Vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhalten Sie das Grant Agreement (Stipendienvertrag), welches Sie über die Bewilligung, den Förderungszeitraum und die Höhe des Zuschusses informiert.
Nach Ankunft an der Partneruniversität und Einreichen der erforderlichen Dokumente, z.B. Certificate of Registration, werden Ihnen 80% des Gesamtstipendienbetrags ausgezahlt. Der Betrag basiert auf den von Ihnen angegebenen vorläufigen Aufenthaltsdaten. Bitte planen Sie immer eine Vorfinanzierung z.B. für die erste Miete ein!
Die restlichen 20% werden nach der Rückkehr ausgezahlt, nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente in Mobility-Online hochgeladen haben. Die zweite Rate wird aufgrund Ihrer Angaben im Letter of Confirmation berechnet und beinhaltet die Fahrtkostenpauschale, sowie ggf. zusätzliche Reisetage.
Nicht vollständig oder verspätet eingereichte Dokumente können Rückforderungen eines Teils oder des gesamten Stipendiums zur Folge haben.
Ab dem Wintersemester 2025/26 gilt für alle Erasmus-geförderten Aufenthalte eine verbindliche Mindestbelegung von 15 ECTS pro Semester. Wir empfehlen, diese Leistungspunkte zu bestehen und anerkennen zu lassen. Sollten Sie keine ECTS erbringen, sind wir gezwungen, das Stipendium zurückzufordern.
Die Verpflichtung zur Zahlung von festen Länderpauschalen seitens der EU kann bewirken, dass nicht alle Studierenden gefördert werden können. In diesem Fall wird ein Ranking nach bestimmten Kriterien (Notendurchschnitt, Sprachkenntnisse, Motivation u.a.) erstellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Erasmus-Mobilitätsstipendiums oder auf eine bestimmte Förderhöhe.