Teilnehmende eines CIVIS Blended Intensive Programmes erhalten eine feste Tagespauschaule für die Dauer der physischen Mobilitätsphase. Die Mindestaufenthaltsdauer an einer CIVIS Partneruniversität beträgt 5 Tage. Zusätzlich können Social Top Ups und Green Top Ups beantragt werden.
Studierende mit geringeren Chancen erhalten außerdem eine einmalige Fahrtkostenpauschale in Abhängigkeit der Reisedistanz:
Der einmalige Reisekostenzuschuss wird mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt und richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielort der Mobilität.
Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium kann für die An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung an der Partneruniversität verwendet werden
Das Erasmus+ Stipendium ist ein Zuschuss und deckt nicht die kompletten Ausgaben Ihres Aufenthaltes.
Die Universität Tübingen kann keine zusätzlichen Reisetage auszahlen
Nur wenn alle hier genannten Erasmus+ Dokumente fristgerecht und vollständig erfüllt werden, können Sie eine Erasmus+ Mobilitätsförderung erhalten
Es müssen mind. 3 bzw. 6 ECTS Punkte erreicht werden. Ansonsten kann es zur Rückforderung des Stipendiums kommen!
Auszahlunsregelungen: das Erasmus+ Mobilitätsstipendium wird in zwei Raten ausbezahlt (80% - 20%)
Wir bitten Sie unbedingt eine Vorfinanzierung für den Aufenthalt einzukalkulieren, denn die erste Rate wird erst mit dem Nachweis der Teilnahme ausbezahlt