Seminar für Sprachwissenschaft

Allgemeines

Studienfachwechsel

Studienfachwechsel

Ich habe bisher Sprachwissenschaft im Nebenfach studiert und möchte ins Hauptfach wechseln (oder umgekehrt). Ist dies möglich?
Prinzipiell ist dies möglich. Weitere Informationen können Sie bei den zuständigen Fachberatern erfragen.

Was muss ich bei einem Haupt- bzw. Nebenfachwechsel beachten?
Nach dem Landeshochschulgesetz müssen Studierende, die ihre Studienfächer ab dem dritten oder in höheren Semestern wechseln wollen, nachweisen, dass sie eine Fachstudienberatung absolviert haben. Wenden Sie sich dazu an die B.A.-Studienberatung. 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie von einem internationalen Studiengang, wie Computerlinguistik, in den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft wechseln wollen, brauchen Sie einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf C1 Niveau. Das Studierendensekretariat kann Ihnen behilflich sein, welche Tests von der Universität anerkannt werden.

Werden beim Fachwechsel Leistungen, die nach einer früheren Studienordnung erbracht wurden, anerkannt?
Falls es sich um gleiche oder äquivalente Module handelt, ist eine Anerkennung möglich. 

Schlüsselqualifikation (überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen)

Wie kann ich die Schlüsselqualifikationsleistung erbringen?
Schlüsselqualifikationen sind Leistungen, die zusätzlich zu den Leistungen im Haupt- und Nebenfach in das B.A.-Studium eingehen. Angerechnet werden u.a. Praktika, Fremdsprachen, die im Rahmen des B.A.-Studiengangs nicht verpflichtend sind, und Kurse des Career Service der Universität Tübingen, des ZDV oder durch das überfachliche Lehrangebot Studium Professionale.

Wie werden Schlüsselqualifikationen angerechnet?
Für die Anrechnung der Schlüsselqualifikationen erhalten Sie eine Bescheinigung. Die ECTS-Punkte werden vom Prüfungsamt verbucht. Insgesamt müssen für den Abschluss des B.A.-Studiengangs 21 durch Schlüsselqualifikationen erworbene ECTS-Punkte erbracht werden. Die Anzahl der ECTS-Punkte für ein Praktikum ist abhängig von der Dauer und vom Umfang der erworbenen Kompetenzen.

Satzung: https://uni-tuebingen.de/de/128282

Sprachkenntnisse

Muss ich bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen?
Bis zur Orientierungsprüfung muss English auf B2 Niveau sowie einer weiteren Sprache auf B1 Niveau nachgewiesen werden. Die Kenntnis einer Sprache auf Abiturniveau, belegt durch das Abiturzeugnis, gilt als auf B2 Niveau erbracht.

Prüfung

Was ist der Unterschied zwischen einer Prüfungs- und einer Studienleistung?
Generell sind Prüfungsleistungen benotet und Studienleistungen nicht benotet. Eine Prüfungsleistung zählt als bzw. zur Modulnote. Die jeweiligen Prüfungsleistungen für die einzelnen Module sind im Modulhandbuch geregelt. Wenn eine Modulnote nicht mindestens „ausreichend“ (4,0) ist gilt das Modul als nicht bestanden. Eine Studienleistung wird mit „erbracht/nicht erbracht“ bewertet. Eine Studienleistung ist jedoch nur dann erbracht, wenn der/die Lehrende der Studienleistung eine ausreichende Qualität attestiert.

Parallelstudium / Doppelstudium

Ich studiere „Allgemeine Sprachwissenschaft“ und möchte ein zusätzliches Studienfach parallel studieren.
Aufgrund einer Änderung des Landeshochschulgesetztes werden Anträge auf Parallelstudium nur noch in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. (LHG, Der neu gefasste § 60 Abs. 1 Satz 3 LHG (Landeshochschulgesetzt) legt fest, dass die „… Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge nur zulässig ist, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.“)

BAföG

Wo bekomme ich eine Bescheinigung gemäß. § 48 BAföG?

Zuständig für die Bescheinigung gemäß § 48 BAföG ist Christian Bentz chrisspam prevention@christianbentz.de.