Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.
Förderziel und Zuwendungszweck
Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen, insbesondere das Ziel 3, „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern“. Mit den geförderten Projekten der Gesundheitsforschung soll dem Recht auf Zugang zu Gesundheitsleistungen und damit einhergehend der Stärkung von fragilen Gesundheits- und Forschungssystemen Rechnung getragen werden.
Für gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklung und damit politische Stabilität ist gemeinsames Handeln mit innovativen Ansätzen dringend notwendig. Durch die Unterstützung exzellenter anwendungsorientierter Forschung sollen deutsche und afrikanische Partner in den geförderten Netzwerken gemeinsam einer Forschungsfrage nachgehen, die Bedürfnisse der Gesundheitsforschung in den afrikanischen Partnerländern adressieren. Dabei sollen intensive und langfristige Kooperationen zwischen Wissenschaftlern aus Deutschland und Subsahara-Afrika nachhaltig aus- und aufgebaut und administrative sowie wissenschaftliche und medizinische Kapazitäten in Subsahara-Afrika gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden mit dieser Förderrichtlinie der Auf- oder Ausbau von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen sowie die Zusammenarbeit dieser Netzwerke mit anderen relevanten Akteuren.
Die Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die besondere Bedürfnisse der afrikanischen Partnerländer widerspiegeln. Zudem sollten sie auf bestehenden Strukturen aufbauen und bereits in der Gründungsphase die nationalen beziehungsweise regionalen Gesundheits- und Forschungsstrategien oder -agenden der beteiligten afrikanischen Länder berücksichtigen.
Angesprochen sind alle Bereiche der Gesundheitsforschung, das heißt biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette, Public-Health-Forschung und Gesundheitssystemforschung.
Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird.
Die Konzepte sollten einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:
- Forschung zur Behandlung und Prävention von Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast in den afrikanischen Partnerländern oder mit besonderen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem;
- Public-Health- und Systemforschung zur besseren Prävention von Krankheiten und schnelleren Überführung von neuen Therapieansätzen in die Versorgung oder zur Anpassung vorhandener Ansätze an die lokalen Gegebenheiten;
- holistische Forschungsansätze
- epidemiologische Forschung zur Erhebung und Aufarbeitung von Gesundheitsdaten.
Die Vorhaben sollen in ihren Vollanträgen realistische und nachhaltige Ziele zur Kapazitätsentwicklung verfolgen und überprüfbare Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichem und medizinischem Personal sowie von Personal im Forschungsmanagement leisten.
Die Zusammenarbeit mit anderen, vorzugsweise europäischen und/oder afrikanischen Akteuren mit ähnlichem thematischen und/oder regionalem Bezug, ist erwünscht.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und aus Ländern in Subsahara-Afrika.
Deutsche Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen, sofern ihre Finanzierung anderweitig gesichert ist.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Zum Konsortium eines Forschungsnetzwerks gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus Subsahara-Afrika.
Afrikanische Verwaltungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen/-organisationen außerhalb Subsahara-Afrikas und Deutschlands können sich an Netzwerken mit eigenen Mitteln beteiligen.
Die Umsetzung des Projekts muss in jeder Hinsicht gemeinschaftlich durch die afrikanischen und deutschen Partner geplant werden, wobei „African Leadership and Ownership“ bedacht werden müssen. Ein afrikanischer Partner stellt den Direktor, ein deutscher den Ko-Direktor des Netzwerks. Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern erstellen die beiden Direktoren die Antragsunterlagen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellenden zuzurechnen sind.
Die Forschungsnetzwerke können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.
Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:
- DLR Projektträger (DLR-PT)
− Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
0228/3821-1210
Telefax: 0228/3821-1257
Ansprechpersonen sind:
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Direktor des Netzwerks vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.
Die Einreichung erfolgt in englischer Sprache und elektronisch über das elektronische Skizzentool „PT-Outline“.
Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Netzwerkdirektion vorzulegen.
Anträge, die nach dem im Aufforderungsschreiben zur Einreichung des Formantrags angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Geltungsdauer
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.
Nähere Informationen
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-29-Bekanntmachung-RHISSA.html
Ausschreibung