Uni-Tübingen

Zum Abschluss des Studiums

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen zu den organisatorischen Abläufen am Ende des Studiums.

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

In den jeweiligen Prüfungsordnungen sind die Vorgaben für die Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit rechtlich geregelt. In den Prüfungsordnungen befinden sich diese Regelungen in den Vorgaben für die Bachelor- und Masterarbeit und ggf. für das Abschlussmodul.

Das Thema der Bachelor- und Masterarbeit wird in der Regel mit der Betreuerin/dem Betreuer im Fach besprochen. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit Kontakt mit einer Betreuerin/einem Betreuer im Fach aufzunehmen und die Vorbereitung für die Bachelor- und Masterarbeit zu besprechen.

Informationen zur konkreten Anmeldung sowie die Antragsformulare für die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit finden Sie auf den Internetseiten der Prüfungsämter unter den jeweiligen Sachgebieten: https://uni-tuebingen.de/de/120435

 

Rückmeldung / Exmatrikulation am Ende des Studiums

Voraussetzung für das Absolvieren von Prüfungen ist u.a. die Immatrikulation an der Universität Tübingen in dem jeweiligen Studiengang. Solange das Studium noch nicht abgeschlossen ist bzw. alle Prüfungen abgelegt wurden, sollten Studierende in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben bleiben, damit im Falle einer Wiederholungsprüfung diese auch noch absolviert werden kann. Wenn alle Noten vorliegen bzw. bekannt ist, dass die letzte Prüfung bestanden ist, kann das Zeugnis beantragt werden und die Exmatrikulation erfolgen, oder ggf. die Umschreibung in einen anderen Studiengang, sofern ein weiterer Studiengang angestrebt wird. Falls gewünscht ist es auch möglich, bis zur letzten Notenverbuchung oder bis zum Ablauf des betreffenden Semesters immatrikuliert zu bleiben.

Studierende, die sich nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung exmatrikulieren möchten und nicht sicher sind, ob sie die Prüfung bestanden haben, sollten ihre Prüfenden bitten, das Bestehen der Prüfung zu bescheinigen; die Benotung und die Beantragung des Zeugnisses kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
 

Hinweise zur Rückerstattung von Gebühren und Beiträgen:

Eine Rückerstattung der Gebühren und eines Großteils der studentischen Beiträge ist dann möglich, wenn die Exmatrikulation bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn erfolgt und die Rückerstattung entsprechend beantragt wird.

Antrag auf Rückerstattung von Gebühren (unter „Sonstiges“): https://uni-tuebingen.de/de/104484#c2046789 

Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen (rechts unten unter “Downloads”): https://uni-tuebingen.de/de/32737

 

Zeugnisanmeldung und Zeugnisvergabe

Wenn alle Prüfungsleistungen erbracht sind, wird den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs das Zeugnis mit allen weiteren Zeugnisunterlagen ausgestellt. Die Zeugnisausstellung in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt in der Regel formlos per Mitteilung / Antrag bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt. 

Informationen dazu stehen auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts und weiterer Prüfungsämter an der Universität Tübingen unter: https://uni-tuebingen.de/de/120435

In vielen Studiengängen finden einmal pro Semester auch Absolventinnen- und Absolventenfeiern statt, bei denen die Zeugnisse offiziell in einem feierlichen Rahmen ausgegeben werden.

 


Bei Fragen zum Themenbereich Prüfungen können Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt oder an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.