Ziel und Zweck des von der Baden-Württemberg Stiftung getragenen Eliteprogramms ist die Förderung exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs und die Stärkung transnationaler Mobilität.
Nachwuchswissenschaftler:innen, die eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen (z. B. hervorragende Promotion, Forschungstätigkeit im Ausland, Mitwirkung an Lehre und Wissenschaftsmanagement der Hochschule und in der akademischen Selbstverwaltung) und eine Professur anstreben.
Besonders aufgefordert sind ausländische und deutsche Wissenschaftler:innen, die an eine Universität in Baden-Württemberg zurückkehren wollen, oder vor max. 12 Monaten an eine Universität im Land gewechselt sind - dies ist aber keine notwendige Voraussetzung.
Die Bewerber:innen müssen an einer Universität in Baden-Württemberg forschen und während des Projekts in Baden-Württemberg leben.
Bewerbung mit einem exzellenten Forschungsprojekt ermöglicht es z. B., eine eigene Doktorandin oder einen eigenen Doktoranden einzustellen und anzuleiten
Budget bis zu 200.000€ über drei Jahre
mindestens 10%ige Kofinanzierung durch die Universität (den Fachbereich) nötig.
Die Stelle des/der Antragsteller:in selbst kann nicht beantragt werden.
Beantragbar sind Personalmittel (z. B.: 1 Doktorand:in), Hilfspersonal, Sachmittel, Anteil an Investitionen, Reisemittel
Die Ausschreibung für das Eliteprogramm wurde am 22.01.2025 veröffentlicht. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag (inklusive Listenformular, Antragsformular und allen Bestandteilen des Antrags) bitte bis zum 17.03.2025 (hochschulinterne Deadline) bei Ihrem Dekanat ein. Nehmen Sie möglichst bald (am besten direkt nach Bekanntwerden der Ausschreibung) mit Ihrem jeweiligen Dekanat Kontakt auf, um das Prozedere zu besprechen. Nach dem internen Auswahlprozess erfahren Sie Ende April, ob Ihr Antrag zur Weiterleitung an die Stiftung ausgewählt wurde und haben dann bis zum 14. Mai Zeit, Ihren Antrag bei der Stiftung einzureichen.