Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Rechtswissenschaften

09.12.2024

DFG: Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2024/2025

Frist: 26. März 2025 (Mehrstufiges Verfahren; Antragsskizzen)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftler*innen zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.

Als besondere Orte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung können Kolleg-Forschungsgruppen ihr spezifisches Profil und ihre Ausstrahlungskraft durch die bewusste Wahl einer vergleichsweise offenen Fragestellung oder einen dezidiert neuartigen Charakter erlangen. Es wird keine thematische Ausrichtung vorgegeben. Die Integration von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ist möglich, steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.

Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschungsgruppen sind:

  • eine intensive eigene forschende Tätigkeit der in der Regel zwei bis drei verantwortlichen Wissenschaftler*innen, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen;
  • ein Fellow-Programm für Gäst*innen aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschungsgruppe verbunden bleiben.

Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre.

Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig.
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Dekanat und/oder der Forschungsförderung, falls Sie eine Antragstellung planen, und lassen Sie sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 26. März 2025 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, aus verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen und Hochschultypen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Mehr Informationen:
https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-99 

Kontakt zur Forschungsförderung:
Dr. Sonja Großmann
07071-29-76489
forschungsfoerderungspam prevention@zv.uni-tuebingen.de 

Auflistung der fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG:
https://www.dfg.de/de/ueber-uns/geschaeftsstelle/fachzustaendigkeit 

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