Romanisches Seminar

Anerkennung von Studienleistungen

Die Ansprechpartner*innen zur Anerkennung von Studienleistungen werden unter Studienberatung aufgelistet.

Anerkennungen bei Wechsel des Studiengangs und/oder des Studienorts

Der Wechsel vom Bachelor of Education (B.Ed.) in den Bachelor of Arts (B.A.) sowie umgekehrt vom B.A. in den B.Ed. bei Anerkennung von in beiden Studiengängen vorgesehener Leistungen ist in der Regel möglich. Auch bei einem Wechsel von einer anderen Universität zu uns nach Tübingen können äquivalente Leistungen anerkannt werden. Kontaktieren Sie dafür die für den anvisierten Studiengang zuständige Beratung und schicken Sie ihr ein möglichst aktuelles Transcript of Records Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen:

Anerkennungen bei Auslandsaufenthalt (ERASMUS und Ähnliches; betrifft regulär in Tübingen Studierende)

Generelles zur Anerkennung

Da Ihr Auslandsaufenthalt auf Ihre Studienzeit angerechnet wird (keine Beurlaubung), studieren Sie dort wie auch in Tübingen. Alle Kurse, die Sie anrechnen lassen wollen, sollten also denen in Tübingen entsprechen! Das bedeutet:

  1. bezogen auf das Niveau (Studienjahr): Das Niveau sollte dem Niveau des Tübinger Kurses in etwa entsprechen. Wollen Sie bspw. einen Kurs als Bachelor-Seminar II anrechnen lassen, darf dieser Kurs nicht ein Angebot aus dem 1. Semester (Einführungsveranstaltung) der Partnerhochschule sein.
  2. bezogen auf den Zeitaufwand: Der Stundenumfang sollte dem Stundenumfang des Tübinger Kurses entsprechen (auf das Semester gerechnet).
  3. bezogen auf die Prüfungsleistungen: Es müssen wirkliche Prüfungen erbracht werden (Klausur und/oder Hausarbeit und Referat).
     

Im Rahmen des ERASMUS-Programms

Werden die Studienleistungen im Rahmen des ERASMUS-Programms an einer unserer Partnerhochschulen erworben, ist die Anerkennung in der Regel problemlos, sofern einige Regeln beachtet werden:

Füllen Sie bitte das Formular Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen aus und schicken es der Beauftragten zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland in Tübingen.
Wir bitten ausdrücklich auch darum, genauere Angaben über die gewählten Lehrveranstaltungen (vor allem den Ankündigungstext aus dem Vorlesungsverzeichnis, Kursbeschreibungen, Lektürelisten etc.) vorzulegen (als pdf-Datei oder Weblink).
Die Beauftragte prüft das Formular sowie die Anerkennungsfähigkeit der gewünschten Kurse und bespricht mit Ihnen alle weiteren Schritte.

Nach dem Auslandsaufenthalt legen Sie der Beauftragten

  1. das Transcript of records der auswärtigen Universität vor, in dem die besuchten Lehrveranstaltungen mit den Noten aufgelistet sind;
  2. das Formular Antrag auf Anerkennung erneut vor.

Die Beauftragte prüft Ihre im Ausland erbrachten Leistungen, rechnet die Noten ins deutsche System um und erstellt die Äquivalenzbescheinigung für die jeweilige Leistung. Bei der Anmeldung zu Prüfungen ist diese Äquivalenzbescheinigung gemeinsam mit dem Transcript of records vorzulegen.
 

Nicht im Rahmen des ERASMUS-Programms

Studienleistungen, die an Hochschulen im Ausland erworben wurden, mit denen keine ERASMUS-Partnerschaft besteht, können auf der Grundlage einer individuellen Äquivalenzprüfung angerechnet werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Anerkennung.
Zur Anerkennung von Kursen im Bachelor (B.A., B.Ed.) und im Master (M.Ed., M.A.) folgen Sie bitte den Anweisungen für ERASMUS-Anerkennungen (siehe oben).