Uni-Tübingen

Zum Abschluss des Studiums

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu den organisatorischen Abläufen am Ende des Studiums.

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

In den jeweiligen Prüfungsordnungen sind die Vorgaben für die Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit rechtlich geregelt. In den Prüfungsordnungen befinden sich diese Regelungen in den Vorgaben für die Bachelor- und Masterarbeit und ggf. für das Abschlussmodul.

Das Thema der Bachelor- und Masterarbeit wird in der Regel mit der Betreuerin/dem Betreuer im Fach besprochen. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit Kontakt mit einer Betreuerin/einem Betreuer im Fach aufzunehmen und die Vorbereitung für die Bachelor- und Masterarbeit zu besprechen.

Informationen zur konkreten Anmeldung sowie die Antragsformulare für die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter unter den jeweiligen Sachgebieten: https://uni-tuebingen.de/de/120435

 

Rückmeldung / Immatrikulation bis Abschluss des Studiums

Voraussetzung für das Absolvieren von Prüfungen ist u.a. die Immatrikulation an der Universität Tübingen in dem jeweiligen Studiengang. Solange das Studium noch nicht abgeschlossen ist bzw. alle Prüfungen abgelegt wurden und alle Noten bekannt sind, sollten Studierende in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben bleiben, damit im Falle einer Wiederholungsprüfung diese auch noch absolviert werden kann. Wenn alle Noten vorliegen, kann das Zeugnis beantragt werden und die Exmatrikulation erfolgen, oder ggf. die Umschreibung in einen anderen Studiengang, sofern ein weiterer Studiengang angestrebt wird.

Informationen zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/851  

Informationen zur Umschreibung in einen anderen Studiengang an der Universität Tübingen finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/849  

 

Zeugnisanmeldung und Zeugnisvergabe

Wenn alle Prüfungsleistungen erbracht sind, wird den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs das Zeugnis mit allen weiteren Zeugnisunterlagen ausgestellt. Die Zeugnisausstellung in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt in der Regel formlos per Mitteilung / Antrag bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt. 

Informationen dazu stehen auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts und weiterer Prüfungsämter an der Universität Tübingen unter: https://uni-tuebingen.de/de/120435

In vielen Studiengängen finden einmal pro Semester auch Absolventinnen- und Absolventenfeiern statt, bei denen die Zeugnisse offiziell in einem feierlichen Rahmen ausgegeben werden.

 


Bei Fragen zum Themenbereich Prüfungen können Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt oder an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.