Cybercrime bekämpfen – Aufgaben und Erfolge des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Am Abend des 4. Mai 2026 fand die erste Veranstaltung des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises (KrimAK) im Sommersemester 2026 statt, zu der rund 70 Interessierte im Hörsaal 9 der Neuen Aula zusammenkamen. In diesem Rahmen stellte die Leitende Oberstaatsanwältin Tomke Beddies die Arbeit des im Jahr 2024 gegründeten Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg vor. Die Referentin gab als Leiterin des Zentrums Einblick in Ziele und Struktur der Einrichtung, präsentierte abgeschlossene Verfahren und berichtete über erste Ermittlungserfolge.
Zu Beginn ihres Vortrags skizzierte Beddies die Ziele, die mit der Einrichtung der Abteilung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe verbunden waren, und erläuterte deren Umsetzung. In erster Linie nannte sie die Aufklärung und globale Bekämpfung schwerer Cyber-Straftaten sowie die Zerschlagung der dazugehörigen Täter-Infrastruktur. Um dies zu erreichen, werde ein „integrierter Ermittlungsansatz“ verfolgt, der die staatsanwaltschaftliche Sachkunde mit technischer Expertise von IT-Forensikern an einem Ort vereine. Zentrale Aufgaben des Zentrums sind laut Beddies die staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität sowie die Erstellung eines jährlichen Lagebildes zur Cyberkriminalität. Die Abteilung sei landesweit zuständig und werde insbesondere bei umfangreichen technischen Ermittlungen und hohen Schäden tätig. Entsprechend ihrer Schwerpunktsetzung sei die Abteilung in drei Unterabteilungen gegliedert: Cyber-OK, Cyber-Wirtschaft sowie Cyber-Sexualdelikte.
Bevor Beddies die Tätigkeitsbereiche und einzelne Verfahren der Unterabteilungen vorstellte, räumte sie mit dem verbreiteten Klischee auf, wonach alle Cyberkriminellen klassische Hacker seien. Meist verfügten die Täter nur über mäßige IT-Kenntnisse und begingen ihre Straftaten durch Software-Tools, die sie im Darknet erworben hätten. Dieses Geschäftsmodell, das Beddies als „crime as a service“ beschrieb, sei für Cybercrime typisch und werde von allen drei Unterabteilungen beobachtet.
Die Unterabteilung Cyber-OK bearbeite vor allem Ransomware-, Darknet- sowie Phishing- und Fakeshop-Verfahren. Als Beispiel nannte die Referentin das Ransomware-Verfahren „Krabbe“, in dem nach langen Ermittlungen einer der Täter identifiziert, ausgeliefert und schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt werden konnte. Die Referentin betonte, dass sich in solchen Fällen für Geschädigte immer eine Strafanzeige lohne. Der Fall habe außerdem gezeigt, dass zentrale Ermittlungen größere Erfolgsaussichten böten als einzelne Ermittlungen der Polizeidienststellen.
Die Unterabteilung Cyber-Wirtschaft ermittele vor allem bei Urheberrechtverletzungen durch illegale Streams und zu Betrugsmaschen wie zum Beispiel dem sog. Cybertrading-Fraud und dem Telefon-Betrug. Die Ermittler seien dabei auch präventiv tätig geworden und hätten zahlreiche Rufnummern und Internetseiten der Betrüger unschädlich gemacht.
Die Unterabteilung Cyber-Sexualdelikte konzentriere sich auf die Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Im Visier der Ermittler seien unter anderem Betreiber von Darknet-Plattformen, die der Verbreitung von Kinderpornographie dienen, und sog. Cybergroomer. So berichtete Beddies beispielsweise von einem Familienvater, der sich in 42 Fällen unter Nutzung von Scheinidentitäten junger Mädchen kinderpornografische Inhalte schicken ließ und hierfür verurteilt werden konnte.
In der abschließenden Fragerunde wurde unter anderem diskutiert, welche Auswirkung die sogenannte KI auf die Erscheinungsformen und den Umfang von Cyberkriminalität haben wird, wie die nationale und internationale Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen in diesem Bereich abläuft und was die Entscheidung des EU-Parlaments gegen die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von Chats durch Online-Plattformen zur Bekämpfung von Kinderpornografie für die Ermittlungsarbeit bedeutet.
Der zweite Vortrag im Rahmen des KrimAK im Sommersemester 2026, gehalten von Prof. Dr. Roland Hefendehl (Universität Freiburg), trägt den Titel „Gefährliche Orte oder gefährliche Kameras? Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ und findet bereits am Montag, dem 18.5.2026, um 19.15 Uhr in Hörsaal 9 der Neuen Aula statt.