Tübingen School of Education (TüSE)

Staatsexamen/GymPO I

Studierende, die ihr Studium zwischen dem Wintersemester (WS) 2010/2011 und dem Sommersemester (SS) 2015 begonnen haben, studieren nach der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 26.08.2009

(,neue Prüfungsordnung‘, gültig für alle Universitäten in Baden-Württemberg).

 Prüfungsfristen:

  • Das Lehramtsstudium nach GymPO I läuft mit dem 31. Juli 2024 aus, d. h. die letzten Prüfungen zum Ersten Staatsexamen finden im Frühjahr 2024 statt.
     
  • Im Studium für das Künstlerische Lehramt sowie im Studiengang SozpädCare endet die Frist mit dem 31. Juli 2025, d. h. die letzten Prüfungen zum Ersten Staatsexamen dieser beiden Studiengänge werden im Frühjahr 2025 durchgeführt.
     
  •  Informationen zum Auslaufen der GymPO (S. 742).
     

Das Lehramtsstudium nach ,neuer Prüfungsordnung ist modular aufgebaut. Es schließt mit einem Staatsexamen ab. Regelungen für die studienbegleitenden Prüfungen finden sich in der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien: Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Zur detaillierten Information empfehlen wir den Download unserer Informationsbroschüre Staatsexamen/GymPO.

Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWBS)
Alle Lehramtsstudierenden der GymPO absolvieren ein Bildungswissenschaftliches Begleitstudium (BWBS). Darüber hinaus ist es möglich, Erziehungswissenschaft (EZW) als Studienfach (erstes oder zweites Hauptfach oder Fach einer Erweiterungsprüfung) zu wählen. Es besteht hier auch die Möglichkeit, die Wissenschaftliche Arbeit („Zulassungsarbeit“) zu verfassen.

Fremdsprachliche Anforderungen
Fremdsprachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte der GymPO I, dort Anlage A unter Ihrem Studienfach, jeweils gleich zu Beginn unter „Studienvoraussetzungen“. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können in der Regel bis zur Zwischenprüfung nachgeholt werden.

Fächerkombinationsmöglichkeiten
Grundsätzlich sind alle Fächer miteinander kombinierbar, es gelten jedoch, v.a. für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg, einige Ausnahmen: Siehe hierzu § 8 GymPO I.

Schulpraxissemester (SPS): Handreichung des Kultusministeriums zum Schulpraxissemester nach GymPO I

Weitere Informationen zum Lehramtsstudium nach GymPo I: Hinweise des Kultusministeriums zu dem für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen Betriebs- bzw. Sozialpraktikum