Betreuung von Doktorarbeiten durch Prof. Dr. Schlumberger
Das Verhältnis von Doktorand bzw. Doktorandin und Doktorvater bzw. Doktormutter ist ein mehrjähriges und besonderes, weshalb frühzeitig sicherzustellen ist, dass sich beide Seiten verstehen. Sie müssen sich daher als Doktorand oder Doktorandin gut überlegen, wen Sie als Doktormutter bzw. Doktorvater wählen wollen, aber auch ich muss mir gut überlegen, welche Doktoranden und Doktorandinnen ich betreuen kann und will. Sollten Sie planen, Ihr Dissertationsprojekt unter meiner Betreuung in Angriff zu nehmen, so ist folgendes zu beachten:
Allgemeine Voraussetzungen
Sie sollten einen Abschluss in einem Masterstudiengang der Politikwissenschaft haben (Note 2,0 oder besser). Außerdem sind sehr gute Englischkenntnisse notwendig. Neben einem schriftlichen Exposé sollten Sie zudem eine weitere schriftliche Arbeit (Hausarbeit oder ähnliches) abgeben.
Mögliche Themenbereiche
Sie sollten sicherstellen, dass Sie in Ihrer Doktorarbeit ein Thema bearbeiten wollen, das zu den Schwerpunkten und Forschungsthemen unseres Arbeitsbereiches passt. Denn nur bei diesen kann ich Ihnen auch eine gute Betreuung bieten.
Abgabe eines Exposés
Sie sollten ein schriftliches Exposé von maximal sieben Seiten einreichen. Aus dem Exposé sollen insbesondere die Fragestellung, deren wissenschaftliche (sowie ggf. praktische) Relevanz, die anvisierte Methodik, sowie ggf. Hypothesen, mögliche Antworten auf Ihre Fragestellung und denkbare Antwortstrategien hervorgehen.
Gemeinsames Gespräch
Nach Durchsicht Ihres Exposés erhalten Sie Auskunft, ob ich mir vorstellen kann, Sie als Doktorand bzw. Doktorandin am Lehrstuhl zu betreuen. Um dies abschließend zu klären, werde ich Sie, wenn die erste Prüfung Ihres Exposés positiv ausfällt, vor einer möglichen Antragstellung zur Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin bei der Fakultät zu einem gemeinsamen Gespräch einladen.
Antrag auf Zulassung bei der Fakultät
Wenn eine Betreuung vereinbart wird, müssen Sie einen Antrag beim Dekanat der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin stellen. Darin müssen Sie auch bereits den Namen des Zweitgutachters/Zweitbetreuers angeben.
Promotionsvereinbarung
Nach erfolgter Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin unterzeichnen Sie und ich eine sog. Promotionsvereinbarung, in der unsere jeweiligen mit dem Betreuungsverhältnis verbundenen Verpflichtungen festgelegt sind.
Teilnahme am Forschungskolloquium
Als angenommener Doktorand bzw. Doktorandin am Lehrstuhl sind Sie verpflichtet, regelmäßig das Forschungskolloquium (FFMO) zu besuchen. In diesem Kolloquium sollten Sie einmal pro Semester über den Stand der Doktorarbeit referieren.