschlägigen Fachzeitschriften, Methodenkompetenz und Erfahrung im Umgang mit dem technischen Equipment.