Erasmus/Internationales Austauschprogramm
Kann ich Kurse, die ich im Ausland belegt habe, für mein Studium in Tübingen anerkennen lassen?
Ja, insbesondere wenn Sie Ihren Studienplan zuvor mit der Studienberatung besprochen haben. Falls Sie am Erasmus-Programm teilgenommen haben, besitzen Sie ein Learning Agreement, das dies bestätigt. In anderen Fällen ist eine Anerkennung basierend auf den Kursinhalten und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen Ihrer Prüfungsordnung/Modulhandbuch ebenfalls möglich. Für die Anerkennung gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen, je nachdem, nach welcher Prüfungsordnung (PO) Sie studieren:
A) Studierende nach PO 2018 und neuer
- Bitte verwenden Sie ab sofort das neue Anrechnungsformular:
- Zur Orientierung finden Sie hier ein ausgefülltes Beispiel (Terry-Pratchett-Version):
- In diesem Video wird Schritt für Schritt erklärt, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen:
- Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular im bearbeitbaren Format (.xlsx) an die Studienberatung.
Fügen Sie unbedingt folgende Unterlagen bei:- Learning Agreement (falls vorhanden)
- Syllabus oder detaillierte Kursbeschreibung (falls kein Learning Agreement vorliegt)
- ggf. eine offizielle Umrechnungstabelle für ECTS oder Notensysteme Ihrer Gastuniversität
B) Studierende nach PO 2017 und älter
- Nach Abschluss der Kurse im Ausland und bei Wunsch auf Anerkennung senden Sie bitte eine E-Mail an die Studienberatung mit den folgenden Anhängen:
- Zwei ausgefüllte Formulare, die "Dokumenttitel_Nachname_JAHR" im Dateinamen enthalten, im .doc(x)-Format:
- Learning Agreement (falls vorhanden)
- Falls kein Learning Agreement vorliegt, fügen Sie bitte den Syllabus oder andere detaillierte Kursinformationen bei, damit die Inhalte mit den Anforderungen des IfP abgeglichen werden können.
- Falls die Universität im Ausland eine offizielle Umrechnungstabelle für ECTS oder Notensysteme bereitstellt, fügen Sie diese bitte ebenfalls bei.
Ich plane, im Ausland zu studieren, und möchte überprüfen, welche Kurse ich in Tübingen anerkennen lassen kann. Was muss ich tun?
Bitte senden Sie eine Liste der Kurse, die Sie im Ausland belegen möchten, an die Studienberatung. Falls Sie am Erasmus-Programm teilnehmen, wird dies Teil Ihres Learning Agreements sein. In anderen Fällen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung und stellen Sie umfassende Informationen zu den Kursinhalten, Prüfungen, Studien- und Unterrichtszeiten sowie den IfP-Modulen bereit, unter denen Sie die Kurse anerkennen lassen möchten.
Ich habe während meines Auslandsaufenthalts einen Kurs belegt, der nicht anerkannt werden kann. Kann dieser trotzdem – zum Beispiel unter Unzugeordnete Elemente – in meinem Transcript of Records erscheinen?
Nein. Im Transcript of Records der Universität Tübingen werden nur Leistungen aufgeführt, die für Ihren Studienabschluss an der Universität Tübingen relevant sind. Leistungen, die nicht Teil des Curriculums sind und an einer anderen Universität erbracht wurden, können nicht eingetragen werden.
Für solche Kurse erhalten Sie von der Gastuniversität ein eigenes Transcript of Records als Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen.
Wenn Sie sich beispielsweise für ein wettbewerbsorientiertes Masterprogramm bewerben möchten und denken, dass ein bestimmter Kurs auf Ihrem Transcript of Records Ihre Chancen verbessern könnte, können Sie zusätzlich zu Ihrem Tübinger Transcript of Records das originale Transcript of Records Ihrer Gastuniversität oder eine zusammengeführte PDF-Datei hochladen.