Uni-Tübingen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe, sind Leistungen, die hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen des SGB II und SGB XII, erbracht werden.

Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.

Für den Erhalt der Leistungen ist es bereits ausreichend, wenn für das entsprechende Kind Kindergeld bezogen und es in einem Wohngeldbezug berücksichtigt wird oder wenn für ein Kind Kinderzuschlag bezogen wird. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Kinderzuschlag genau für das Kind gezahlt wird, für das Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen wollen.

Im Einzelnen handelt es sich beim Bildungs- und Teilhabepaket um folgende Leistungen:

Hinweis: Die Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten werden voll übernommen. Beim Schulbedarf handelt es sich um eine jährliche Pauschale über 100 Euro, die in zwei Raten ausbezahlt wird. Die Fahrtkosten werden nur unter zwei Voraussetzungen übernommen: Nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgang und Entfernung der Bildungsstätte zur Wohnung mehr als 3 km. Lernförderung wird auf entsprechenden Nachweis der Schule i.d.R. übernommen. Für das Mittagessen wird in den Einrichtungen dennoch ein Eigenanteil pro Essen von 1 Euro verlangt. Zu den Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zählen die Bezuschussung von Musikunterricht und Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder ähnlichem. Er beschränkt sich auf 10 Euro pro Monat.

 Weitere Informationenerhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts

Die Antragstellung für Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt für den Landkreis Tübingen über die Abteilung Soziales, im Landratsamt Tübingen.

Antragstellung:
Landkreis Tübingen
Abteilung Soziales
Aufgabenbereich: Bildungs- und Teilhabepaket
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Tel.: 07071/207-0
Fax: 07071/207-2099
bildungspaketspam prevention@kreis-tuebingen.de

Allgemeine Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 08.00-12.00 Uhr
Do. 14.00-16.00 Uhr