Faculty of Economics and Social Sciences

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Blankoformular Deputatsmeldung deutsch   englisch (sowohl Excel als auch PDF mit Unterschrift abgeben)
Ausfüllhilfe und Regelkunde deutsch   englisch

Lesehilfe Deputatstabellen deutsch   englisch

Rechtsgrundlage: Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO), zuletzt geändert im November 2024
 

Prozess und Zeitplan der Deputatsmeldungen

regulärer Ablauf in einem Semester

15. April / 15. Oktober
Einreichung der Deputatsmeldungen

per Mail an deputat@wiso.uni-tuebingen.de. Excel & PDF muss eingereicht werden. Formular auch einreichen, wenn nicht gelehrt wurde oder das Deputat auf null reduziert war.

Vorlesungszeit
Erstellung der Deputatsabrechnungen

und der individuellen Berichte

30. Juli / 28. Februar
Übermittlung der Deputatsabrechnungen

an Institutsleitungen mit individuellen Berichten

Vorlesungsfreie Zeit
Bereitstellung der Daten aus Alma in den Excel-Formularen

und Bericht ans Rektorat

Novellierung der LVVO zum SoSe 2025

Ab dem Sommersemester 2025 gelten aufgrund des 5. Hochschulrechtsänderungsgesetzes neue Regelungen für die Abrechnung beziehungsweise Auf- und Abbau von Überdeputaten bei Lehrenden mit Lehrverpflichtung. Bisher war es möglich, Überdeputate in unbegrenzter Höhe aufzubauen, die jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahre nach der Entstehung abzubauen waren. Künftig verfallen Überdeputate nicht mehr, sondern es kann ein zeitlich unbefristetes Überdeputat aufgebaut werden. Das Überdeputat kann bis zu einer Höhe des festgelegten Pflichtdeputats aufgebaut werden. Alle SWS, die darüber hinaus erbracht werden, können nicht mehr angerechnet werden.

Ein Beispiel: Professor*innen, die nach der Lehrverpflichtungsverordnung eine Regellehrverpflichtung von 9 SWS haben, können ein Überdeputat von 9 SWS haben. Jede SWS, die darüber hinaus erbracht wird, wird nicht mehr gutgeschrieben. Dafür bleibt das Überdeputat jedoch auch länger als fünf Jahre auf dem Deputatskonto gutgeschrieben, wenn es nicht abgebaut wird. 

Für Überdeputate, die noch auf Basis der Lehrplanung für das Wintersemester 2024/25 erbracht wurden und über der für die jeweilige Lehrperson geltenden Lehrverpflichtung liegen, gilt aufgrund einer Übergangsbestimmung im Gesetz, dass diese noch nach der alten 5-Jahres-Regelung fortgeschrieben werden. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise 3 SWS Überdeputat, die im Sommersemester 2024 erbracht wurden, von einer Professorin, die schon beispielsweise 15 SWS Überdeputat auf ihrem Konto führt, abweichend von der neuen Regelung noch bis zum Ende des Sommersemesters 2029 abgebaut werden können.